Textová podoba smlouvy Smlouva č. 14984687: Smlouva na projektové řízení v projektu nového železničního spojení

Příloha 05 zvb-edv.pdf

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                        Anlage 5

 Zusätzliche Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft und der
  mit ihr verbundenen Unternehmen - nachstehend AG genannt - für die Benutzung

              von Datenverarbeitungsanlagen des Auftraggebers durch Dritte
                                                     (ZVB-EDV)

Der Dritte muss nach Maßgabe des Architekten-/Ingenieurvertrages zur Erfüllung seiner Leistungen Daten
an die EDV-Systeme des Auftraggebers (AG) übertragen (maskengesteuerte Online-Eingaben).

1 Bereitstellen des Betriebssystems und systemnaher Software

        Der AG stellt innerhalb seines Netzwerkes die Komponenten Datenbank, Betriebssystem und aktuelle
        Applikationen für Datenübertragungen auf Serverseite zur Verfügung.

2 Verfügbare Nutzerzeiten

        Projektmanagementsystem iTWO, Datenbank Betra-Antragerstellung
        und Dokumentenmanagement-System (DMS) DOXiS
        Betriebsgeführte Zeiten Mo – Fr von 7:00 bis 18:00 Uhr,
        Server-Verfügbarkeit Mo – Fr von 6:00 bis 22:00 Uhr (ausgenommen Wartungsfenster).

3 Datensicherung

        Der AG übernimmt die Sicherung der Daten.

4 Störungsfälle

        Bei ungeplanten Unterbrechungen der Anwendung erteilt der AG dem Dritten auf Anfrage Auskunft über
        die voraussichtliche Dauer der Unterbrechung.

5 Datenschutz

(1) Für die Kontrolle des Datenzugriffs ist die Datenschutzsoftware des BKU-Systems eingesetzt. Für SAP
        gilt zusätzlich RACF; für die Betra-Antragerstellung gelten zusätzlich die Bedingungen des Workflow
        Betra-Antragerstellung; für DMS gelten die Regelungen der GBV.

(2) Für die vom Dritten eingestellten Daten innerhalb von Datenbanken übernimmt der AG keine Gewähr
        für Integrität.

(3) Der Dritte führt die Aufträge unter Beachtung der ihn verpflichtenden gesetzlichen Datenschutz- und
        Geheimhaltungsvorschriften durch.

(4) Der Dritte darf Daten nur für die Durchführung des jeweiligen Auftrags verwenden. Eine Weitergabe ist
        untersagt. Der Dritte stellt sicher, dass diese Auflagen in gleicher Weise auch von beauftragten
        Nachunternehmern eingehalten werden. Der Einsatz solcher Nachunternehmen bedarf der vorherigen
        schriftlichen Zustimmung des AG.

(5) Wenn der AG dem Dritten den Zugriff auf Dateien eröffnet, kann der AG verlangen, dass der Dritte den
        Inhalt der daraus verwendeten Daten offen legt. Der AG ist darüber hinaus berechtigt, den Inhalt vom
        Dritten eingerichteter Dateien zu überprüfen.

(6) Ein Anspruch des Dritten auf Zugriff auf andere als die für die Anwendungen benötigten Datenbanken
        besteht nicht. Der gewährte Zugriff zu Dateien kann jederzeit ohne Angabe eines Grundes vom AG
        widerrufen werden.

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             Fachautor: FS.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390  Gültig ab: 31.08.2018
6 Nutzungsberechtigung

(1) Jeder Anwender des Dritten benötigt eine eindeutige, personenbezogene Benutzerkennung für
        BKU. Diese beantragt er schriftlich unter Verwendung der entsprechenden Anträge bei der DB
        Systel GmbH.

(2) Die beantragte Benutzerkennung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen unverzüglich
        eingerichtet. Der Dritte wird vom AG über die erfolgte Einrichtung/Zuweisung der
        Benutzerkennung benachrichtigt. Die Weitergabe der persönlich zugeteilten Benutzerkennung an
        andere Personen ist strengstens untersagt.

(3) BKU Benutzerkennung/Passwort:
        Das Passwort muss mindestens 8 alphanumerische Zeichen beinhalten. Die Gültigkeitsdauer
        beträgt 90 Tage. Nach 5 Fehlversuchen erfolgt eine Sperrung von 30 Minuten.

(4) Werden über einen Mitarbeiter des Dritten oder einen vom Dritten beauftragten Nachunternehmer
        Umstände bekannt, die auf ein Sicherheitsrisiko hindeuten, ist der AG berechtigt, über die
        zuständige Dienststelle des Bundes Auskünfte über diese Person einzuholen. Ergeben sich
        Sicherheitsbedenken, darf der AG jederzeit und mit sofortiger Wirkung die Benutzerkennung
        dieser Person zurückziehen.

(5) Der Dritte stellt sicher, dass von ihm oder einem Nachunternehmer nicht unberechtigt auf das
        Netzwerk des AG zugegriffen wird. Der AG hat das Recht, bei unberechtigten Zugriffsversuchen
        die Anwendungen zu unterbrechen.

(6) Bei missbräuchlicher Netzwerkanwendung kann der AG dem Dritten den Vertrag aus wichtigem
        Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.

(7) Für die Nutzung der Anwendung „Betra-Antragerstellung Datenbank“ ist zusätzlich zur personen-
        bezogenen Benutzerkennung BKU eine personenbezogene Benutzerkennung Lotus Notes
        erforderlich. Diese ist ebenfalls schriftlich unter Verwendung der entsprechenden Anträge bei der
        DB Systel GmbH zu beantragen. Auch für diese Benutzerkennung gelten die Regularien gemäß
        Punkt 6 (1-6).

(8) Für die Nutzung der Anwendung DMS ist zusätzlich zur personenbezogenen Benutzerkennung
        BKU eine personenbezogene Benutzerkennung DMS erforderlich. Diese ist ebenfalls schriftlich
        unter Verwendung der entsprechenden Anträge bei der DB Systel GmbH zu beantragen. Auch
        für diese Benutzerkennung gelten die Regularien gemäß Punkt 6 (1-6).

7 Vergütungsregelung

(1) System
        1. iTWO-System
        Die Anwendung des Systems iTWO durch Dritte ist lizenzpflichtig. Die Lizenzen muss der Dritte
        bei folgender Firma erwerben:
        RIB Software AG
        Vaihinger Straße 151
        70567 Stuttgart
        Tel: +49 711 7873-0
        Fax: +49 711 7873-88204
        info@rib-software.com

        Die Einstellung des Users in iTWO erfolgt ausschließlich durch den Anwendungsberater der DB
        AG. Die konkrete Vorgehensweise / Antragssystematik entnehmen Sie bitte hier:

                     https://www1.deutschebahn.com/pssx-web

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(2) Ressourcen

Lizenzgebühren für die nachstehend aufgeführten Regelwerke und Kataloge des AG
fallen für den Dritten nicht an. Entsprechende Druckstücke sind käuflich zu erwerben.

1. Kostenermittlungsbuch (KEB)

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         Das KEB dient der Kostenplanung. Es enthält die Module Kostengruppenkatalog (KGK), Artikel
         808.0211, und Kostenkennwertekatalog (KKK), Artikel 808.0212. Die Buchform der jeweils
         neuesten Ausgabe beschafft sich der Dritte bei der

            DB Kommunikationstechnik GmbH
            Druck und Informationslogistik
            - Logistikcenter -
            Kriegsstraße 136
            76133 Karlsruhe

2. Standardleistungsbuch (STLB) und Standardleistungskatalog (STLK)

         Eine Übersicht der gültigen Leistungsbereiche und deren Beschaffung ist der jeweils aktuellen
         Bauinformation Nr. 34 der DB AG zu entnehmen.

3. Bauinformationen

         Die Bauinformationen können im Internet unter www.dbportal.db.de/fontis beschafft werden.

(3) Externe Programme

1. STLB-Bau Dynamische BauDaten

         Wendet der AN andere DB-Systeme zur Erstellung oder Bearbeitung von
         Leistungsverzeichnissen das STLB-Bau an, setzt dies eine Lizenz der aktuellen STLB-Bau-
         Version beim AN voraus.

2. REB

         Wendet der Dritte zur Erfüllung seines Vertrages die REB (Regelungen für die elektronische
         Bauabrechnung) und deren Programme an, setzt dies eine Lizenz des AN voraus.

(4) RAS VPN Zugang

         Der Dritte schließt mit der

                DB Systel GmbH
                Kleyerstraße 25
                60326 Frankfurt/M.

         einen Vertrag über den RAS VPN Zugang zur Anbindung an das DB AG Netzwerk. Dieser Zugang
         ermöglicht den Zugriff auf die DB AG Verfahren wie z. B. Betra- Antragerstellung Datenbank
         usw. und das DMS (DOXiS über VDS)

         -      Die Kosten für den Anschluss trägt der Dritte.

         -      Die monatlichen Zugangskosten trägt der Dritte. Die verschiedenen Produkte und Preise
                sind bei der DB Systel GmbH zu erfragen.

         -      Die Kosten für die Benutzung der Datendienste zum Einwahlknoten trägt der Dritte.

         -      Die Kosten für die erforderliche Einwahlsoftware (siehe Empfehlungen der DB Systel
                GmbH) am Client trägt der Dritte.

         -      Für die Nutzung der Datenbank Betra- Antragerstellung gelten die Regelungen in den
                “Besondere Bedingungen zur Nutzung Betra- Antragerstellung Datenbank".

         -      Für die Nutzung von DMS fallen Kosten für RAS/RAC VPN, VDS und DOXiS an. Die Preise
                sind bei der DB Systel GmbH zu erfragen.

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8 DWS (Digitale WeichenSkizze)

(1) Die Punkte 1-7 gelten nicht für die Anwendung des Systems DWS.
(2) Die Anwendung des Systems DWS durch Dritte ist lizenzpflichtig. Die Lizenzen muss der Dritte

        bei folgender Firma erwerben:
                 IVE – DWS-Team
                 Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Eisenbahnwesen mbH
                 Consulting Company for Traffic and Railway Engineering Ltd.
                 Vahrenwalder Platz 3
                 30165 Hannover
                 Phone: +49/(0)511/984228-15 oder /or +49/(0)511/984228-10
                 Fax: +49/(0)511/984228-29
                 Web: www.ivembh.de

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Ověřovací doložka změny datového formátu dokumentu podle § 69a zákona č. 499/2004 Sb.
Doložka číslo: 1282902
Původní datový formát: application/pdf
UUID původní komponenty: 163d3780-c2ac-48bf-9668-949f0cec5ba7
Jméno a příjmení osoby, která změnu formátu dokumentu provedla:
Systém ERMS (zpracovatel dokumentu Eva PALMOVÁ)
Subjekt, který změnu formátu provedl: Správa železnic, státní organizace
Datum vyhotovení ověřovací doložky: 21.12.2020 15:05:02