Textová podoba smlouvy Smlouva č. 17306779: Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender

Příloha A-01.0 Projektbeschreibung Vorbemerkungen.pdf

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                        Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 1/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

Inhalt

1.0 Allgemeine Projektbeschreibung..................................................................... 4
1.1 Zu planende Baumaßnahme ......................................................................... 4
1.3 Projektteile..................................................................................................... 8
1.4 Lage/örtliche Verhältnisse ........................................................................... 11

      1.4.1 ROV – Lage des Vorhabens im Raum und Lage der Varianten ........ 11
      1.4.2 Kaufmännische Projektstruktur .......................................................... 12
1.5 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter ........................................................ 13
2.0 Beschreibung der Projektteile........................................................................ 14
2.1 Projektteil 1 Maßnahmen im Bereich Heidenau .......................................... 14
2.2 Projektteil 2 der gemeinsamen Planung (Leistungsschwerpunkt der
 gegenständlichen Ausschreibung).......................................................................... 14
2.2a Volltunnelvariante, ROV Varianten A bis C (siehe Anlage 18 - Streckenkarte) 15
2.2b NBS-Abschnitt Teiluntertunnelung, ROV Variante D bis G (siehe Anlage 18 -
 Streckenkarte) ........................................................................................................ 16
3.0 Vorbemerkungen ............................................................................................. 17
3.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften .................................................. 17
3.2 Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen und Daten ............................ 20
      3.2.1 Vervielfältigungen, allgemeine Form der zu liefernden Unterlagen ... 20
      3.2.2 Form der vom Auftragnehmer zu liefernden Unterlagen .................... 21
      3.2.3 Textunterlagen................................................................................... 21
      3.2.4 Planunterlagen .................................................................................. 21
      3.2.5 BIM .................................................................................................... 22
      3.2.6 Verwendung von Standardunterlagen der DB Netz AG..................... 22
3.3 Kostenermittlung/ Anlagenbilanz/ kaufmännische Themen ......................... 22
3.4 Zahlungsplan / Leistungsbestätigungsprotokolle ......................................... 24
3.5 Einsatz von EDV-Systemen ........................................................................ 24
4.0 Weitergehende Leistungsbeschreibung ....................................................... 26
4.1 Allgemeine Hinweise ................................................................................... 26

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Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 2/57
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4.2 Schwerpunkte der vorliegenden Ausschreibung für Planungsleistungen .... 30
      4.2.2 Mitwirkungspflichten gegenüber den gesondert zu vergebenen
      umweltplanerischen Leistungen ........................................................................ 31
      4.2.3 Mitwirkungspflichten gegenüber den gesondert zu vergebenen
      Baugrunduntersuchungen ................................................................................. 33

4.3 Ergebnisdokumentation ............................................................................... 33
4.4 Verkehrsanlagen ......................................................................................... 34
4.5 Ingenieurbauwerke ...................................................................................... 34
4.6 Vermessung ................................................................................................ 35
4.7 Schall- und Erschütterung ........................................................................... 36

      4.7.1 Schalltechnische Voruntersuchungen................................................ 36
      4.7.2 Erschütterungstechnische Voruntersuchungen ................................. 38
      4.7.3 Voruntersuchungen zum Baulärm ..................................................... 39
4.8 Leitungen Dritter .......................................................................................... 40
4.9 Brandschutz-/Rettungs-/Instandhaltungskonzept ........................................ 41
4.10 Technische Ausrüstung ............................................................................... 41
      4.10.1 Anforderungen an die Planung .......................................................... 41
      4.10.2 Leit- und Sicherungstechnik .............................................................. 42
      4.10.3 TK-Anlagen........................................................................................ 44
      4.10.4 Oberleitungsanlage............................................................................ 46
      4.10.5 Elektrische Energieanlagen ............................................................... 49
      4.10.6 Erdung ............................................................................................... 50
      4.10.7 Blitzschutzkonzept ............................................................................. 50
      4.10.8 Beeinflussungsberechnung ............................................................... 50
4.11 Weitere besondere Anforderungen an die Planung..................................... 50
5.0 Sonstiges ......................................................................................................... 53
5.1 Mitwirkungsverpflichtung ............................................................................. 53
5.2 UiG/ ZiE ....................................................................................................... 53
5.3 Qualitätsprüfung .......................................................................................... 54
5.4 Hinweise zur Durchführung des Risikomanagementverfahrens nach CSM-
 Verordnung............................................................................................................. 55

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5.5 Planungskoordination .................................................................................. 55
5.6 Terminplan der Planung .............................................................................. 56
5.7 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung/ parlamentarische Befassung ................... 56
5.8 Corporate Design Richtlinien ....................................................................... 56
6.0 Kapazitive Ausgestaltung ............................................................................... 57

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1.0 Allgemeine Projektbeschreibung

1.1 Zu planende Baumaßnahme

Ein wichtiges Bindeglied im grenzüberschreitenden Schienenverkehr – sowohl für die
Bundesrepublik Deutschland als auch für die Tschechische Republik und die südöst-
lichen Nachbarstaaten der beiden Länder, ist die Strecke Berlin – Dresden – Prag.

Eine Erweiterung und Beschleunigung der bestehenden Schienenverbindung zwi-
schen Dresden und Prag durch das Elbtal ist aus umweltrelevanten und topografi-
schen Gesichtspunkten nicht möglich. Vor diesem Hintergrund soll die zukünftige
Bewältigung des wachsenden grenzüberschreitenden Verkehrs im Schienenkorridor
Berlin – Dresden – Prag als gemeinsames strategisches Ziel von Deutschland und
Tschechien verfolgt werden.

Die Maßnahme dient, da ebenfalls eine Aufnahme des Schienengüterverkehrs ge-
plant ist, auch der Entlastung des Elbtals vom Güterverkehrslärm.

Die im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung zugrunde gelegte Streckenführung
einer Neubaustrecke (NBS) verlässt die heutige Trasse südlich von Heidenau und
mündet auf tschechischem Territorium in Ústí nad Labem wieder in das Bestands-
netz ein. Der Abschnitt zwischen Heidenau und Ústí nad Labem soll als zweigleisige
Neubaustrecke mit einer Länge von ca. 44 km für eine Geschwindigkeit von bis 200
km/h (ggf. bis 230 km/h) durch das Erzgebirge realisiert werden. Kernstück ist der
Neubau eines Tunnels im Erzgebirge. Vor dem Erzgebirgstunnel soll, soweit möglich,
ein Überholbahnhof angeordnet werden. Auf tschechischer Seite wird nach BVWP-
Bewertung eine Verbindungskurve Chabařovice zur direkten Führung von SGV-
Zügen in Richtung Teplice unterstellt.

Das übergeordnete Ziel ist eine deutliche Verkürzung der Reisezeiten im Personen-
und Güterverkehr. Weiterhin wird eine hochwassersichere Eisenbahnverbindung au-
ßerhalb des Elbtals realisiert, was die Flexibilität und Redundanz der Infrastruktur
entlang des TEN-T Korridors Orient / Östliches Mittelmeer erhöht.

Verkehrliches Ziel der Maßnahme ist die Erreichung einer deutlichen Reisezeitver-
kürzung zwischen Berlin und Prag. Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Wir-
kung der ABS Berlin-Dresden-Prag soll eine Zielfahrzeit Berlin – Prag von ca. 2
Stunden 30 Minuten erreicht werden. Die Zielfahrzeit Berlin – Dresden soll bei ca. 80
Minuten liegen.

Die Zielfahrzeit Dresden – Prag soll ca. 60 Minuten betragen (Hinweis: Die BVWP-
Bewertung unterstellt eine Fahrzeit Dresden – Prag von 66 Minuten bzw. Dresden –
Ústí nad Labem von 24 Minuten und wurde im Rahmen der Nutzen-Kosten-
Bewertung verarbeitet). Die aktuelle Fahrzeit Berlin – Prag im Fernverkehr beträgt
ca. 4 Stunden und 15 Minuten. Trassierungstechnisch ist die Strecke auch für den
Güterverkehr (740m-Netz) auszulegen, für den die neue Streckenführung aufgrund

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einer Laufwegverkürzung von ca. 25 km attraktiv ist. Die Maßnahme dient damit auch
der Entlastung des Elbtals vom Güterverkehrslärm.

Der Planungsumfang besteht in der Durchführung der Lph 1 und 2. Zentraler Be-
standteil dieses Maßnahmenkomplexes für eine neue Eisenbahnverbindung zwi-
schen Dresden und Prag ist die Errichtung eines Neubauabschnittes zwischen Hei-
denau (DB-Strecke 6240) und Chabařovice (Správa železnic, státní organizace Stre-
cke Nr. 160 00 gemäß Netzzugangsbedingungen).

Alle drei Vorhabenteile

            1. Baumaßnahmen im Bereich der bestehenden Strecke (Dresden Hbf –
                 Heidenau – Pirna) einschließlich der übergreifenden bahntechnischen
                 Ausrüstungsgewerke für das gesamte Vorhaben und

            2. NBS-Abschnitt einschließlich Tunnel und technische Ausrüstung

            3. Baumaßnahmen im Bereich Ústí nad Labem einschließlich Abschnitt
                 Erzgebirge Tunnelportal – Bf. Ústí nad Labem West

werden zeitlich voneinander entkoppelt bearbeitet.

Die Vorhabenteile zu 1. und 3. sind Gegenstand separater Planungsaufträge. Der
Vorhabenteil zu 2. ist Gegenstand des hier im Weiteren dargelegten Vertrages.

Zur Unterstützung bei der Koordination der beiden Planungsbereiche wird sich der
AG eines Projektsteuerers bedienen.

Mit Beginn der Leistungen zur Vorplanung (Lph. 1/2 HOAI) wird es für den Verlauf
der NBS zwei grundsätzlich verschiedene Korridoralternativen geben, welche im Zu-
ge Vorplanung komplett zu beplanen sind. Dabei handelt es sich um die nachfolgend
genannten Planungsvarianten:

         a) „Teiluntertunnelung“ mit Überholbahnhof in der freien Strecke und
         b) „Volltunnel“ mit Überholbahnhof etwa in Höhe der Ortslage Heidenau.

Für die vorstehend beschriebenen Planungsvarianten bearbeitet der Auftragnehmer,
jeweils separat, Die Objektplanung für die Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
(einschließlich Tunnelausrüstung) sowie die Tragwerksplanung für Ingenieurbauwer-
ke. Dabei sind die Planungsstände und -ergebnisse der ausrüstungstechnischen
Fachplanung zu berücksichtigen bzw. einzuarbeiten.

Für alle Varianten sind folgende Parameter maßgebend:

     Wirtschaftlichkeit / Kosten (Investitions- und Life-Cycle-Cost)
     Finanzierungsfähigkeit
     Genehmigungsfähigkeit

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     Umweltbelange
     baubetrieblicher Eingriff
Es ist eine Wertungsmatrix für die Varianten zu erstellen und die Wertungskriterien
mit dem AG abzustimmen. Der Planer übergibt dem AG entsprechende Vorschläge.

Ferner obliegen dem AN
      Objekt-/Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, insbesondere für Tunnelbau-
        werke
      Objektplanung Verkehrsanlagen
      Fachplanung technische Streckenausrüstung von Ingenieurbauwerken, insbe-
        sondere Tunnelbauwerke (50 Hz, OLA/OSE/OLSP, TK/GSM-R, LST)
      die Erstellung des Brandschutzkonzeptes (Klimatisierung, Zu-/Abluft, …)
      Erstellung eines Rettungskonzeptes, sowie eines Instandhaltungskonzeptes
      Unterstützung/Mitwirkung bei der Bearbeitung der Umweltplanung,
      die Bearbeitung der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen
        sowie
      Kampfmittelrisikoprüfung und Luftbildauswertung
      Bestandsaufnahme und Beurteilung angrenzender Bebauung und Anlagen
        mittels Fotodokumentation
      Mitwirkung bei der Erstellung bzw. Erstellung von Stellungnahmen zu Vorha-
        ben Dritter
      Vollumfängliche, planungsbegleitende Vermessungsleistungen
      Planlaufkoordination im Dokumentenmanagementsystem EPLASS
     Ausarbeitung der Projektdokumentation der Vorzugsvariante für das Tsche-
         chische Verfahren gemäß Gesetz Nr. 183/2006 Slg. Baugesetz in der geän-
         derten Fassung (das „Baugesetz“) und Verordnung Nr. 499/2006 Slg. zur Do-
         kumentation von Bauwerken in der geänderten Fassung ("Verordnung Nr.
         499/2006 Slg.") (auf Tschechisch: „dokumentace pro vydání územního rozhodnutí“)
     Koordination und Unterlagenaustausch mit dem Planer des Projektteils 3, der
         die Erteilung der územniho rozhodnutí (deutsch: tschechische Flächennut-
         zungsgenehmigung) und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sichern
         wird.

        Der weitere Leistungsumfang ist den beigefügten Anlagen (Leistungsbilder) zu
        entnehmen

                                                                                                                6
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Der Leistungsumfang des Auftragnehmers erstreckt sich regelmäßig auf die Koordi-
nation und Steuerung aller im Auftrag des AG bearbeiteten Gutachter- und Fachin-
genieurleistungen innerhalb des Vorhabenteils „NBS-Abschnitt einschließlich Tun-
nel“.

Für folgende Bereiche werden diese Gutachter- und Fachingenieurleistungen im
Rahmen der Vorplanung vom AG direkt, dh als separate öffentliche Aufträge, verge-
ben:

      Tunnelbautechnische Gutachterleistungen und Beratung
      Öffentlichkeitsarbeit
      Projektsteuerung
      Erkundung + Gutachten Hydrologie
      Erkundung + Gutachten Geologie
      Erkundung + Gutachten Baugrund
      Kartierung Flora / Fauna
      Gutachten Umwelt und LBP (UVP, Screening)
      Planungshaftpflichtversicherung

Weiterhin gehört regelmäßig die Teilnahme an Besprechungen mit den auf deutscher
und auf tschechischer Seite beteiligten Behörden, Eisenbahn-
Infrastrukturunternehmen, Betroffenen und sonstigen Dritten zu den Leistungen des
Auftragnehmers. Das beinhaltet auch die Erstellung von Unterlagen in diesem Zu-
sammenhang.

Insbesondere ist die Begleitung, sowie eine aktive Unterstützung des Auftraggebers,
hinsichtlich der Überarbeitung und Fortschreibung sämtlicher relevanter Unterlagen,
im Rahmen der Parlamentarischen Befassung Leistungsgegenstand des Auftrag-
nehmers.

Alle vom Auftragnehmer erstellten Planungsergebnisse sind zweisprachig (deutsch
und tschechisch) abzufassen.

Die Planungsergebnisse des Auftragnehmers bilden auch die Grundlage für die Er-
langung der tschechischen Zonenentscheidung nach dem Baugesetz und müssen
daher dem Verordnung Nr. 499/2006 Slg. entsprechen und von staatlichen autorisier-
ten Ingenieure mit Zulassung (Registrierung) nach dem tschechischen Gesetz Nr.
360/1992 Sb., über Berufsausübung von autorisierten Architekten und über Berufs-
ausübung von autorisierten Ingenieuren und Technikern im Bauwesen, in der gelten-
den Fassung, mit Zulassung zur Durchführung von Bautätigkeiten im Bergbau nach
dem Gesetz Nr. 61/1988, und mit Zulassung zur Bearbeitung von Dokumenten und
Gutachten nach § 19 des tschechischen Gesetzes Nr. 100/2001 Sb., über die Beur-
teilung der Einflüsse auf die Umwelt, in der geltenden Fassung ("Autorisierter Inge-
nieur").

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Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Ingenieurleistungen der Grund-
lagenermittlung und der Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 HOAI).

1.2 Derzeitiger Planungsstand

Die ersten Untersuchungen zu dem Projekt „Neue Eisenbahnverbindung Dresden –
Prag" wurden bereits im Jahr 2008 durchgeführt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden
insgesamt sieben (7) Streckenvarianten entwickelt, welche für die Durchführung des
Raumordnungsverfahren relevant sein werden.

Der Beginn des Raumordnungsverfahrens (ROV), in welchem alle Streckenvarianten
öffentlich vorgestellt werden, erfolgte auf deutscher Seite im Dezember 2019. Der
Abschluss des ROV ist für das dritte Quartal 2020 geplant.

Die betriebliche Aufgabenstellung (BAst) und die verkehrliche Aufgabenstellung
(VAst) befinden sich derzeit in Bearbeitung.

Auf Grund der zu untersuchenden Varianten der Linienführung werden die VASt und
BASt kann dem Planer zu Beginn nur ein Arbeitsstand zur Verfügung gestellt. Die
weitere Bearbeitung der Dokumente hat planungsbegleitend zu erfolgen.

1.3 Projektteile

Bei der Neuen Eisenbahnverbindung Dresden – Prag, handelt sich um drei verschie-
dene Projektteile, deren Erarbeitung erfolgt zeitlich voneinander unabhängig. Sie
setzen sich hinsichtlich ihrer Ausführung und ihres Kostenteilungsschlüssels (*) wie
folgt zusammen:

(*) Der AG behält sich vor, bei Bedarf den Kostenteilungsschlüssel anzupassen.
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Projektteil eins (1) Maßnahmen im Bereich Heidenau

Im Bereich Heidenau - Großsedlitz erfolgt die Ausfädelung aus der Bestandsstrecke
DB 6240. Dieser Projektteil umfasst ebenfalls die Untersuchung der Anordnung eines
Überholbahnhofes im Bereich Dresden – Niedersedlitz – Heidenau. Als Leistungsab-
grenzung zu Projektteil 2 wurde die Staatsstraße S172 (Straßenseitig rechts im Be-
reich der Pechhütte) definiert und festgelegt. Dabei ist der Projektteil 2 in zwei
Grundsatzvarianten Projektteil 2a – Volltunnelvariante und Projektteil 2b – Teilunter-
tunnelung, wie im nachfolgenden Abschnitt zusammengefasst, zu betrachten und zu
beplanen.

Die Planungsleistungen befinden sich aktuell im Vergabeverfahren.

(Alternativ) Projektteil zwei (2a) Volltunnelvariante

Bei diesen Projektvarianten, gemäß Anlage 18 - Streckenkarte, wird die gesamte
Strecke von der Streckenausfädelung im Bereich Heidenau – Großsedlitz bis
Chabařovice als bis zu 30,5 km langer Tunnel ausgeführt. Die Anordnung eines
Überhohlbahnhofes ist bei dieser Variante im Projektteil 1, außerhalb des Tunnels
vorgesehen. Nach Eintritt in den Erzgebirgstunnel unterquert die Neubaustrecke die
Gemeinden Pirna, Dohna und Bahretal. Weiterhin erfolgt eine Unterfahrung des Sei-
dewitztals mit Bereichen geringer Überdeckung unter GOK, sowie eine Unterquerung
des zentralen Elbschiefergebirges mit grenzübergreifender Weiterführung des Erz-
gebirgstunnels bis in den Bereich Chabařovice. Für die Planung einer möglichen
Volltunnelvariante, sowie die Anordnung von mindestens einem Rettungs- und Eva-
kuierungspunkt gegebenenfalls im Abschnitt des Hochpunktes, welche aus der Ge-
samtlänge des Tunnels, sowie der Anforderungen an ein komplexes Rettungskon-
zept resultiert, ist im Zuge der Vorplanung die Lokalisierung einer optimalen Linien-
führung erforderlich. Als Leistungsgrenze des gemeinsamen Planungsabschnittes -
Übergang zu Projektteil 3 - ist, mit Verweis auf den Planungsvertrag und bisher gülti-
ger Planungsgrundlagen, das Tunnelportal inklusive zusätzlicher 100 m definiert. Es
ist zu beachten, dass hinsichtlich der Themen Umweltplanung, Planung der Baustel-
leneinrichtungen und der technischen Ausrüstung, sowie Streckenausrüstung zum
Systemübergang im Umgriff ein größerer Übergangsbereich zu betrachten und zu
beplanen ist.

(Alternativ) Projektteil zwei (2b) NBS-Abschnitt Teiluntertunnelung

Dieser Projektteil, gemäß Anlage 18 - Streckenkarte, verläuft von der Streckenausfä-
delung im Bereich Heidenau – Großsedlitz durch einen kurzen Tunnel und teilweise
oberirdisch. Dabei unterquert die Strecke, nach Ausfädelung im Bereich Heidenau, in

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zwei kurzen Tunnelabschnitten die Gemeinden Pirna und Dohma. Eine Trennung
dieser Tunnelabschnitte erfolgt durch einen Geländeeinschnitt, welcher im Zuge der
Vorplanung, hinsichtlich Örtlichkeit, Größe und Ausbildung genauer zu validieren ist.
Die Strecke kommt im Bereich Pirna Zehista an die Oberfläche und überquert das
Seidewitztal gebündelt mittels einer Brücke. Die Anordnung eines erforderlichen
Überholbahnhofes ist dabei im Bereich der freien Strecke vorgesehen. Anschließend
verläuft die Strecke weiter durch den bis zu 26,8 km langen Erzgebirgstunnel – mit
gleichem Verlauf wie bei der Volltunnelvariante (2a), sowie der Anordnung mindes-
tens eines Rettungs- und Evakuierungspunktes - bis nach Chabařovice. Als Leis-
tungsgrenze des gemeinsamen Planungsabschnittes - Übergang zu Projektteil 3 - ist,
mit Verweis auf den Planungsvertrag und bisher gültiger Planungsgrundlagen, das
Tunnelportal inklusive zusätzlicher 100 m definiert. Es ist zu beachten, dass hinsicht-
lich der Themen Umweltplanung, Planung der Baustelleneinrichtungen und der tech-
nischen Ausrüstung, sowie Streckenausrüstung zum Systemübergang im Umgriff ein
größerer Übergangsbereich zu betrachten und zu beplanen ist.

Projektteil drei (3) Maßnahmen im Bereich Ústí nad Labem

Leistungsgrenze von Projektteil 2 zu Projektteil 3 ist in Richtung Chabařovice die ers-
te Weiche nach dem Tunnelportal auf tschechischer Seite im Bereich des Stradov-
Abzweiges. Diese Weiche ist Bestandteil des Projektteils 3. Vom Portal des Erzge-
birgstunnels an wird die neue Strecke nach Ústí nad Labem fortgeführt. Vor den
Tunnelportalen beginnt der Abzweig von der Hauptstrecke nach Chabařovice, von
hier aus fädelt der Projektteil drei ein in Richtung Bahnhof Chabařovice und endet
dort. Die Hauptstrecke führt von den Tunnelportalen durch den neu entworfenen
Überholbahnhof Stradov und trifft auf die Stammstrecke (Nr. 160 00) Die Stammstre-
cke (Nr. 160 00) führt vorbei an der Hauptstrecke bis zur Einmündung in den Bahn-
hof Ústí nad Labem–západ, hier endet der Projektteil 3.

Die Bearbeitung aller Varianten erfolgt gemäß BIM-Vorgaben / Auftraggeber-
Informationsanforderungen (AIA) (siehe Anlage 15.0)

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Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

1.4 Lage/örtliche Verhältnisse
1.4.1 ROV – Lage des Vorhabens im Raum und Lage der Varianten

Planungskorridor des Raumordnungsverfahrens
                                                                                                      11
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 12/57
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1.4.2 Kaufmännische Projektstruktur
     Abbildung DB Netz:

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Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 13/57
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1.5 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter

        Bei der Beteiligung von Dritten ist grundsätzlich der AG vorab zu informieren.

        Über das Ergebnis sämtlicher Besprechungen mit Dritten sind dem AG zeit-
        nah, jedoch spätestens innerhalb von 3 AT nach dem Termin vom AN gefertig-
        te Niederschriften zu übergeben.

        Rechtsverbindliche Erklärungen sind ausdrücklich dem AG vorbehalten.

        Etwaige Forderungen von Dritten (wie bspw. Träger öffentlicher Belange, Ge-
        meinden, Verbände), insbesondere solche, die über das gesetzlich erforderli-
        che Maß bzw. über die Anforderungen des einschlägigen Regelwerks hinaus-
        gehen, teilt der AN dem AG unverzüglich schriftlich mit.

        Leistungen und Beistellungen, die von Sonderfachleuten oder sonstigen Drit-
        ten erbracht werden müssen, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des AG
        durch den AN vergeben werden. Dazu hat der AN die entsprechenden Ent-
        scheidungsgrundlagen dem AG vollständig und rechtzeitig zur Zustimmung
        vorzulegen.

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Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 14/57
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2.0 Beschreibung der Projektteile

2.1 Projektteil 1 Maßnahmen im Bereich Heidenau

einschließlich Einbindung der NBS in die Bestandsstrecke in Heidenau Großsedlitz.

Die geplante Abschnitt befindet sich im Freistaat Sachsen. Die Vermessungsleistun-
gen für die Einbindung der NBS in die Bestandsstrecke betreffen den Landkreis
Osterzgebirge-Oberelbe (Stadt Heidenau und Stadt Pirna).

Im Zuge der Trassenfindung für die NBS werden verschiedene Varianten untersucht.
Die Einbindung in die Bestandsstrecke (6240) soll unabhängig davon in Heidenau-
Großsedlitz erfolgen.

Die Strecke 6240 ist zweigleisig ausgebaut und mit Oberleitung (Höchster Zugstrom
600 A), PZB und GSM-R ausgerüstet. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt größten-
teils 120 km/h, abschnittsweise 100 km/h bzw. in der Optimierung bis zu 160 km/h.
Die Strecke besitzt die Streckenklasse D4 (22,5 t, 8,0 t/m), die KV-Kodifizierung P/C
410 (P/C 80) und ist für Mischverkehr zugelassen. Der Betrieb wird nach Ril°408
durchgeführt.

Die Ausfädelung aus der Bestandsstrecke auf die NBS sollte für eine Geschwindig-
keit von 100 km/h bzw. in der Optimierung bis zu 160 km/h ausgelegt werden.

2.2 Projektteil 2 der gemeinsamen Planung (Leistungsschwerpunkt der ge-
        genständlichen Ausschreibung)

Das Vorhaben weist einen gemeinsamen Planungsraum auf, welcher sich im We-
sentlichen auf den grenzüberschreitenden Eisenbahntunnel sowie die angrenzenden
Anschlussbereiche bezieht. Die Bearbeitung der Planungen im gemeinsamen Pla-
nungsraum erfolgt durch ein gemeinsames Projektteam, welches sich aus Mitglie-
dern der Vertragsparteien zusammensetzt.

Das gemeinsame Projektteam wird von einer Gesamtprojektleitung geführt.

Die Gesamtprojektleitung besteht aus einem technischen sowie einem kaufmänni-
schen Projektleiter auf Seiten der DB und aus einem Projektleiter auf Seiten der
Správa železnic, státní organizace. Der technische Projektleiter der DB hat die
Sprecherfunktion der Gesamtprojektleitung des gemeinsamen Planungsraumes.

Die Planungen im gemeinsamen Planungsraum haben nach dem in der Bundesre-
publik Deutschland geltenden Recht, sowie nach tschechischem Recht, bezugneh-
mend auf die Anforderungen an Dokumente, die für die Erteilung eines Beschlusses
nach §§ 76 ff. des Tschechischen Baugesetzes erforderlich sind (auf Tschechisch:
„územní rozhodnutí“), sowie auf der Grundlage des DB-Regelwerkes zu erfolgen, im
Einzelfall sind einzelne aus dem Recht der Tschechischen Republik sowie dem

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Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 15/57
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Richtlinienkatalog der Správa železnic, státní organizace sich ergebende Planungs-
vorgaben zugrunde zu legen , wenn diese über die nach EU-Recht oder dem deut-
schen Recht bestehenden Regelungen hinausgehen und über deren Anwendung
Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien erzielt wurde.

Dies schließt insbesondere auch die Durchführung der Vergabeverfahren und ggf.
bestehende Informationspflichten gegenüber Dritten ein.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die relevante Kommunikation zweisprachig,
in deutscher und in tschechischer Sprache erfolgen wird.

Die Gesamtprojektleitung trifft im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse und Vollmach-
ten, welche durch interne Vorgaben der Vertragsparteien bestimmt werden, sämtli-
che Entscheidungen, welche im Rahmen des Planungsumfanges nach diesem Pla-
nungsvertrag erforderlich werden, einstimmig.

Die Vertragsparteien (Správa železnic, státní organizace und die DB Netz AG) agie-
ren als gemeinsamer Auftraggeber.

Sämtliche Leistungen werden grundsätzlich nach Durchführung von Vergabeverfah-
ren nach dem EU-Vergaberecht, dem nationalen deutschen Vergaberecht bzw. dem
in deutsches Recht transformierten EU-Recht vergeben. Im Übrigen sind sich die
Vertragsparteien darüber einig, dass die Vergaberegeln für die Deutsche Bahn AG
im Rahmen der Vergaben einzuhalten sind.

Die Rechnungslegung hat so zu erfolgen, dass jede Partei vom Bieter, den nach dem
Kostenteilungsschlüssel von der jeweiligen Partei zu finanzierendem Anteil eine vor-
steuerabzugsfähige Rechnung erhält, jede Partei erhält eine Rechnungskopie der
jeweiligen anderen Partei.

2.2a Volltunnelvariante, ROV Varianten A bis C (siehe Anlage 18 - Streckenkar-
        te)

Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass die im Zusammenhang mit dem Pla-
nungsvertrag des grenzüberschreitenden Teils des Vorhabens entstandenen Kosten
nach einem Kostenschlüssel gemäß Artikel 1.4.2 getragen werden, dem die voraus-
sichtliche Anzahl der Kilometer des grenzüberschreitenden Teils des Vorhabens im
Gebiet der Tschechischen Republik und im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
zugrunde liegt (per Analogie wie bei Punkt 2.2b).

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2.2b NBS-Abschnitt Teiluntertunnelung, ROV Variante D bis G (siehe Anlage 18
        - Streckenkarte)

Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass die im Zusammenhang mit dem Pla-
nungsvertrag des grenzüberschreitenden Teils des Vorhabens entstandenen Kosten
nach einem Kostenschlüssel getragen werden, dem die Anzahl der Kilometer des
grenzüberschreitenden Teils des Vorhabens im Gebiet der Tschechischen Republik
und im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugrunde liegt, wobei die Kosten
zwischen den Vertragsparteien beruhend auf diesem Prinzip in folgendem Verhältnis
verteilt werden:
Správa železnic, státní organizace bis zu [43,019] % der Kosten;
DB bis zu [56,981] % der Kosten,
Variante 2.2a und Variante 2.2b sind separat zu planende Varianten.
Ansprechpartner
Erster Ansprechpartner (technisch) ist die Projektleitung des AG vertreten durch

                   XXXXXXXXXXXX
                   DB NETZ AG

                   sowie

                   XXXXXXXXXXXX
                   Správa železnic, státní organizace

Ansprechpartner (kaufmännisch) sind:
                   XXXXXXXXXXXX
                   DB NETZ AG

                   sowie

                   XXXXXXXXXXXX
                   Havel & Partners
                   beauftragt durch Správa železnic, státní organizace

                                                                                                               16
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 17/57
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2.3 Projektteil 3 Maßnahmen im Bereich Ústí nad Labem

Auf der Neubaustrecke wird zwischen dem Erzgebirge Tunnelportal und Ústí nad
Labem Mischverkehr betrieben. Die Neubaustrecke verfügt in diesem Abschnitt über
die Entwurfsgeschwindigkeit bis 200 km/h, sie wird auf Blockabschnitte mit optimier-
ter Länge aufgeteilt und mit Zugbeeinflussung ETCS L2 ausgerüstet. Im Gebiet
Chabařovice wird eine Einfädelung auf die Stammstrecke (Nr. 160 00) entworfen.

Zwischen dem Erzgebirgstunnelportal, sowie dem Bahnhof Chabařovice und dem
Knoten Ústí nad Labem ist ein viergleisiger Abschnitt vorhanden, den die Stamm-
strecke (Nr. 160 00) aus Teplice über Chabařovice nach Ústí nad Labem zusammen
mit der zweigleisigen Neubaustrecke Dresden - Prag gestaltet. Auf der elektrifizierten
Stammstrecke (Nr. 160 00) wird Mischverkehr betrieben, die Höchstgeschwindigkeit
beträgt 120 km/h, sie wird auf Blockabschnitte aufgeteilt und mit Zugbeeinflussung
LS ausgerüstet.

Im Knoten Ústí nad Labem wird ein neuer unterirdischer Bahnhof Ústí nad Labem
Zentrum eingerichtet (Ablösung für Ústí nad Labem West), welcher die Neubaustre-
cke Dresden – Prag befahrenden Personenfernverkehr bedient. Durch diesen Bahn-
hof fährt lediglich ein Teil des Güterverkehrs, ein weiterer Teil fährt aus dem Knoten
Ústí nad Labem auf Stammstrecken weiter.

Zwischen Ústí nad Labem und Prag beträgt die Entwurfsgeschwindigkeit bis 320
km/h.

3.0 Vorbemerkungen

3.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften

In Abstimmung mit dem Projektleiter / den Teilprojektleitern der einzelnen Teilprojek-
te sind regelmäßige Koordinationsbesprechungen, gemäß den BIM-Vorgaben / Auf-
traggeber-Informationsanforderungen (AIA) in den Projektteams durchzuführen. Zu
Beginn des Projektes findet ein BIM-Projektauftakt-Workshop statt. An den Enden
der Planungsphase sind Planungsverteidigungsbesprechungen durchzuführen.
Der Umfang jeder Besprechung wird durch den Projektleiter / die Teilprojektleiter
gemäß den aktuellen Erfordernissen in der Projektorganisation bis zu einmal 1 x wö-
chentlich festgelegt, mindestens jedoch 2 x je Monat.

Die Verhandlungen als auch Besprechungen über einzelne Gewerke sind immer von
derjenigen Person durchzuführen , welche über die berufliche Qualifikation im ent-
sprechenden Bereich verfügt und in tschechischer und slowakischer Sprache in
schriftlicher und mündlicher Form mit der Správa železnic, státní organizace kommu-

                                                                                                               17
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 18/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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nizieren kann. Dies kann durch Autorisierte Ingenieure erfolgen. Die Person ist ver-
antwortlich für die Kompatibilität der Dokumentation mit den Anforderungen des Bau-
gesetzes und des Verordnung Nr. 499/2006 Slg. für die Erteilung destschechischen
Beschlusses (auf Tschechisch: „územní rozhodnutí“) innerhalb des Berufs den er
vertritt. Der Umfang der Verhandlungen und Besprechungen muss so breit verfasst
werden, dass es für die nachfolgenden Leistungsphasen möglichst zu keinen bau-
technischen, technologischen, sowie betrieblichen Änderungen kommt, welcher ne-
gative Stellungnahmen / Einwände (Ablehnungen) innerhalb des Baugenehmigungs-
verfahrens zur Folge haben kann.

Die Auftragnehmer Planung haben den BIM-Projektabwicklungsplan innerhalb von 4
Wochen nach Leistungsbeginn in Zusammenarbeit mit allen Fachplanern und dem
AG abzustimmen und schreiben diesen regelmäßig fort. Der Auftragnehmer Projekt-
steuerung hat die Konsistenz mit den vorgegebenen Terminen zu prüfen und bei
Dissens zu eskalieren. Die Auftragnehmer Planung stellen die Qualitätssicherung
gemäß den Vorgaben für die Qualitätssicherung aus den BIM-Vorgaben / Auftragge-
ber-Informationsanforderungen (AIA) (siehe Anlage 15.0) sicher. Der AN Projekt-
steuerung prüft die Einhaltung des Prozesses und berichtet an den AG hierzu. Dem
Planungsleiter obliegt die Teilnahme an der wöchentlichen Leitungsbesprechung, an
den Planungsbesprechungen, Fachgesprächen, sowie an den Abstimmungen mit
dem Besteller. Weiterhin finden während der Planung zwischen dem AN und dem
AG regelmäßige „Virtual Design Reviews“, gemäß Anlage 15.0, statt.

Die Vorbereitung der Projekt Jour Fixe (JF) mit der Regionalbereichsleitung I.NG und
Správa železnic, státní organizace sowie darüber hinaus die turnusmäßigen Abstim-
mungen mit den EIU sind zu gewährleisten.

Vorbereitung/Nachbereitung der planungsbegleitenden Gespräche mit dem Eisen-
bahn-Bundesamt (EBA) und den strategischen Projektgesprächen mit dem Bundes-
ministerium für Verkehr und digitaler Infrastruktur (BMVI), dem EBA als auch dem
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) sowie mit dem Ver-
kehrsministerium der Tschechischen Republik und dem Staatsfonds für Verkehrsinf-
rastruktur bzw. mit anderen deutsch-tschechischen Koordinationsgremien.

Besprechungsorte sind nach Maßgabe des Auftraggebers im Projektgebiet (Leipzig,
Dresden, Ústí nad Labem und Prag). Weiterhin können Besprechungen bei Erforder-
nis in Abstimmung mit dem AG auch als Webkonferenz erfolgen.

Besprechungen (zweisprachig: deutsch/tschechisch) sind in einem zyklischen Be-
sprechungskalender darzustellen,

durch die Projektsteuerung zu protokollieren (vertretungsweise durch Planer selbst),
vorzugsweise mittels Echtzeit-Protokollen, und innerhalb von spätestens drei (3)
Werktagen dem Projektleiter zur Bestätigung in deutscher und tschechischer Spra-

                                                                                                               18
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 19/57
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che vorzulegen und nach deren Endfertigung zu verteilen. Hierbei sind fortlaufend
Zuarbeiten des zuständigen Planers erforderlich.
Durch den Auftragnehmer sind nachfolgende weitere Leistungen zu erbringen:

        Mitwirkung bei der Bearbeitung von Anfragen der Zentrale der DB Netz
              AG sowie der Regionalbereichsleitung und bevollmächtigter Vertreter von
              Správa železnic, státní organizace für das Projekt

        Mitwirkung bei der Bearbeitung von Anfragen der EIU

        Mitwirkung bei der Bearbeitung von Anfragen der beteiligten Ministerien im
              Bund, im Freistaat Sachsen und in der Tschechischen Republik

        Mitwirkung bei der Bearbeitung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
              und Einarbeitung von deren Ergebnissen

        Teilnahme an Besprechungen betroffener Behörden und Infrastrukturbe-
              treibern/Eigentümern von denen Zustimmungen und Dokumente für das
              tschechische Flächennutzungsverfahren erforderlich sind

        Beschaffung von Dokumenten betroffener Behörden und Infrastrukturbe-
              treiber für das tschechische Flächennutzungsverfahren (falls sie selbstän-
              dig für den Projektteil 2 zu beschaffen sind)

        Mitwirkung bei der Bearbeitung von Anfragen, welche aus dem tschechi-
              schen Flächennutzungsverfahren resultieren

        Anfertigung von Präsentationen zur fortlaufenden Aktualisierung des Pla-
              nungsstandes

        Mitwirkung bei der Erstellung der Unterlagen für die vertraglichen Bindun-
              gen zwischen den EIU’s und den gegebenenfalls erforderlichen Auftrag-
              nehmern oder Kreuzungspartnern

        Mitwirkung am aktiven Chancen- und Risikomanagement und Anwendung
              des Programmsystems „IS-Base“ zur Erarbeitung von Gegensteue-
              rungsmaßnahmen, zur Dokumentation und Fortschreibung

        Mitwirkung bei der Durchführung einer fortlaufenden Wirtschaftlichkeitsun-
              tersuchung im Rahmen einer Nutzen-Kosten-Analyse - mindestens einmal
              pro Jahr

Vom Planer werden monatlich Statusberichte je Vorhabenteil zum Gesamtstand der
Projektbearbeitung (Inhalt mindestens Aussagen und Bewertung von Terminen, Leis-
tungsstand, Kosten und Qualität) erstellt und digital an die Projektleitung geleitet. Die

                                                                                                               19
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Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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notwendigen Termine und Unterlagen zu den vom AG geforderten Quality Gates sind
entsprechend der Anlage 13 einzukalkulieren.

Für die Projektlaufzeit ist geplant Ansätze des agilen Projektmanagements anzuwen-
den. Hierfür werden zum Projektstart gemeinsam mit dem AG Meilensteine definiert.

Im Ergebnis entsteht ein Planungsterminplan der Planung (Anlage 1.7) (MS-Project
oder vergleichbar) inkl. Festlegung von Verantwortlichkeiten und Terminen für alle
abgebildeten Meilensteine, der durch den AN nachgehalten wird. Er bildet alle we-
sentlichen Schnittstellen ab, verortet zudem alle Ergebnisdokumente terminscharf,
dient als Leitplanke für die 6-Wochenvorschau und erfasst und bildet darüber hinaus
frühzeitig Risiken ab.

Die Teilnahme zu Terminen ist sicherzustellen.

Im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 VwVfG ist eine Mitwir-
kung beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Bürgern und politischen
Gremien an bis zu 12 Terminen sicherzustellen. Das Planungskonzept des Ausfüh-
rungsvorschlages ist gegenüber Dritten wie z.B. Bürgern und politischen Gremien zu
erläutern und es ist zu den Terminen jeweils eine Niederschrift anzufertigen bei der
im Anschluss die Bedenken und Anregungen zu kategorisieren und zu bewerten
sind.

3.2 Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen und Daten
3.2.1 Vervielfältigungen, allgemeine Form der zu liefernden Unterlagen

Die Vorplanung sowie alle weiteren Ergebnisunterlagen, wie Zeichnungen, Beschrei-
bungen, Berechnungen und sonstige Ausarbeitungen sind vom Auftragnehmer im
Rahmen des vereinbarten Honorars in analoger Form sortiert in Ordnern Lese-
exemplar 15-fach (5xdeutsch/5xtschechisch/5x in tschechischer Sprache im Rahmen
der Dokumentation gemäß Verordnung Nr. 499/2006 Slg. notwendig für die Erteilung
einer tschechischen územní rozhodnutí (deutsch: Flächennutzungsgenehmigung)),
Endexemplar 25-fach (10xdeutsch/10xtschechisch/5x in tschechischer Sprache im
Rahmen der Dokumentation gemäß Verordnung Nr. 499/2006 Slg. notwendig für die
Erteilung einer tschechischen územní rozhodnutí (deutsch: Flächennutzungsgeneh-
migung)), übrige Unterlagen 10-fach sowie in digitaler Form auf geeigneten USB-
Stick bzw. über CDE zu übergeben. Weitere Ausfertigungen werden gesondert ver-
gütet.

Digitaler Form eine Reihung enthält, deren Wegelänge einschließlich Benennung
und Dateisufix höchstens 225 Zeichen hat. Ordner und Datei dürfen Abkürzungen

                                                                                                               20
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Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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enthalten. Digitaler Form eine Ordner- und Datei-karte mit einer Ausschreibung von
ungekürzten Namen von Ordner und Datei enthält.

Davon ausgenommen sind Arbeitsunterlagen zur Durchführung von Besprechungen
(Tischvorlagen, Musterbauablaufpläne, Bauabschnittsskizzen, Streckenbänder), die-
se sind mit dem Honorar abgegolten.

3.2.2 Form der vom Auftragnehmer zu liefernden Unterlagen

Alle im Rahmen des Ingenieurvertrages vereinbarten Unterlagen werden dem Auf-
traggeber im Original übergeben und gemäß den nachfolgenden Regelungen bear-
beitet und vorgelegt.

3.2.3 Textunterlagen

Alle abschließend zu liefernden Ergebnis-Unterlagen (Texte, Anhänge, Anlagen,
Verzeichnisse, Tabellen, etc.) werden vom Auftragnehmer in Ordnern einschließlich
Register zusammengefügt vorgelegt. Beschriftung und Art der Ordner sind dem AG
vorzuschlagen und mit diesem rechtzeitig abzustimmen.

3.2.4 Planunterlagen

Von den nach Abstimmung mit dem Auftraggeber wesentlichen Planunterlagen sind
vom Auftragnehmer sowohl DIN A4-Folienausdrucke, wie auch mit dem Auftraggeber
abgestimmte digitale Daten (auf USB-Stick) zu liefern. Als größtes Planformat wer-
den für die Länge 2.500 mm und für die Höhe 297 mm bzw. 594 mm (für die Pla-
nungshefte und Gesamtgutachten nur DIN A 4-Höhe) zugelassen. Größere Pläne
sind auf diese Maße zu verkleinern, hierbei ist der Maßstab entsprechend der Ver-
kleinerung auf den Plänen anzugeben.

Als Blattgrößen sind die Formate der A-Reihe nach DIN 476 in den Größen A4 bis A1
und die Streifenformate nach DIN 6771 einzuhalten. Mit Ausnahme des Formates A4
sind nur Querformate zu verwenden. Das Format A0 ist nur in begründeten Ausnah-
mefällen anzuwenden.

Unabhängig von der Bearbeitungsform werden vom Auftragnehmer alle Arbeitser-
gebnisse/ Planunterlagen auf Datenträgern (USB-Sticks) festgehalten, von denen zwei
Kopien dem Auftraggeber ausgehändigt werden.

Digitale Daten werden vom Auftraggeber in elektronischen Projektordnern abgelegt.
Wegen begrenzter Zeichenlängen für die Pfadbezeichnung unter Windows sind Da-
teibezeichnungen möglichst kurz zu wählen, auf unnötige Bestandteile ist zu verzich-
ten, DS-100-Abkürzungen und gängige Abkürzungen sind für Dateinamen zu ver-
wenden. Datumsangaben immer in amerikanischer Form JJJJMMTT. Untergliede-

                                                                                                               21
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rung gesammelt übergebener Unterlagen (z.B. GP) in mehreren Unterordnerebenen
auf das unbedingt notwendige Maß beschränken.

Die Dokumentation, in Umfang und Einzelheiten gemäß tschechischer Verordnung
Nr. 499/2006 Slg., wird in digitaler Form gemäß Anlage 20 Manuál struktury a popisu
dokumentace (des Handbuchs der Struktur und Beschreibung der Dokumentation)
und Anlage 21 Vzory popisového pole a seznamu (Muster des Beschreibungsfelds
und der Liste) sortiert.

3.2.5 BIM

Die entsprechenden Dateiformate für den regelmäßigen Datenaustausch (Data-Drop)
sind der Anlage 15.0 – Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) zu entneh-
men.

3.2.6 Verwendung von Standardunterlagen der DB Netz AG

Für die Planung und Durchführung von Oberbaumaßnahmen hat die DB Netz AG
eine Reihe von standardisierten Unterlagen (Begehungsprotokoll, Standard-
Vorbemerkungen) entwickelt. Diese sind vorbehaltlich einer abweichenden Festle-
gung der Projektleitung ausnahmslos und bestimmungsgemäß zu verwenden. Die
Einholung der erforderlichen Angaben z.B. im Begehungsprotokoll bei den zuständi-
gen Stellen ist Aufgabe des Planers.

Insbesondere im Begehungsprotokoll sind alle Klärungsbedarfe, die auf der Ortsbe-
gehung nicht geklärt werden können (z.B. Kabelquerungen, bei denen das zuständi-
ge Gewerk nicht bekannt ist, OLA-Höhen etc.), vom Planer eindeutig an die fachlich
zuständige Stelle (nicht pauschal „AG“ oder „PL“) zu adressieren und eine Klärung
herbeizuführen.

3.3 Kostenermittlung/ Anlagenbilanz/ kaufmännische Themen

Der AN hat in seiner Planung stets die aktuellen Finanzierungsvorgaben zu berück-
sichtigen.

Kostenermittlung/ Anlagenbilanz:

Die Kostenermittlung der Vorplanung hat auf Basis aktueller, vergleichbarer Verga-
beergebnisse, dem ortsüblichen Preisniveau und unter Berücksichtigung aller techni-
schen und sonstigen relevanten Rahmenbedingungen zu einem benannten Realisie-
rungstermin zu erfolgen. Die Kostenermittlung ist anlagenbezogen je Kostenelement
(KE) auf Basis detaillierter Berechnungsansätze (Mengen und Preise) aufzustellen
(Anlagenbezug durch Kostenermittlung und Kontierung). Auf Forderung des AG hat
der AN die Ermittlung bzw. die Basisdaten für die Mengenermittlung sowie Detail-
rechnungen vorzulegen.

                                                                                                               22
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 23/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

Der AN hat sicherzustellen, dass alle Kostenelemente zum Streckenabschnitt „Neu-
baustrecke Dresden -Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum“
berücksichtigt werden. Die Kosten bzw. Kostenelemente sind im System iTWO ab-
zubilden und nach Vorgaben des AG zu verknüpfen. Für die Projektstruktur ist vom
AN ein Entwurf vorzulegen und mit dem AG abzustimmen. Durch den AN sind die
Kosten in tabellarischer Form (im EXCEL –Tabellenblatt, bearbeitbar) dem AG zur
Verfügung zu stellen. Das Format ist vom AG abzufordern.

Risiken in der technischen und finanziellen Planung und Ausarbeitung von Lösungs-
möglichkeiten der Objekte, Gewerke sind zu identifizieren, gesondert zu erfassen
und die Eintrittswahrscheinlichkeit je Risiko zu bewerten sowie die Kosten je verblie-
benes Risiko zu ermitteln und tabellarisch zu erfassen.

Die Projektkosten sind gemäß Projektstruktur je Objekt und Gewerk je ausgearbeite-
te Alternative und je Variante in wirtschaftlicher Hinsicht einschließlich Risikokosten-
ermittlung zu bewerten.

Im Rahmen der Kostenermittlung ist auch eine Anlagenbilanz (Ende Vorplanung)
aller durch das Projekt betroffenen Anlagen (geplante Anlagen und Bestandsanla-
gen) über alle Gewerke je Vorhabenteil und zusätzlich getrennt zu erstellen. Nach
Absprache mit dem AG sind hier auch das Anlagenalter und die Belastungsstufe zu
hinterlegen.

Die Überarbeitung der Anlagenbilanz ist im Rahmen der Grundlagenermitt-
lung/Vorplanung im Angebot einzukalkulieren.

Die Ermittlung der Kosten wird auch in der Form gemäß Anlage 22 Souhrnný ro-
zpočet stavby v přípravě (Ermittlung der Kosten des Baus in Vorbereitung) erstellt.
(Hierfür ist die aktuellste Version der entsprechenden Anlage zu verwenden. Diese
ist dem Pfad: https://www.spravazeleznic.cz/stavby-zakazky/podklady-pro-
zhotovitele/stanoveni-nakladu-staveb zu entnehmen)zu entnehmen)

Kaufmännische Themen:

Für die Beauftragung von Leistungen an Nachunternehmer sind die gültigen Verga-
berichtlinien für nationale und EU-weite Ausschreibungen zu beachten. Der AG ist
über alle Nachauftragnehmer zu informieren. Die rechnungsbegründenden Unterla-
gen sind stets vorzuhalten und bei Abforderung an den AG zu übergeben.

Um die Finanzierung des Bundes sicherzustellen, müssen sämtliche Mehraufwände,
die sich während der Planung oder im Rahmen der regelmäßigen Projektgespräche
ergeben, vor Leistungsbeginn dem AG angezeigt und von ihm bestätigt werden. Für
alle bestätigten Mehraufwände sind anschließend Nachträge einzureichen.

Kosten für etwaige Öffentlichkeitsveranstaltungen müssen gemäß BUV separat er-
fasst werden.

                                                                                                               23
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 24/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

3.4 Zahlungsplan / Leistungsbestätigungsprotokolle

Nach Freigabe des Planungsterminplanes durch den AG ist innerhalb von 14 Tag ein
Entwurf eines Zahlungsplans in Abgleich mit dem Planungsterminplan vorzulegen,
mit dem AG abzustimmen und von ihm freigeben zu lassen. Auf Basis des Planungs-
terminplanes der Planung erfolgt regelmäßig die Fortschreibung des Zahlungsplanes.
Für die Mittelabflussplanung sind neben dem Hauptvertrag auch Nachträge und
Mehrkostenanzeigen separat darzustellen. Der Zahlungsplan ist in PDF und im Excel
Format zu übergeben. Kosten- und Terminverschiebungen sind in den regelmäßigen
Projektgesprächen anzukündigen und zu erläutern.

Durch den AN sind im Vorlauf der Rechnungsstellung Leistungsbestätigungsprotokol-
le vorzulegen, im Einzelfall zu erläutern und durch den AG freizeichnen zu lassen.

Die in den Protokollen bestätigte Leistung ist die Grundlage für die Rechnungsstel-
lung, die unterzeichneten Leistungsprotokolle sind als Anlage an die jeweilige Rech-
nung anzufügen.

3.5 Einsatz von EDV-Systemen

Die zeichnerische Darstellung und die Erstellung des digitalen Planwerks basieren
grundsätzlich auf den derzeit geltenden Normen und Regelwerken der DB AG.

Für die Terminplanung und -steuerung ist durch den AN eine geeignete Software mit
Schnittstellen zu MS Projekt anzubieten. Die Übergabe erfolgt grundsätzlich in den
Datenformaten „mpp“ und „PDF“ und zweisprachig (deutsch/tschechisch).

Für die Kostenplanerstellung, Ausschreibungs- und Vergabeplanung ist die Software
iTWO der Firma RIB-Software AG vorgeschrieben.

Die Verwaltung der projektrelevanten Dokumente erfolgt in dem beim AG maßgebli-
chen Datenmanagementsystem (EPLASS) und kommt damit dem Ablageerfordernis
für alle bauaktenrelevanten Unterlagen gemäß geltenden Bestimmungen des AG
nach.

Die für die Nutzung der Datenmanagementsysteme erforderlichen Lizenzen werden
auf Antrag vom AG kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der benötigten
Lizenzen für die jeweiligen Programme ist der Arbeitsorganisation des AN überlas-
sen.

Im Zuge der gegenseitigen Mitwirkungspflicht zwischen AN und Umweltplaner,
kommt ferner das webbasierte IT-Tool Fachinformationssystems Naturschutz und
Kompensation der DB AG (FINK) zum Einsatz. Diese dient zur Daten- und Unterla-
genübergabe sowie Berichtspflicht zu Kompensationsverpflichtungen gegenüber der
Genehmigungsbehörde. Alle Planunterlagen zu den Kompensationsverpflichtungen/
-flächen sind innerhalb der Mitwirkungspflicht in digitaler/ georeferenzierter Form im
FINK hochzuladen und so dem Auftraggeber zu übergeben.

                                                                                                               24
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 25/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

Das für die anforderungsgerechte Bearbeitung des Auftrages erforderliche techni-
sche Equipment ist vom AN zu stellen.
Notwendiger Schulungsbedarf sowie der Erwerb von erforderlichen Lizenzen und
Zugängen werden nicht extra vergütet.

Planlaufkoordination im Dokumentenmanagementsystem EPLASS

Für den Planprüflauf aller Plan- und sonstigen Unterlagen der zu beplanenden Maß-
nahmen, die durch den AG zu prüfen und freizugeben sind oder bei denen eine Mit-
wirkungspflicht vorliegt, ist das EPLASS - Dokumentenmanagementsystem (WF Vor-
planung) zu verwenden.
Zielstellung ist es, durch den Einsatz von EPLASS, generelle Prüf- und Freigabepro-
zesse bzw. die Verwaltung von Dokumenten zu beschleunigen, sowie überschauba-
rer und kostengünstiger zu realisieren.
Nachfolgende Aspekte stehen dabei besonders im Fokus:

     Reduzierung der Bearbeitungszeiträume ab Modell- bzw. Planerstellung bis
         zur Freigabe durch Einsatz moderner Telekommunikationstechnik

     Sofortige Übersicht, bei welcher am Planfreigabeprozess beteiligten Stelle
         sich ein Plandokument befindet

     Digitale Archivierung Modell-, Plan- und Zusatzinformationen
     Digitale Archivierung von Modellen, Dokumenten bzw. Schriftwechsel
     Reduzierung der Gesamtkosten der Freigabeverfahren

Building Information Modeling (BIM)
Nach dem am 29.06.2015 vom BMVI veröffentlichten Schlussbericht der Reform-
kommission Bau von Großprojekten ist im nationalen und internationalen Raum fest-
stellbar, dass Bauprojekte zum Teil erhebliche Abweichungen bei der Erreichung der
Projektziele hinsichtlich Termine, Kosten und Qualität aufweisen.
Um Bauprojekte mit geringeren Risiken und einer höheren Kosten- und Terminsi-
cherheit durchzuführen, hat die Reformkommission u.a. die Anwendung digitaler Me-
thoden wie Building Information Modeling (BIM) im gesamten Projektverlauf empfoh-
len. BIM beschreibt dabei eine mögliche Arbeitsmethode für das Planen und Reali-
sieren von Bauvorhaben sowie das Bewirtschaften von Bauwerken auf Basis der ak-
tiven Vernetzung aller am Bau beteiligten Fachdisziplinen.

Als zentrales Werkzeug der Vernetzung dient dabei ein digitales dreidimensionales
Bauwerksmodell, das mit Zeitplänen (4D) und Kostendaten (5D) verknüpft wird.

                                                                                                               25
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 26/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

Die Planung ist mittels der BIM-Methodik zu erbringen. Die Anforderungen aus den
BIM-Vorgaben und aus den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA), insbe-
sondere hinsichtlich des Datenaustausches über die Projektkommunikationsplatt-
form/CDE sind zwingend zu beachten.

Planwerk

Das Planwerk ist als *.dwg- und/oder *.dxf-Files zu übergeben. Zugehörig zu den
Lageplänen sind die *.ctb-Files mit den Festlegungen des Layouts inkl. aller Grund-
lagen wie z.B. X-Ref, Tiff und Blöcke zu übergeben. Zur Dokumentation und zum
Vergleich der Lagepläne sind immer die zugehörigen *.plt- oder *.hpgl-Daten sowie
PDF-Versionen der Pläne mitzuliefern. Alle Dokumente sind in Druckform und als
PDF-Dateien digital zu übergeben. Zusätzlich sind alle Dokumente in das Schnittstel-
lenlaufwerk des AG einzustellen.

Die Texte sind als Word-Dokument und als PDF-Datei zu übergeben. Tabellen, Kos-
tenpläne und Kostenzusammenstellungen sind als ungeschützte Excel- und eben-
falls als PDF-Dateien zu übergeben.

Dem AG sind nach Abschluss der Arbeiten alle Rohdaten, Arbeitsergebnisse und
Planunterlagen in einer weiterbearbeitbaren Version (z. B. Word, Excel, etc.) und im
Format PDF auf geeigneten Datenträgern (z. B. DVD / CD / sonstige Wechseldaten-
träger) mit Inhaltsverzeichnis (verlinkt) auszuhändigen.

Zwischenstände sind entsprechend den Leistungsbeschreibungen bzw. auf Anforde-
rung des AG – beispielsweise zur Prüfung von Abschlagsrechnungen oder zwecks
Abstimmung – zu liefern.

Alle AVANI- Daten (ehemals DB GIS) sind nach Absprache mit dem AG darüber hin-
aus lagerichtig (im Referenzsystem WGS 84) als KMZ-Datei für Google Earth zu
übergeben. Bei Datenfehlern, die eine Übernahme in die DB-Systeme verhindern, ist
der AN zur Nachbesserung verpflichtet.

4.0 Weitergehende Leistungsbeschreibung

4.1 Allgemeine Hinweise

Die Planung erfolgt grundsätzlich nach der BIM-Methodik unter Beachtung der Vor-
gaben der AIA (siehe Anlage 15.0). Ergebnisse sind grundsätzlich 3-D Modelle und
daraus abgeleitete oder erstellte Ergebnisdokumente in 2-D, welche im Planungs-
terminplan der Planung zu verorten (siehe Anlage 1.7).

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen des ihm übertragenen Leistungsum-
fangs alles ihm billigerweise Zumutbare zu tun, damit die Leistung unter Berücksich-

                                                                                                               26
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 27/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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tigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit fertig gestellt wird. Insbesondere sind in
seinem Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten/sicherzustellen:

     Effektive Querschnittskoordination zur Abwicklung der Planungsphase für das
         Gesamtprojekt im Rahmen der Vertragsfristen und der erforderlichen Quali-
         tätsstandards sowie zur Begleitung der Verfahren in der Genehmigungsphase
         mit dem Bestreben, kurze Verfahrensläufe zu erreichen.

     Hinsichtlich baulicher und konstruktiver Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirt-
         schaftlichkeit - unter Beachtung der Umweltverträglichkeit - optimierte Vorpla-
         nung

     genehmigungsfähige Planungshefte (u.a. auch als Grundlage für die parla-
         mentarische Befassung)

     Terminsicherheit, Budgetsicherheit

Mit der vorliegenden Ausschreibung werden entsprechend den, in der Projektbe-
schreibung nebst Anlagen beigefügten, Leistungsbeschreibungen sämtliche Leistun-
gen beauftragt, die zum Abschluss einer gesamthaften, erweiterten Vorplanung not-
wendig sind (Gesamtplanerleistung).

Das Leistungssoll umfasst auch die Mitwirkung bei der frühen Öffentlichkeitsbeteili-
gung nach § 25 VwVfG und die Mitwirkung bei der Erarbeitung einer Unterlage für
die parlamentarische Befassung.

Alle weiteren Planungsleistungen wie z.B. die Erstellung der Entwurfs- und Geneh-
migungsplanung sind kein Bestandteil dieser Ausschreibung. Eine Ausnahme stellt
hierbei die Erstellung der Dokumentation, welche sich auf den tschechischen Anteil
des gemeinsamen Planungsraumes beziehen, für die Einreichung bei den tschechi-
schen Behörden dar. Diese Unterlagen müssen nach tschechischem Baugesetz, so-
wie nach Verordnung Nr. 499/2006 Slg. einen erhöhten Detailgrad aufweisen, wel-
cher in etwa der, gemäß HOAI definierten, Leistungsphase 4 entspricht. Ebenso wird
darauf hingewiesen, dass die Planung innerhalb des gemeinsamen, grenzübergrei-
fenden Planungsraumes mit verschiedenen Vermessungssystemen erfolgt und Fest-
punktnetze sowohl auf deutscher, als auch auf tschechischer Seite herzustellen sind,
welche jeweils mit deutschen und tschechischen Koordinaten zu versehen sind. Der
tschechische Planungsanteil ist dabei unter Berücksichtigung des tschechischen
Vermessungssystems zu erstellen. Aufgrund der Tatsache der verschiedenen Ver-
messungssysteme und damit zusammenhängender Abweichungen, wäre es ratsam
das Festpunktnetz im Bereich der geplanten Tunnelportale, sowie im Streckenbe-
reich des Tunnels im übergreifenden ETRS89 (Europäisches Terrestrisches Refe-
renzsystem 1989) bzw. ETRF89 aufzunehmen. Zur Überführung dieser projektspezi-
fischen Festpunktfelder in die entsprechenden deutschen und tschechischen Refe-
renzsysteme (siehe Anlage Referenzsysteme), ist die Erarbeitung und Festlegung
von Transformationsparametersätzen durch den AN erforderlich.

                                                                                                               27
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 28/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

In diesem Projekt übernimmt auf Seiten des Auftragnehmers der Objektplaner Inge-
nieurbauwerke federführend die Gesamtplanung und stellt die BIM-
Gesamtkoordination, gemäß AIA, sicher.

Die Beschreibung der ihm übertragenen Leistungen sind dem Leistungsbild Objekt-
planung für Ingenieurbauwerke, sowie dem Leistungsbild Planungskoordination und
der AIA zu entnehmen.

Die Leistungen zur Erstellung und Durchführung von Bohrprogramm, Baugrundbeur-
teilung, Gründungsberatung sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Ergeb-
nisse dieser Fachthemen werden dem AN sukzessive im Planungsfortschritt zur Ver-
fügung gestellt.

Es ist auf Seiten des Auftragnehmers sicherzustellen, dass diese in das Modell ein-
gearbeitet werden.

Ziel ist es, diese separat erbrachten Leistungen ebenfalls, wie die der anderen Ge-
werke (Inhalt dieser Vergabe) im Modell darzustellen und mit den vorliegenden Pa-
rametern zu hinterlegen.

Der Auftragnehmer schuldet als werkvertraglichen Erfolg die Erstellung der vollstän-
digen Unterlagen für den Vorhabenteil „Neubaustrecke Dresden-Prag Planungsleis-
tungen grenzübergreifender Planungsraum“ und alle ihm übertragenen Ingenieurleis-
tungen zum Erreichen der Planungsziele sowie BIM-Ziele gemäß AIA und BAP.

Zum Leistungsumfang des AN gehören ebenfalls alle Begleitmaßnahmen zur Anpas-
sung von Schienenanlagen, Straßen und Wegen sowie von Leitungen, Gewässern
und Entwässerungsanlagen, Durchlässen und sonstigen baulichen Anlagen der DB
bzw. Správa železnic, státní organizace.

Die Bearbeitung durch den AN hat in ganzheitlicher Form unter Berücksichtigung
aller fachspezifischen Anforderungen zu erfolgen. Der AN ist für die inhaltliche und
terminliche Plausibilitätskontrolle der Planunterlagen verantwortlich.

Im Rahmen der Bearbeitung gegebenenfalls erforderlich werdende Untersuchungen
und Planungen zu Varianten sind im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthal-
ten.

Der Auftragnehmer hat die übergebenen Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Wo-
chen auf Vollständigkeit zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt mit Annahme des Auf-
trages, dass die übergebenen Unterlagen alle für seine Planungsleistungen erforder-
lichen Angaben enthalten.

Sofern weitere Unterlagen und Vorgaben während der Erarbeitung der Planung not-
wendig werden, sind diese beim Auftraggeber abzufordern.

Der Auftraggeber hat ein Anordnungsrecht gegenüber dem AN, ihn gegen gesonder-
te Vergütung, bei der ggf. erforderlichen Erstellung, Überprüfung und Beschaffung
von Bestandsunterlagen zu unterstützen.

                                                                                                               28
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 29/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber den Erfolg der Maßnahme, d. h. der
Auftragnehmer ist verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit der Arbeitsergeb-
nisse und die Funktionalität hinsichtlich der auszuführenden Planungsleistungen ins-
besondere hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit.

Abstimmungen mit den beteiligten Stellen des AG sowie mit den beteiligten Dritten
sind regelmäßig zu führen, eventuelle Einflüsse aus diesen Abstimmungen sind in
die Planung zu übernehmen.

Besonderes Augenmerk ist hierbei auf Themen wie Trassenlage, technische Ab-
schnittsgrenzen, Bauwerke, Umweltplanung, sowie Notfall- und Rettungskonzept
hinsichtlich Tunnel- und Streckensicherheit zu legen. Wiederholungsleistungen und
sämtliche Absprachen zu Planungsschnittstellen sind einzukalkulieren.

Ferner sind Abstimmungen mit dem Freistaat Sachsen, weiteren Behörden und sons-
tigen die Planung betreffenden Maßnahmen in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmer erbringt die Planungsleistungen auf Grundlage der anerkannten
Regeln der Technik, die zum Erfolg notwendig sind. Die Koordination aller beauftrag-
ten Gewerke als Generalplaner ist einzukalkulieren.

Es sind für jede Planungsphase neben den einzelnen Fachplanungen auch konflikt-
freie koordinierte Gesamtmodelle (gemäß Vorgaben in den AIA und BAP) mit Dar-
stellung aller Einzelgewerke zu fertigen und abzugeben.

Der gesamte Planungsprozess läuft beim BIM-Gesamtkoordinator des Auftragneh-
mers zusammen.

                                                                                  29
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 30/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

Der Auftragnehmer gewährleistet gegenüber dem Auftraggeber die Richtigkeit der
beauftragten Planungen unter Berücksichtigung aller Schnittstellen innerhalb des
Gesamtprojektes (Haftungsübernahme für die Auftragsleistung).

Die Erstellung eines koordinierten Gesamtmodells ist ebenfalls Teil der angefragten
Leistung. Dieses bildet die Schnittstellen zwischen dem Auftragnehmer und allen
weiteren Sonderfachleuten und Fachplanern ab. Zu diesen Sonderfachleuten auf
Seiten des AG gehören z.B. die DB Immobilien (Sanierungsmanagement), die DB
Energie, die DB Kommunikationstechnik, die Produktionsdurchführung Dresden und
weitere.

Die vom AN zu verwendenden Kartengrundlagen sowie Pläne und Modelle sind re-
gelmäßig zu aktualisieren. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass eine Aktualisierungs-
überprüfung jeweils vor Abschluss der jeweiligen Leistungsphase erfolgt.

Weitere Aktualisierung können notwendig werden und werden durch den AG getra-
gen. Die anfallenden Gebühren für den Datenbezug werden durch den Auftraggeber
übernommen.

4.2 Schwerpunkte der vorliegenden Ausschreibung für Planungsleistungen

Die zu erbringenden Leistungen sind den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1.1 bis
1.8) des Vertrages zu entnehmen.

Gegenstand der Beauftragung sind die nachfolgend aufgeführten Objekt- und Fach-
planungen:

 Objektplanung für Verkehrsanlagen      (Lph 1+2)

 Objektplanung für Ingenieurbauwerke    (Lph 1+2)

 Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke     (Lph 1+2)

 Fachplanung Techn. Streckenausrüstung (Lph 1+2)

 Fachplanung Techn. Ausrüstung          (Lph 1+2)

 planungsbegleitende Vermessung         (Lph 1+2)

 Planungskoordination/ Terminplanung    (Lph 1+2)

 Schall- und Erschütterung              (Lph 1+2)

 Bauphasen, Baulogistik und Baubetrieb  (Lph 2)

 Leitungsänderungsmaßnahmen             (Lph 1+2)

 Leistungen zu Kreuzungsmaßnahmen       (Lph 1+2)

                                                                                  30
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 31/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

4.2.2 Mitwirkungspflichten gegenüber den gesondert zu vergebenen umweltplaneri-
         schen Leistungen

Allgemeine Mitwirkungspflichten:

Der Auftragnehmer hat seine planerischen Teilleistungen schon während der Erar-
beitung der Planungen in einem iterativen Prozess mit den Umweltgutachtern abzu-
stimmen: Das gilt insbesondere für die Fälle, bei denen der AN kleinräumige Stand-
ort- bzw. technische Alternativen bzw. -varianten bewerten muss. In diesen Prozess
ist der AG regelmäßig einzubinden bzw. ist dieser Prozess dem AG gegenüber zu
dokumentieren.

Spezielle Mitwirkungspflichten in den Leistungsphasen 1 und 2

Im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 erstellt der Umweltgutachter eine verglei-
chende Betrachtung von zwei Trassenvarianten aus umwelt- und naturschutzfachli-
cher Sicht (UVP-Bericht 1. Stufe). Damit soll eine Grundlage für die Abwägungsent-
scheidung des AG für eine genehmigungstaugliche Trassenvariante (Leistungsphase
3 und 4) geschaffen werden. Bei der Erarbeitung des UVP-Bericht 1. Stufe hat der
AN den Umweltgutachter zu unterstützen und ihm folgende Unterlagen bzw. Informa-
tionen an die Hand zu geben:

        Digitale und georeferenzierte Topographische Karten im Maßstab 1:10.000;
            folgende Räume sind dabei relevant: Trassen mit Einschnitten, Dämmen,
            Brücken und Tunnel + 500 m beidseits, alle für die Neubaustrecke erforder-
            lichen Nebenanlagen wie z.B. Baustelleinrichtungsflächen, Lagerflächen,
            Ablagerungsflächen für Tunnelaushub, Zwischenangriffsflächen für den
            Tunnel, kreuzungsbedingte Maßnahmen etc. mit einem Radius von 500 m
            um die Nebenanlagen;

        Lage- und Höhenpläne der Trasse, einschl. aller Nebenanlagen (s.o.) im
            dwg – und PDF- Format.

        Umgriff der gesamten bau- und anlagenbedingten Inanspruchnahme durch
            die Trasse, einschl. Nebenanlagen als Polygon im shape-Format (getrennt
            in bau- und anlagenbedingte Inanspruchnahme). Dies ist für die GIS –
            technische Verschneidung mit den einzelnen Wert- und Funktionselemen-
            ten der Umweltschutzgüter bzw. für die Quantifizierung der Umweltauswir-
            kungen von Bedeutung.

        Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung nach den Maßgaben der
            16. BImSchV und AVV Baulärm , zzgl. Bereitstellung folgender Isophonen:
            47 dB (A), 52 dB (A), 55 dB (A) und 58 dB (A) zur Beurteilung von Flucht-
            und Effektdistanzen sowie Störradien für Vögel;

        Ergebnisse des hydrogeologischen Gutachtens: Lage von Schicht- und
            Grundwasserleitern, erforderliche Wasserhaltungsmaßnahmen, ggf. Aus-

                                                                                                               31
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Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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            dehnung von Absenkungstrichtern insbesondere in den Tunnelbereichen
            mit geringer Überdeckung;
        Angaben zu Erschütterungen, Bautechnologie, insbesondere zu lärminten-
            siven Arbeiten (Ramm- und Bohrarbeiten)
        Angaben zu erforderlichen Erkundungsbohrungen und Grundwassermess-
            stellen, einschl. der dazugehörigen Infrastruktur (z.B. Zuwegung).
        Angaben zu der räumlich-funktionalen Ausgestaltung des Rettungskonzep-
            tes;
        Angaben zum vorgesehenen Betrieb (voraussichtliche Zugfolge, Intervalle);
Die Unterschiede zwischen UVP für deutsches und tschechisches Bereich sind an-
zumerken. Die ausgeschriebenen Unterlagen bzw. Informationen werden nach dem
Bedarf des tschechischen Gesetzrahmens hergerichtet (z.B. Regierungsverordnung
Nr. 272/2011 Slg., von Gesundheitsstutz vor negativen Lärm- und Vibrationenwir-
kungen / Nařízení vlády č. 272/2011 Sb., o ochraně zdraví před nepříznivými účinky
hluku a vibrací, Gesetz Nr.. 258/2000 Slg. von Öffentlichkeitgesundheitsschutz /
Zákon č. 258/2000 Sb. o ochraně veřejného zdraví).
Die aufgeführten Objekt- und Fachplanungen sind so weit wie möglich im Rahmen
der Vorplanung zu erbringen, gegebenenfalls zu vertiefen und zu validieren.
Als Unterlagen zu UVP sind weitere Unterlagen im Umfang von einer Raumtechni-
schen Studieerforderlich:

     Kapacität (Umfang) des Vorhabens

     Lokalitätsangaben

     Kumulation mit anderen Vorhaben

     Begründung des Vorhabens und Variantenbeschreibung

     Technische- und Technologische-beschreibeng des Vorhabens

     Technische Tunnelbeschreibung und Beschreibung von Lüftungsobjekte

     Linienführung der Trasse in Lage und Höhe (Profil, Vermessung)
Eingaben (Aufbau, Betrieb):

          Flächenbesetzung (Grundstückarten, Ausmaß)

          Schutzzonen

          Wasser (Quellen, Verbrauch)

          Energiequellen und Verbrauch

          Rohstoffe (Arten, Quellen und Massen)

                                                                                                               32
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 33/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

          Infrastrukturansprüche (Verkehrsinfrastruktur und andere)

Ausgaben (Aufbau, Betrieb):

         Stationäre und Mobile Verschmutzungsquellen

         Abwasser (technologische, Schpülwaser, Regenwasser) – Menge und Um-
         gehen

         Mitversorgung (Arten, Versorgungssystem)

         Lärm- und Erschütterungs-verhältnisse

         Sonstige (Strahlungen, Gestank usw.)

4.2.3 Mitwirkungspflichten gegenüber den gesondert zu vergebenen Bau-
        grunduntersuchungen

Der Baugrundgutachter wird durch den AG beigestellt und begleitet die Planungsstu-
fen. Es besteht grundlegend eine gegenseitige Mitwirkungspflicht zwischen dem AN
und dem, durch den AG beigestellten, Baugrundgutachter.

Die im Zuge einhergehender Baugrunduntersuchungen erarbeiteten Ergebnisse
werden dem Auftragnehmer unverzüglich nach deren Erstellung zur Verfügung ge-
stellt.

Die Ergebnisse sind vom Aufragnehmer auf Vollständigkeit zu prüfen und in das Ge-
samtmodell nach den Vorgaben des Auftraggebers einzupflegen und zu überneh-
men.

4.3 Ergebnisdokumentation

In der Anlage 1.1 sind alle aus Sicht des AG erforderlichen Ergebnisdokumente der
einzelnen Leistungsphasen gewerkscharf und fachthemenspezifisch abgebildet. Die-
se Unterlage bildet nach einer Vollständigkeitsprüfung und ggf. Erweite-
rung/Anpassung der Unterlage durch den AN in Abstimmung mit dem AG eine ge-
meinsame Grundlage für einen Leistungsnachweis des AN im Rahmen der einzelnen
Leistungsphasen und bildet damit zugleich Abrechnungsgrundlage für den AN. Die
hierfür erforderlichen Abstimmungen haben sofort nach Vertragsbeginn zu erfolgen
und sind 8 Wochen nach Auftragsbeginn abzuschließen.

Die endgültigen Unterlagen müssen auch im Umfang und in den Einzelheiten der
tschechischen Verordnung Nr. 499/2006 Slg. entsprechen. Diese Dokumentation
dient als Grundlage für das tschechische Verfahren – územní řízení.

                                                                                  33
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 34/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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4.4 Verkehrsanlagen

Im Fokus der Maßnahme steht der Gemeinsame Planungsraum. Das gesamte Vor-
haben ist gem. aktuellen Richtlinien der Eisenbahninfrastrukturunternehmen EIU für
die Entwurfsgeschwindigkeit ve= 200 km/h (Option: 230 km/h) zu planen.

Für beide zu beplanenden Grundsatzalternativen

        a) „Teiluntertunnelung“ mit Überholbahnhof in freier Strecke und
        b) „Volltunnel“ mit Überholbahnhof etwa in Höhe der Ortslage Heidenau
sind jeweils bis zu fünf verschiedene Trassenvarianten (einschließlich Varianten zur
Lage eines Überholbahnhofs) und bis zu fünf verschiedene Spurplan-
/Trassierungsvarianten im Ausbindebereich zu untersuchen. Die Lösungsvorschläge
sind in Gegenüberstellungen sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu bewerten.

Die gesamte Maßnahme ist Teil des europäischen TEN-T-Kernnetzes und liegt ge-
samthaft auf dem TEN-T-Korridor Scan-Med. Die Mindestanforderungen an die Infra-
struktur entsprechend den „Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI)“ sind
einzuhalten.

Zu planen sind je Alternative/ Variante:
        Planung der Verkehrsanlage Gesamtsystem „Schiene“ der Freien Strecke
          und in Bahnhöfen (Tief- und Oberbau) einschl. Kabeltiefbau und Entwässe-
          rungsanlagen

        Planung der Verkehrsanlage Gesamtsystem „Straße“ mit allen erforderlichen
          Zuwegungen und Plätzen (Straßen, Rettungswege und -plätze) einschl. Ent-
          wässerungsanlagen

Kabeltrassenplanung:
Im Rahmen der VP ist die Anzahl der notwendigen Leerrohre im Tunnel mit allen
Gewerken zu bestimmen. Mittelspannungskabel müssen separat verlegt werden, um
elektromagnetische Einflüsse auf die NS-Kabel auszuschließen.

Die Kabelschächte für die MS-Trasse und die NS-Trasse sind schematisch darzustel-
len.

4.5 Ingenieurbauwerke

Neben der Anpassung vorhandener Bauwerke bzw. dem notwendigen konstruktiven
Neubau von Bauwerken sind unter anderem die Varianten des Tunnelbauwerks,
auch im Hinblick auf deren Umweltverträglichkeit (Variantenvergleich in der Umwelt-
verträglichkeitsstudie), sowie die, im Rahmen der Vorplanung zu untersuchen.

Für die Ausgestaltung des Tunnelquerschnitts, ggf. aus Untersuchungen resultieren-
de erforderliche geologische Erkundungen, sind im Rahmen der Vorplanung bis zu
fünf Varianten zu untersuchen.

                                                                                                               34
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 35/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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Für die Herstellung des Tunnels sind im Rahmen der Vorplanung bis zu fünf baube-
trieblich bzw. tunnelbautechnisch grundsätzlich verschiedene Varianten zu untersu-
chen.

Zu planen sind je Alternative/ Variante:

        Planung von Anlagen des Konstruktiven Ingenieurbaus: EÜ, SÜ, Erdbauwer-
          ke, Durchlässe, Tunnel, Stützmauern, ggf. Felssicherungen einschließlich
          Beurteilung der Einwirkungen und Anforderungen an das Tragwerk und mög-
          licher Standsicherheitsanforderungen

        Planung der tunneltechnischen Ausstattung (u.a. Lüftungs- und Klimatechnik,
          ggf. Aufzüge, Wetterstationen)

4.6 Vermessung

Gegenstand dieser Planungsleistung ist weiterhin die Ermittlung und Durchführung
des notwendigen Vermessungsbedarfes.

Die notwendige, vollumfängliche Vermessung muss für alle zu planenden Gewerke
(Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung) im entsprechenden
Detaillierungsgrad erfolgen und für die Planung der nachfolgenden Leistungsphasen
geeignet sein.

Die Ergebnisse sind vom Auftragnehmer in das Gesamtmodell nach den Vorgaben
des Auftraggebers, gemäß AIA (siehe Anlage 15.0), einzupflegen und zu überneh-
men.

        Die Leistung der planungsbegleitenden Vermessung umfasst insbesondere:

              Beschaffen öffentlich-rechtlicher Festsetzungen, vermessungstechni-
                  scher Unterlagen und Daten (Amtliche Lage- und Höhenfestpunkte
                  (Koordinaten im System ETRS89), digitale Kataster- und Liegen-
                  schaftsdaten, sowie Eigentümerverzeichnisse von Flurstücken, digitales
                  Höhenmodell der Landesvermessung, georeferenzierte Orthofotos, Be-
                  standsdaten der Umweltbehörden, DGM des Landesvermessungsamt,
                  andere Daten von Dritten)
                   Anfallende Gebühren werden auf Nachweis gesondert erstattet

              Erstellung eines umfassenden Messkonzeptes, unter Beachtung ent-
                  sprechender Projektanforderungen

              Ggf. mehrfache Durchführung von Ortsbesichtigungen

              Schriftliche Einholung von Genehmigungen

              Erkundung und Vermarken von Lage- und Höhenfestpunkten, sowie
                  Auswertung durchgeführter Vermessungsarbeiten

              Festlegung von Transformationsparametersätzen zur Überführung des
                  projektspezifischen Festpunktfeldes in entsprechende Referenzsyste-
                  me (Bspw.: DB REF 2016)

                                                                                                               35
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 36/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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              Vermessung (Bestandserfassung) für die Erstellung von Bestandsmo-
                  dellen, sowie Lageplänen im Maßstab 1:1000

              Messung und graphische Darstellung von Querprofi-
                  len/Straßenlängsprofilen in Bereichen kreuzender Verkehrswege

              Einmessen und graphische Darstellung von Schächten (ggf. Erstellung
                  von Schachtprotokollen), sowie des unterirdischen Bestandes im Be-
                  reich der zu beplanenden Portalbereiche und Tunnelabschnitte mit ge-
                  ringer Überdeckung

              Einarbeitung bestehender öffentlich-rechtlicher Festsetzungen, sowie
                  Kataster- und Liegenschaftsdaten

              Erzeugung eines georeferenzierten DOM (Digitales Oberflächenmodell)

              Erstellung eines digitalen Geländemodells (DGM) aus den erworbenen
                  und erstellten Messdaten

              Dokumentation der Ergebnisse, unter Beachtung der Vorgaben der AIA
                  und der Anlage 1.1 – Ergebnisdokumentation

              Erstellung BIM-Bestandsmodell/Umgebungsmodell (Die Bestandsmo-
                  dellierung ist außerhalb der Bahngrenzen mit den Genauigkeitsanforde-
                  rungen aus den AIA der DB Netz AG sowie mit georeferenzierten Ort-
                  hofotos und einem DGM aus, bei Erfordernis, mehrfachen Befliegun-
                  gen, zu ergänzen. Fehlende Informationen, welche nicht aus den Be-
                  fliegungen erfasst werden konnten, werden im Nachgang über einen
                  Feldvergleich erfasst. Der Feldvergleich dient gleichzeitig als Qualitäts-
                  prüfung für der Befliegung. Die Bahnachse ist durch mindestens einen
                  seitlichen Korridor von +/- mindestens 200 m abzudecken. Über den
                  genannten Korridor hinaus sollen Daten (z.B. Landesvermessungsbe-
                  hörden) angebunden werden.
                  Die Bestandsmodellierung hat gemäß AIA in räumlich getrennten Teil-
                  und gewerkspezifischen Fachmodellen, sowie in einem Gesamtmodell
                  zu erfolgen.)

              Vermessungsanforderungen auf dem technischen Bereich PT2 sind in
                  Anlage 1.9 zusammengefast.

4.7 Schall- und Erschütterung

Die Objektplanung ist in Bezug auf Schall und Erschütterung fachtechnisch zu er-
gänzen. Schall- und Erschütterung-studie ist für Bauphase und Betriebsphase zu
verfassen.

4.7.1 Schalltechnische Voruntersuchungen

        Die Leistungen für die Schalltechnische Voruntersuchungen sind unter Be-
        rücksichtigung der vorhandenen, neu herzustellenden und zu ändernden
        Schallschutzwände nach aktuellem Stand der Technik durchzuführen.

                                                                                                               36
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 37/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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In Bezug auf mögliche notwendige Schallschutzwände sind sowohl konventio-
nelle Bauarten, als auch transparente Schallschutzwandelemente zu betrach-
ten und in einer Untersuchung, unter anderem bezüglich der technischen
Machbarkeit und den Kosten, gegenüberzustellen.

Alle notwendigen Ausgangsdaten (z.B. amtliche Kartenwerke) sind zu be-
schaffen bzw. zu erstellen (z.B. schalltechnisches digitales Geländemodell).
Es sind genehmigungsfähige Ergebnisunterlagen zu erstellen, die den Anfor-
derungen des EBA Umweltleitfadens Teil VI und den Planfeststellungsrichtli-
nien entsprechen.

Die Schalltechnische Untersuchung zu baubedingtem Schall ist gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm –
Geräuschimmissionen– vom 19. August 1970 (einschließlich der Vorbelas-
tung) und der einschlägigen Verfügungen des EBA wie z. B. der „Verfügung
zum Umgang mit bauzeitlichem Lärm in der Planfeststellung“ vom 19.09.2016,
sowie nach der Methodik und den Anforderungen, welche durch die Gesetz-
gebung der Tschechischen Republik gefordert wird, zu erstellen.

Des Weiteren wird der sog. „Baulärmleitfaden“ (Datum der geplanten Veröf-
fentlichung steht z. Zt. noch nicht fest), zu berücksichtigen sein.

Dem Planer/ Gutachter werden Zugzahlen und –daten für den Prognose-
Nullfall und den Prognose-Planfall im Rahmen der weiteren Bearbeitung zur
Verfügung gestellt.

Notwendige Schallschutzmaßnahmen für Bau und Betrieb der Eisenbahnan-
lage sind aufzuzeigen.

Die Leistungen umfassen insbesondere:

     Sichtung und Prüfung vorhandener Datengrundlagen

     Ortsbegehung und Prüfung der Unterlagen auf Aktualität, Abgrenzung
         des Untersuchungsraums; Erhebung der Gebietsnutzung unter Beach-
         tung u.a. von bestätigten Bebauungsplänen und aktuellen Einwohner-
         melderegistern und Erstellung einer Fotodokumentation

     Grundlagenermittlung zur Emission (Schallemissionsberechnung der
         Schienenwege für den Nullfall und Planfall) und Ermittlung der resultie-
         renden Immissionspegel (jeweils für den Tag- und den Nachtzeitraum
         für Nullfall und Planfall)

     Ermittlung und Planung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen, unter-
         schieden in der Betrachtung nach Bau (temporär) und Betrieb (dauer-
         haft) in Vorplanungstiefe mit Variantenbetrachtung

     Beurteilung und Bewertung nach 16. BImSchV

     Bewertung gemäß der Methodik und Anforderungen der Gesetzgebung
         der Tschechischen Republik

                                                                                                      37
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 38/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

              Ausweisung von Bereichen, für die Lärmvorsorgemaßnahmen erforder-
                  lich werden (Konfliktplan).

              Entsprechend den Bestimmungen der 16. BlmSchV sind aufpunktbezo-
                  gene Schallpegelberechnungen, getrennt für den Analyse- und den
                  Prognosefall, jeweils für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht,
                  durchzuführen.

              Es ist zu prüfen, ob ein „erheblicher baulicher Eingriff' zu einer wesent-
                  lichen Änderung und weiter zu Ansprüchen auf Lärmschutz dem Grun-
                  de nach führt.

              Im Ergebnis der schalltechnischen Berechnungen sind Aussagen über
                  die zu erwartende schalltechnische Situation zu treffen.

              Nach Abstimmung des anzusetzenden Verhältnisses sind die erforder-
                  lichen aktiven Schallschutzmaßnahmen darzustellen.

              Überschlägige Ermittlung von Kosten für erforderliche aktive und passi-
                  ve Schallschutzmaßnahmen

              Ergebnisdarstellung und Mitwirken bei der Einarbeitung der Ergebnisse
                  in die Objektplanung

              Einarbeitung der Ergebnisse in die 3D-Modelle

              Übergabe der Zwischen- und Endergebnisse digital in bearbeitbarer
                  Form (MS-Office) und in Papierform (10-fach in deutscher Sprache und
                  10-fach in tschechischer Sprache)

              Mitwirkung in der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und im Prozess par-
                  lamentarischen Befassung einschließlich der Teilnahme an Terminen
                  sowie Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahmen zu Einwendun-
                  gen, Bedenken und Anregungen

4.7.2 Erschütterungstechnische Voruntersuchungen

        Die Erschütterungstechnische Untersuchung zu bau- und betriebsbedingten
        Erschütterungen ist gemäß der Konzernrichtlinie 820.2050 (Stand 15.09.2017
        bzw. etwaiger Fortschreibungen) und der einschlägigen Verfügungen des EBA
        wie z. B. der „Verfügung zu baubedingten Erschütterungen in der Planfeststel-
        lung“ vom 18.10.2017 zu erstellen.

        Im Rahmen der erschütterungstechnischen Untersuchungen ist zu ermitteln,
        wie sich vorgesehenen Ausbaumaßnahmen erschütterungstechnisch auswir-
        ken.

        Die Leistungen umfassen insbesondere:

              Beschaffung von Daten zur Bebauung, die aus Erfahrungswerten für
                  die erschütterungstechnische Untersuchung relevant sein könnten

              Einholen der Liste denkmalgeschützter Gebäude und Berücksichtigung
                  der betroffenen Gebäude

                                                                                                               38
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 39/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

              Festlegen der erforderlichen erschütterungstechnischen Untersuchun-
                  gen zur Ermittlung möglicher relevanter Erschütterungswerte an Ge-
                  bäuden

              Übertragung der Messmethodik auf Gebäude mit gleicher oder ähnli-
                  cher Bauart, ähnlichem Baugrund und annähernd gleichem Abstand
                  zum Gleis

              Eingrenzung des erforderlichen Untersuchungsraumes für die erschüt-
                  terungstechnische Untersuchung

              Festlegen ausgewählter repräsentativer Gebäude

              Einarbeitung der Ergebnisse in die 3D-Modelle

              Übergabe der Zwischen- und Endergebnisse digital in bearbeitbarer
                  Form (MS-Office) und in Papierform (10-fach in deutscher Sprache und
                  10-fach in tschechischer Sprache)

              Mitwirkung bei der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und im Prozess
                  parlamentarischen Befassung einschließlich der Teilnahme an Termi-
                  nen sowie Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahmen zu Ein-
                  wendungen, Bedenken und Anregungen

4.7.3 Voruntersuchungen zum Baulärm

Im Rahmen der Vorplanung sind Prognosen bzw. Aussagen zum Baulärm erforder-
lich.

        Die Leistungen zum Baulärm umfasst u.a.:

              Ermittlung der auftretenden Baulärmbelastung anhand der Planunterla-
                  gen je Bauphase, u.a.: Ermittlung der Beurteilungspegel im Umfeld der
                  Baustelle und Gegenüberstellung der Richtwerte der AVV Baulärm in
                  textlicher und kartografischer Darstellung sowie Einarbeitung in die 3D-
                  Modelle, Technologie möglicher Bau- und Rammverfahren, Beachtung
                  des Transportwege-/ Logistik- und Lagerkonzeptes.

              Festlegung der Bau- und Rammzeiten sowie des Einsatzes des Ma-
                  schinenparks als Grundlage für die parlamentarische Befassung und
                  das Genehmigungsverfahren

              Übergabe der Zwischen- und Endergebnisse digital in bearbeitbarer
                  Form (MS-Office) und in Papierform (10-fach in deutscher Sprache und
                  10-fach in tschechischer Sprache)

              Einarbeitung der Ergebnisse in die 3D-Modelle

              Mitwirkung bei der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und im Prozess der
                  parlamentarischen Befassung einschließlich der Teilnahme an Erörte-
                  rungsterminen sowie Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahmen
                  zu Einwendungen, Bedenken und Anregungen

                                                                                                               39
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4.8 Leitungen Dritter

Für die Realisierung der Gesamtmaßnahme sind für alle Medien- bzw. Leitungsträger
Dritter, die die künftigen Baufelder im Bereich der Trassen einschließlich der Straßen
und Rettungsplätze sowie der Baustelleneinrichtungsflächen kreuzen, tangieren oder
sich diesen nähern, sowie für andere im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zu
ändernde Leitungen Dritter, die in dem Leistungsbild „Leitungsänderungsmaßnah-
men“ beschriebenen Leistungen zu erbringen.

Die Leitungen Dritter sind im Bereich der betroffenen Planung zu erheben und auf
der Basis des IVL-Planwerks digital zu dokumentieren. Informationen der Leitungsbe-
treiber und der technischen Angaben sind in das 3D-Modell zu übernehmen.

Bei der Umplanung kreuzender und längslaufender Leitungen und Kanäle sind die
konstruktiven Bauteile, wie Düker, Kabelschächte und -kanäle, Abwasserkanäle etc.
im Leistungsumfang des AN enthalten. Nicht enthalten sind dagegen die in diesem
Zusammenhang erforderlichen Planungen der jeweiligen elektro-, leit- und fernmel-
detechnischen Einrichtungen Dritter.

Diese erfolgen durch den jeweiligen Leitungsbetreiber. Der AN muss diese Planun-
gen jedoch im Hinblick auf die Trassenvorgaben und Einbindungen in seine Planun-
gen koordinieren und abstimmen.

Leitungen im Sinne dieses Leistungsbildes sind:
              Stromleitungen (in tschechischen Bereich PT2 u.a. dem Gesetz Nr.
                  458/2000 Slg. und Gesetz Nr.127/2005 Slg. gemäß)
              Fernmeldeleitungen, Richtfunkstrecken
              Rohrleitungen

                  o Abwasserleitungen

                  o Trinkwasserleitungen

                  o Gasleitungen

                  o Fernwärmeleitungen

                  o Produktleitungen

                  o Drainageleitungen
              sonstige Anlagen Dritter.

Hinweis:

Im Bereich Berggießhübel befindet sich ein seismologisches Observatorium. Hierbei
befinden sich sensible Messgeräte in einem stillgelegten Bergbaustollen ca. 36 m
unter der Erdoberfläche. Im Zuge der Planung ist hinsichtlich der Machbarkeit etwai-

                                                                                                               40
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Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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ger Varianten, sowie auf die dadurch resultierenden Beeinflussungen der Messgerä-
te zu achten.

Alle geltenden Richtlinien, die rechtliche, technische und organisatorische Angele-
genheiten von Leitungen im Zusammenhang mit Eisenbahnbaumaßnahmen regeln,
sind zu beachten.

4.9 Brandschutz-/Rettungs-/Instandhaltungskonzept

Die Leistungen für die Erstellung eines Brandschutz-/Rettungskonzeptes sind unter
Berücksichtigung der zu beplanenden zwei Hauptvarianten (Volltunnel und Teilunter-
tunnelung) im Zuge der Vorplanung nach aktuell gültigen, technischen Anforderun-
gen durchzuführen. Die Planung beinhaltet alle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
hinsichtlich des Brandschutzes, Evakuierung, Flucht- und Rettungsmöglichkeiten so-
wie Katastrophenschutz.

Dabei sind alle geltenden Richtlinien, im Zusammenhang mit Eisenbahnbaumaß-
nahmen regeln, sind zu beachten.

Für die Erstellung eines Notfall-/Rettungskonzeptes sind im Rahmen der Vorplanung
bis zu fünf Varianten zu untersuchen, welche die Betrachtung von mindestens einem
Rettungs- und Evakuierungspunkt entlang der Neubaustrecke beinhalten. Aus wei-
terführenden Betrachtungen, Durchführung einer optimierten Grenzlastberechnung
und geologischen Untersuchungen ist zu validieren inwieweit gegebenenfalls ein un-
terirdischer Überholbahnhof oder ein Erkundungsstollen zur Aufklärung geologischer
Aspekte, beispielsweise Störzonen, zur Verbesserung der Planungsergebnisse bei-
tragen. Dafür sind entsprechende Konzepte zu erstellen, sowie die Vor- und Nachtei-
le klar zu definieren. Bei der Planung sind die geltenden Richtlinien des Brand- und
Rettungsschutzes zu beachten.

4.10 Technische Ausrüstung

4.10.1 Anforderungen an die Planung

Die Veränderungen und die Planung der Anlagen der technischen Ausrüstung sind
nach dem zum Zeitpunkt der Planung geltenden Regeln der Technik und unter Be-
achtung der geltenden Vorschriften der DB AG (Ril. 809, 819, 859, 954, 997, etc.),
Richtlinien des EBA, DIN-Vorschriften sowie die TSI zu planen.

Weiterhin ist im Rahmen der Planung einen Regelwerksvergleich der DB AG mit dem
in Tschechien geltenden Regelwerk und einen Abgleich mit der TSI sowie den DIN-
Normen durchzuführen. Die Anlagen sind dann nach dem höherwertigen Regelwerk
zu planen. Bei Abweichungen, Unterschieden oder Unklarheiten zwischen den Re-
gelwerken sind diese rechtzeitig dem AG aufzuzeigen und mit dem AG unter Beteili-
gung der tschechischen Kollegen abzustimmen.

Grundsätzliches

                                                                                                               41
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In Bezug auf die technische Streckenausrüstung und Ausrüstung sind im Rahmen
der Planung beide Alternativen zu betrachten.

a) „Teiluntertunnelung“ mit Überholbahnhof in der freien Strecke und

b) „Volltunnel“ mit Überholbahnhof etwa in Höhe der Ortslage Heidenau.

Die Koordinierung und Passfähigkeit der Planungen insbesondere ET, LST/ETCS,
OLA, TK ist sicherzustellen.

Erforderliche bauliche Anlagen wie Modulgebäude für die Stellwerkstechnik und Be-
tonschalthäuser sind innerhalb der Planungen der Technischen Ausrüstung mit zu
planen inkl. erforderlicher Klimatechnik und der Grunderwerbsplanung.

4.10.2 Leit- und Sicherungstechnik

Allgemeine Hinweise

In Zusammenhang mit der sicherungstechnischen Infrastruktur im betrachteten Pla-
nungsabschnitt und der geplanten Ausstattung der Strecke mit ETCS sind durch den
Auftragnehmer mehrere geeignete technisch machbare Lösungen auszuarbeiten,
diese in einer Bewertungsmatrix zusammenzufassen und unter wirtschaftlichen Ge-
sichtspunkten in Form von Entscheidungsvorlagen zu erarbeiten. Die Entschei-
dungsvorlagen sind dem Auftraggeber vorzulegen, zu erörtern und im Ergebnis die
optimierten Varianten in der Vorplanung näher zu betrachten.

Bei der Planung der sicherungstechnischen Komponenten und Anlagen der Leit- und
Sicherungstechnik und insbesondere mit der ETCS-Ausrüstung, ist die Zertifizie-
rungsfähigkeit nach TSI-ZZS vollumfänglich sicherzustellen.

Wird im Einzelfall vom Fachplaner aus erheblichen wirtschaftlichen Gründen von den
grundsätzlichen Vorgaben der Regelwerke der DB AG und den europäischen Ver-
ordnungen der Interoperabilität abgewichen, sind dazu eine ggf. mehrere Alternativ-
varianten (technisch machbare Lösungen) mit Kostenschätzungen, den erforderli-
chen Beschreibungen der Abweichungen vom Regelwerk (UIG, ZiE) und den Be-
gründungen zum Einsatz zu erarbeiten. Dazu sind im Rahmen der Vorplanung ge-
sonderte Entscheidungsvorlagen auszuarbeiten und dem AG vorzulegen.

Stellwerkstechnik

Die Strecke ist mit elektronischer Stellwerkstechnik zu planen. Es ist eine LST-
Konzeption zu erstellen, welches den Einsatz Konventioneller ESTW-Technik dem
Einsatz der DSTW-Technik gegenüberstellt sowie deren Vor- und Nachteile sowohl
in technischer als auch wirtschaftlicher Sicht darstellt. Für die Steuerung der Zugfolge
ist für die Gleisfreimeldung Achszähltechnik mit festen Blockabständen vorzusehen.
Bei der Gestaltung Blockteilung sind die zu erwartenden Zugkapazitäten im Misch-

                                                                                                               42
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verkehr (Schienenpersonenverkehr, Schienengüterverkehr) zu berücksichtigen. Auf
die Verwendung von ortsfesten Lichtsignalen ist bei der Planung zu verzichten. Die
Verwendung von Ne 14 ist zu planen.

Bei der signaltechnischen Planung sind durch den Mischbetrieb die Neigungsver-
hältnisse und die vorgesehenen Zughakengrenzlasten zu berücksichtigen. Somit
muss ein sicheres Anfahren der Züge nach Halt in den Steigungsbereichen möglich
sein.

Zugbeeinflussungssystem

Die Strecke ist für eine Geschwindigkeit von 200 bzw. 230 Km/h vorgesehen. Aus
diesem Grund ist ein kontinuierlich wirkendes Zugbeeinflussungssystem erforderlich.
Zu planen ist das European Train Control System (ETCS) Level 2 ohne ortsfeste
Lichtsignale in der jeweils gültigen europäischen Systemspezifikation.

Hierzu ist ein RBC-Konzept zu entwickeln, welches sich betrieblich und technisch in
die Region Südost integriert. Dabei sind die Schnittstellen in Richtung Heidenau als
auch in Richtung tschechische Republik zu berücksichtigen. Bei Übergängen von
Bereichen ETCS L2 mit ortsfesten Lichtsignalen zu Bereichen ETCS L2 ohne ortsfes-
te Lichtsignale sind Zufahrtsicherungssignale als Lichtsignale zu planen. Hier sind die
Abstimmung und Koordinierung zu tangierenden Projekten sicherzustellen.

Der Ausrüstungsumgriff von ETCS ist so zu planen, dass sich keinerlei Einschrän-
kungen der Eisenbahninfrastruktur (z.B. Beschränkungen von Gleisnutzlängen) er-
geben. Im Rahmen der Planung ist ein ETCS-Transitionskonzept zu planen, welches
den ETCS-Übergang zwischen den Bereichen der Bundesrepublik Deutschland und
der Tschechischen Republik sicherstellt. Hier ist die Abstimmung mit NPS sowie der
tschechischen Bahn erforderlich. Im Konzept ist insbesondere darzustellen, an wel-
cher Stelle der NBS die Transition zwischen den beiden Ländern erfolgt. Dabei sind
Varianten zu untersuchen, die sowohl die technischen als auch betrieblichen Aspekte
berücksichtigen und die Vor- und Nachteile im Hinblick auf die Betriebsführung dar-
zustellen.

Bei der Planung der Balisen ist in Abhängigkeit der Oberbauform im Bereich der
Tunnel die Befahrbarkeit der Balisen (Ereignisfall, Notfallübungen im Tunnelbereich)
sicherzustellen.

Leit- und Bediensystem

Es ist eine Integration der Bedienung des Stellwerkes und ETCS zu planen.

Bei Ausfalle der Bedienung von zentraler Stelle sind betriebliche und technische
Rückfallkonzepte zu planen.

Betriebssteuerung und Technikstandorte

Bei der Planung ist die künftige Betriebssteuerstrategie zu berücksichtigen.

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Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 44/57
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Im Rahmen der Planung sind Konzepte und Varianten für die Unterbringung der
Technik der NBS zu erarbeiten. Das gilt insbesondere auch für die Planung der
Technikstandorte (TSO) und Bedienstandorte (BSO). Für die unterzubringende
Technik sind die Anforderungen wie Raumbedarf, Klima und Stromversorgung zu
ermitteln. Es ist ein Konzept zur Unterbringung der Technik zu erarbeiten, Dabei ist
zu untersuchen, ob und in welchem Umfang für die NBS eigene Technikstande zu
planen sind oder bestehende oder im Rahmen tangierender Projekte geplante
Standorte mitgenutzt werden können. Die erforderlichen Abstimmungen hierzu sind
durch den Planer zu führen und zu dokumentieren.

Bahnübergänge

Aufgrund der geplanten Streckengeschwindigkeit wird es keine niveaugleichen
Bahnübergänge im Bereich der NBS geben.

Zugnummermeldeanlagen und Zuglenkung

Die Zugnummernmeldeanlagen und die Zuglenkung sind mit zu planen.

4.10.3 TK-Anlagen

Global System for Mobile Communications – Rail (GSM-R)

Im Bereich der NBS ist ein digitales Bahnfunknetz zu planen, welches alle Bahnspe-
zifischen Anwendungen sowohl Sprach- als auch Datendienste abdecken kann. Bei
der Planung des Funknetzes sind insbesondere die Anforderungen zu erfüllen, wel-
che ETCS an das Funknetz (u.a. Verfügbarkeit, Qualität, Kapazität) stellt. Die Anfor-
derungen der TSI ZZS sind einzuhalten. Die Integration in das bestehende GSM-R
Netz ist in der Planung zu untersetzen. Weiterhin sind im Rahmen der Planung Vari-
anten zu untersuchen, wie der Übergang zum Mobilfunknetz der tschechischen Bahn
erfolgt. Diese Planung muss im direkten Zusammenhang mit der Erarbeitung der
LST/ETCS-Konzeption und insbesondere dem ETCS-Transitionskonzept zwischen
Deutschland und Tschechien.

Bei der Planung sind die entsprechenden Fachabteilungen (u.a, I.NPS) durch den
Planer einzubinden. Ggf. erforderliche externe Facharbeit und Zustimmungen sind
durch den Planer einzuholen und zu koordinieren.

TK-Übertragungswege

Im Bereich der NBS sind alle erforderlichen Kabelverbindungen einschließlich aller
erforderlichen übertragungstechnischen Einrichtungen zu planen. Dabei sind die An-
forderungen hinsichtlich der Übertragungsgüte als auch der notwendigen Kapazitä-
ten gewerkeübergreifend zu berücksichtigen. Dies gilt nicht nur für die im geografi-
schen Bereich der NBS befindlichen Anlagen und Systeme, sondern insbesondere
auch für übergreifend notwendige Übertragungswege in Richtung der angrenzenden
Strecken. Die künftige Betriebssteuerstrategie sowie die künftigen Technik- und Be-

                                                                                                               44
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 45/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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dienstandorte sind in der Planung zu berücksichtigen und zu erfassen. Erforderliche
Kabel- und Trassenredundanzen sind zu untersuchen und zu planen.

Melde- und Überwachungssystem für technische Anlagen (Meldeanlagensys-
ten)

Für die Überwachung der Außenanlagen (EMA//BMA, Whz, HOA, Tunnelsicherheits-
beleuchtung, Tunnelnotruf etc.) muss das aktuelle DB Melde- und Anlagensystem
geplant und in die bereits bestehenden bzw. angrenzenden Anlagen integriert wer-
den. Bei der Übertragung der Meldungen und Ausgestaltung der Meldetexte ist das
Konzept der Betriebsführung zu berücksichtigen.

Das System muss so ausgelegt sein, dass es mit den von der Behörde der Správa
železnic betriebenen Ferndiagnosesystemen kompatibel ist, damit sie miteinander
verbunden werden können.

Einbruch- und Brandmeldeanlagen (EMA/BMA)

Entsprechend den aktuellen Anforderungen sind zu den zu planenden Technik- und
Raumkonzepten Einbruch- und Brandmeldeanlagen zu planen.

Heißläuferortungs- und Festbremsortungsanlagen (HOA/FBOA)

Es ist eine Planung für die Heißläuferortungs- und Festbremsortungsanlagen zu er-
arbeiten. Dabei ist bei der Ermittlung der Standorte der Heißläuferortungs- und Fest-
bremsortungsanlagen und der Stellsignale die unterschiedlichen Geschwindigkeiten
unter Beachtung des Mischverkehrs von Schienenpersonenfernverkehr und Schie-
nengüterverkehr zu beachten. Bei der Planung sind die in den zulaufenden Strecken
vorhandene bzw. geplanten Heißläuferortungs- und Festbremsortungsanlagen zu
berücksichtigen. Sollten es sich bei der Planung Auswirkungen auf die Heißläuferor-
tungs- und Festbremsortungsanlagen der zulaufenden Strecken ergeben, ist der An-
passungsbedarf technisch und kostenseitig in der Planung darzustellen.

Die Anforderungen der TSI ZZS und TSI SRT sind bei der Planung der Heißläuferor-
tungs- und Festbremsortungsanlagen einzuhalten.

Tunnelnotrufsystem (TNS)

Es ist ein Tunnelnotrufsystem nach Ril. 859.1800 in der jeweils gültigen Fassung zu
planen. Dabei sind insbesondere die Anforderungen und die Ausgestaltung der Be-
triebsführung und der Tunnelrettungskonzepte zu beachten.

Der Notruf ist an den GRM-R Fernsprecher ortsfest (GeFo) des özF zu übertragen,
gleichzeitig ist über das Meldeanlagensystem die Meldung zu übertragen, von wel-
cher Stellen der Notruf abgesetzt wurde.

Funk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk)

                                                                                                               45
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 46/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

Im Rahmen der Planung ist ein Konzept für den Funk für Behörden und Organisatio-
nen mit Sicherheitsaufgaben für die Tunnelbereiche sowie der Versorgung der Ret-
tungsplätze zu erarbeiten. Die Einbindung in das bestehende BOS-Funknetz ist in
der Planung darzustellen. Die Planung ist mit den zuständigen Behörden nachweis-
lich abzustimmen.

Mobilfunkanlagen Dritter

Es ist davon auszugehen, dass die NBS mit Anlagen für den öffentlichen Mobilfunk
ausgerüstet wird. Für die Bereiche, in denen keine Freifeldversorgung durch die öf-
fentlichen Mobilfunkbetreiber möglich ist, ist im Rahmen der Planung zu prüfen, ob
eine gemeinsame Nutzung von Anlagen und Anlagenteilen technisch möglich, zuläs-
sig und wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies gilt insbesondere für die Versorgung der Tun-
nelbereiche. Bei der Planung sind Lösungsvarianten für die geeignete Unterbringung
und Versorgung der Technik zu erarbeiten. Bei der Planung ist eine grenzübergrei-
fende Betrachtung der Mobilfunkverfügbarkeit, des Übergangs der Netzbetreiber und
der Übergang zwischen den Ländern zu gewährleisten.

4.10.4 Oberleitungsanlage

Die OLA im gesamten Planungsabschnitt ist detailliert zu betrachten. Alle Maßnah-
men zum Neubau von Oberleitungsanlagen, OSE (HX1-Klemme - OLA-Schalter),
OLSP (X-Klemmleiste – Erdungsschalter) und alle im Zusammenhang stehenden
Anlagen sind zu planen und mit allen anderen Gewerken abzustimmen. Die Anpas-
sungen der Bestands-OLA im Bereich der Einbindung in Heidenau obliegen dem
Planer Heidenau.

Im Gewerk Oberleitung sind bei der Variantenuntersuchung folgende Vorgaben zu
beachten:

V1: Planung der Oberleitungsanlage für eine Geschwindigkeit von 200 km/h

V2: Planung der Oberleitungsanlage für eine Geschwindigkeit von bis zu 230 km/h

Für den Anschluss der neuen Oberleitungsanlage in Heidenau und auf der tschechi-
schen Seite sind Abstimmungen mit den jeweiligen Planern durchzuführen.

Die Kabeltypen der Gleis- und Schienenverbinder im Tunnel sind im Rahmen der
Vorplanung festzulegen. Werden Kabel (z.B. Schienenverbinder) außerhalb der Ka-
beltrasse im Tunnel verlegt, ist gemäß den aktuellen anerkannten Regeln der Tech-
nik zu prüfen, ob diese als halogenfrei und flammwidrig ausgeführt werden müssen.

Die Einspeisung der Neubaustrecke erfolgt aus dem Unterwerk (Uw) Niedersedlitz.
Die Anpassungen im Uw Niedersedlitz (Anteile DB Energie) sind nicht Bestandteil
dieser Ausschreibung. Die Planung der Speiseleitung vom Kabelendverschluss im
Uw Niedersedlitz bis zum Speiseschalter obliegt dem Planer in Heidenau und sind
nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

                                                                                                               46
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 47/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

Im Rahmen der Lph 2 ist ein Streckenband für die Oberleitungsanlage zu erstellen.
Alle notwendigen Abstimmungen bei der Erstellung des Streckenbandes sind durch-
zuführen.

Abhängig von der Planungsvariante (Volltunnel oder Tunnelunterteilung, Streckenpa-
rametern, Streckengeschwindigkeit und von der Lage der Systemtrennstelle ist ein
Bahnstromversorgungskonzept zu erarbeiten und mit DB Energie und der Správa
železnic abzustimmen.

Systemtrennstelle

An der Systemtrennstelle treffen sich zwei Bahnenergieversorgungssysteme zu-
sammen

15 kV 16,7 Hz (DE)  2 x 25 kV 50 Hz (CZ)

Das Befahren der Systemtrennstelle soll grundsätzlich mit der max. Streckenge-
schwindigkeit und ohne Absenken bzw. Anheben von Stromabnehmern möglich sein.
Das Halten von Schienenfahrzeugen an der Systemtrennstelle (Variante System-
wechselbahnhof) ist aus betrieblichen Gründen nicht erwünscht.

Abstimmungen mit anderen Gewerken (vor allem LST, TK) sind bei der Untersu-
chung der Systemtrennstelle durchzuführen.

Je nach Planungsvariante (Volltunnel oder Teiluntertunnelung) sind folgende Varian-
ten für die Systemtrennstelle zu untersuchen:

V1: Systemtrennstelle im Tunnel (am höchsten Punkt der Trasse)

V2/3: Systemtrennstelle an den Tunnelportalen auf der deutschen und auf der
        tschechischen Seite

V4/5: Systemtrennstelle vor und hinter einem möglichen Überholbahnhof auf der
        tschechischen Seite

V6/7: Systemtrennstelle vor und hinter einem möglichen Überholbahnhof auf der
        deutschen Seite

Bei der Untersuchung der Systemtrennstelle ist die Einspeisung der Neubaustrecke
unter Beteiligung von DB Energie und den tschechischen Kollegen zu beachten. Sei-
tens DB Energie wurde im Jahr 2018 die Möglichkeit der Speisung der NBS ausge-
hend vom Uw Niedersedlitz untersucht. Die Untersuchung hat ergeben, dass eine
einseitige Speisung der NBS nur 26 km bei Oberstrom von 1500 A möglich sei.

Für die Variante Systemtrennstelle Tunnelportal deutsche Seite ist die Notwendigkeit
eines neuen Umrichterwerkes zu untersuchen. Ist der Einsatz von Autotransformato-
ren im Tunnel erforderlich, sind diese in der Planung aufzunehmen. Der Platzbedarf
der Autotransformatoren im Tunnel ist bei der Tunnelplanung zu berücksichtigen.

                                                                                  47
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 48/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

Für die Variante Systemtrennstelle auf der tschechischen Seite ist hier eine zweisei-
tige Speisung der Strecke zu untersuchen. Für die zweiseitige Speisung kommen
folgende Möglichkeiten in Betracht:

        Umrichterwerk in den Projektteil 3 Usti nad Labem
        Erweiterung des 110 kv Bahnnetzes bis zu einem möglichen Überholbahn-

           hof auf tschechischer Seite und die Errichtung eines Uw. (Vor- (z.B. zweisei-
           tige Speisung der NBS und der Bestandstrecke, etc.) und Nachteile (Ener-
           gietransfer, Plangenehmigung etc.) bei dieser Variante sind zu prüfen).

Die Möglichkeit der Stromzählung im Bereich zwischen der Landesgrenze und der
Systemtrennstelle ist bei der Planung vorzusehen und derzeit verfügbare Informatio-
nen aus den geplanten Projekten zur Umstellung des Eisenbahnnetzes in der Tsche-
chischen Republik auf ein AC-Traktionssystem 2x 25 kV 50 Hz.

Anlagen der DB Energie

Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Koordinations- und die
Abstimmungsgesprächen mit DB Energie. Die Ergebnisse der Planung sind in dem
Gesamtplanungsheft zu berücksichtigen.

OSE-Anlagen:

Für die Fernwirkanlagen (Anteil DB Energie (HX1-Klemme im OSE-Schrank – ZES))
umfasst die Planung die Leistungsphasen 1-2.

Grundlagenermittlung:

     Ermittlung möglicher Umsetzerstandorte zur Anbindung der Fernwirkverbin-
         dung(en) an die Zentralschaltstelle (ZES)

     Grobstruktur der Fernwirkverbindung(en)

Vorplanung:

     Gegenüberstellung möglicher Fernwirklinien-Anbindungen (FWA) an die Um-
         setzer (UMS, UMS-Neubau, UMS-Erweiterung)

     Ermittlung der Betriebsstellen, die eine FWA benötigen (auf Basis Oberlei-
         tungsplanung)

     Abstimmung mit Planung der Tk-Anlagen zur Datenübertragung zwischen den
         FWA`s und den Umsetzern (Cu/LWL, Modeme)

     Abstimmung mit ESTW-Planung zur Unterbringung der FWA, Konzept für Auf-
         stellung, wo keine Räume im Stellwerk nutzbar sind

     Aufzeigen von Varianten für FWA`n-Standorte, Gestaltung von Fernwirkver-
         bindungen, Abstimmung mit dem Betreiber, Bewertung

     Kostenschätzungen

                                                                                  48
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 49/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

OLSP-Anlagen:

Die Planung der OLSP-Anlagen ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Planung
der OLSP-Anlagen ist in der Ril. 997.9117 der DB AG geregelt. Je nach Tunnelvari-
ante sind bis zu drei Varianten der OLSP-Bereiche zu planen.

Bei der Planung der OLSP-Anlagen sind Abstimmungen mit dem Notfallmanagement
der DB AG, der CD sowie den örtlichen Gefahrenabwehrbehörden durchzuführen.
Die Standorte der OLSP-Stationen/ Unterstationen sind dann im Rahmen der Lph 2
festzulegen und schematisch in den Lageplänen darzustellen. Die Schnittstelle zu
DB Netz ist die X-Klemmleiste in den OLSP-Unterstation mit OSE. Die Planung von
der X-Klemmleiste zu den Erdungsschaltern ist Bestandteil der OLA-Planung.

4.10.5 Elektrische Energieanlagen

Für die Versorgung der elektrischen Verbraucher im Tunnel sind Mittelspannungs-
netze im Tunnel aufzubauen. Alle z.B. 1000 m (in jedem zweiten Verbindungsbau-
werk) ist eine Trafostation vorzusehen. Von dort werden die Verbraucher ausgehend
von der Niederspannungshautverteilung (NSHV) mit elektrischer Energie versorgt. In
der NSHV sind weitere Abgänge (z.B. UV Tk, HV- Tunnelenergieversorgung, etc.) zu
planen.

Elektranten:

Zum Anschluss von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln der Rettungskräf-
te im Tunnel sind gemäß EBA-Richtlinie Elektranten mit Steckdosen vorzusehen.
Diese Elektranten sind an den Tunnelwänden am Rand des Sicherheitsraumes in der
Höhe von ca. 1,10 m über Fluchtwegoberkante anzubringen. Der Abstand zwischen
zwei benachbarten Elektranten darf höchstens 125 m betragen. Die Anschlüsse
müssen für die bei der Feuerwehr verwendeten Geräte geeignet sein. Daher ist eine
Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Rettungsdienst im Rahmen der Vorplanung
durchzuführen. Die elektrische Energieversorgung der Elektranten in Eisenbahntun-
neln ist als IT-System mit Isolationsüberwachung zu planen und zu errichten. Für die
Herstellung der IT-Systeme sind Trenntransformatoren vorzusehen. Die Energiever-
sorgung der Elektranten ist so zu gestalten, dass benachbarte und gegenüberliegen-
de Elektranten nicht vom gleichen Stromkreis versorgt werden.

Tunnelsicherheitsbeleuchtung:

Bei der Planung der Beleuchtungsanlagen sind folgende Varianten zu planen;

V1: TSB mit konventionellen Leuchten

V2: HiT (Handlauf mit integrierter Sicherheitsbeleuchtung)

Der Zustand der TSB-Anlage ist mittels einer TÜZ (Tunnelüberwachungszentrale) zu
überwachen und zu registrieren.

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Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 50/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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Im Rahmen der VP sind schematische Wandabwicklungspläne (Anordnung der
Elektranten und TSB) zu erstellen.

Elektrische Weichenheizung:

Werden Weichen geplant, sind diese an der elektrischen Weichenheizung anzu-
schließen. Die Schnittstelle zum Gewerk Oberleitung ist der Kabelendverschluss am
OLA-Mast.

Die Masttrennschalter für die EWHA mit ihren elektrischen Schalterantrieben und
Anschlussleitungen zum Kettenwerk sind OLA-Bestandteil.

Kabelendverschluss (KEV), Befestigungsteil für KEV, Kabelaufführung und MS-Kabel
sind Bestandteil der Weichenheizanlage. Hierfür vorgesehene Bauarten sind mit dem
Planer für EWHA abzustimmen.

Netzersatzanlagen

Netzersatzanlagen sind im Zusammenhang mit der Stellwerksplanung mit zu planen.

4.10.6 Erdung

Alle im Rissbereich der Oberleitungsanlage sowie im Stromabnehmerbereich befind-
lichen Ingenieurbauwerke und Bauteile sind die Belange der Bahnerdung zu beach-
ten. Die Gestaltung der Erdungsanlage von Ingenieurbauwerken ist Aufgabe des
Bauwerksplaners, aber die Abstimmung der Erdungsanlage mit der Konzeption der
Bahnerdung ist Aufgabe des OLA-Planers.

In den Technikräumen in Verbindungsbauwerken sind Hauptpotentialausgleichs-
schienen (HES/HPAS oder PAS) vorzusehen, schematisch darzustellen und die An-
schlüsse an den Schienen zu planen.

Prellleiter als Außenleiter an der Tunnelwand sind zu untersuchen und im Erläute-
rungsbericht zu beschreiben. Dieser soll als Erdungsverbindung dienen für alle Bau-
teile, die in die Bahnerdung mit einbezogen werden müssen.

4.10.7 Blitzschutzkonzept

Im Rahmen der Vorplanung ist ein Blitzschutzzonenkonzept für die Hochbauten zu
erstellen.

4.10.8 Beeinflussungsberechnung

Es ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Beeinflussungsberechnung zu erstel-
len.

4.11 Weitere besondere Anforderungen an die Planung

Mit Abschluss der Leistungsphase 2 sind, neben den vertraglich festgelegten Objekt-
und Tragwerksplanungen, sowie den unter Punkt 1.1 dargelegten Leistungsumfang,
nachfolgend aufgeführte vertiefte Leistungen zu erstellen und dem AG vollumfänglich

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Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 51/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Konzepte sind unter Beachtung der Vorgaben
der AIA zu erstellen und in entsprechenden BIM-Modellen abzubilden.

    Baustraßenkonzepte

    Zuwegungskonzepte (bspw. Zuwegung zu Rettungsplätzen, etc.)

    Baustelleneinrichtungskonzepte einschließlich technologischer Umsetzung

    Hinterlegung von Bauablauftechnologien und Einbindungskonzepte

    vertiefte Planungen und Konzepte zu Portalsystemen (Vertiefte Planung der
          Oberleitungsanlagen, sowie Technische Ausrüstung)

    kalkulierte Kostenfortschreibung

    Erstellung ETCS-Transitionskonzept

    Detailplanungen zu gegebenenfalls erforderlichen Brückenbauwerken

    Umfassendes Rettungskonzept, einschließlich der Betrachtung der technolo-
          gischen Umsetzung von, aus den Variantenplanungen resultierenden, mögli-
          cher Zwischenangriffe, Rettungs- und Evakuierungspunkte, Überholbahnhof,
          etc.

    BoVEK-Grobkonzept, Massen- und Logistikkonzept

    Konzepte zur technologischen Umsetzung von Zu- und Abluftsystemen im
          Tunnel

    Erstellung eines digitalen Katasterplan mit eingearbeiteter Verkehrs-, Objekt-
          planung, sowie grundlegender Grunderwerbsplanung in den 2 Hauptvarian-
          ten. Die Kosten für die Einholung von diesbezüglichen Informationen sind in
          das Angebot mit einzurechnen.

    Trassenvorentwürfe einschl. fahrdynamischer und gleisgeometrischer Vor-
          prüfung sowie optimierter Grenzlastberechnung (Siehe Anlage 1.6)

    Erstellung von Eisenbahnbetriebssimulationen je Grundsatzvariante mittels
          RailSys (siehe Anlage 1.6)

    Kampfmittelrisikobewertung und Luftbildauswertung

    Erweiterte Betrachtungen für Variantenvergleich: Die nach Schall 03 ermittel-
          ten Verhältnisse von aktiven zu passiven Schallschutzmaßnahmen sind mit
          den jeweiligen Kosten pro gelösten Schutzfall sowie den geplanten Wandhö-
          hen Außenwände / Mittelwände in den jeweiligen Schutzabschnitten darzu-
          stellen.

                                                                                  51
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 52/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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Für sämtliche Planungen und Konzepte/Technologien ist die bauliche Machbarkeit,
sowie die Finanzierungsfähigkeit und Genehmigungsfähigkeit fortwährend zu ge-
währleisten und darzulegen.

                                                                                  52
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 53/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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5.0 Sonstiges

5.1 Mitwirkungsverpflichtung

„Mitwirken“ im Sinne des Leistungsbildes heißt stets, dass der Auftragnehmer die
genannte Teilleistung in Zusammenarbeit mit den anderen Projektbeteiligten vorbe-
reitend bearbeitet (einschl. notwendiger Präsentationen), inhaltlich abschließend zu-
sammenfasst, auf etwaige Konflikte prüft und dem Auftraggeber zur Entscheidung
vorlegt und gemäß dessen Vorgaben fertigstellt.
Die sich aus der Erläuterung des Begriffs „Mitwirkung“ für den Auftragnehmer, den
Auftraggeber und/ oder für die sonstigen Beteiligten ergebenden Zuständigkeiten,
Verantwortlichkeiten sowie zuzuordnende Teilleistungen sind im Leistungsbild jeweils
eindeutig definiert und abgegrenzt.
Der AN wirkt ferner bei der „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“, bei den Projektbegleit-
gremien und öffentlichen Fach- und Informationsveranstaltungen mit und unterstützt
den Auftraggeber einschließlich der Erstellung hierfür erforderlicher Unterlagen. Eine
digitale 3D-Visualisierung (Beispielsweise als Imagefilm) der beiden Hauptvarianten
ist mit einzurechnen.

Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers

Die allgemeinen Pflichten des Auftragnehmers sind in den AVB Arch./Ing. Abschnitt 1
geregelt. Ergänzend wird vereinbart, dass der Auftragnehmer, sofern er Bedenken
bspw. gegen (beigestellte) Leistungen von Dritten hat und/oder Anordnungen, Vor-
gaben, Angaben etc. des Auftraggebers für unzweckmäßig/unberechtigt hält, den
Auftraggeber hierzu unverzüglich schriftlich unterrichtet. Der Auftragnehmer legt hier-
zu begründende Unterlagen und Argumente in prüf- und nachvollziehbarer Form mit
den notwendigen Erläuterungen dokumentiert vor und holt schnellstmöglich eine
Entscheidung des Auftraggebers ein. Der abschließenden Entscheidung des Auf-
traggebers hinsichtlich der vorgetragenen Bedenken folgt der Auftragnehmer, sofern
nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

5.2 UiG/ ZiE
Die Planung hat grundsätzlich auf Basis des aktuell geltenden Regelwerkes zu erfol-
gen.
Bei zweifelsfreier Notwendigkeit einer unternehmensinternen Genehmigung (UiG)
bzw. einer Zustimmung im Einzelfall durch das Eisenbahnbundesamt (ZiE) weist der
AN den AG frühzeitig darauf hin und erarbeitet technische Lösungsmöglichkeiten für

                                                                                                               53
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0                 Blatt 54/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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alle Gewerke. Im Weiteren unterstützt der AN den AG bei den entsprechenden Ge-
nehmigungsprozessen.

Bei Abweichungen zum Regelwerk oder dem regelgerechten Erfordernis von Unter-
nehmensinternen Genehmigungen (UiG) sind die Anträge für die Unternehmensin-
ternen Genehmigungen zu erstellen.

Vom AN ist eine vollständige Liste aller Abweichungen zum Regelwerk zu führen.
Darin ist auch abzubilden, inwiefern UiGs oder Zulassungen im Einzelfall (ZiE) erfor-
derlich sind. Für alle Abweichungen vom Regelwerk ist prinzipiell das Erfordernis der
Abweichung schriftlich auszuweisen und zu belegen, dass regelkonforme Ausfüh-
rungen keine Alternative sein können.

5.3 Qualitätsprüfung

Eine vollumfassende, ordnungsgemäße und dokumentierte Qualitätsprüfung muss
durch den Auftragnehmer mindestens beim Abschluss jeder Leistungsphase erfol-
gen.

Der Qualitätsprüfer bestätigt nach Abschluss der Vorplanung, dass insbesondere
Folgendes bei der Bearbeitung der Planung beachtet und berücksichtigt wurde:

(s. Anlage 12 zum Vertrag) und dokumentiert dies in der Checkliste Qualitätssiche-
rung Planung.

 die vollständige Einarbeitung der Maßgaben der vorhergehenden Planungs-
       phasen (Text, Pläne bzw. BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell) einschließlich der
       Auflagen im Rahmen der Genehmigung,

 die vollständige Einarbeitung aller Auflagen der öffentlich-rechtlichen Ge-
       nehmigung (soweit zutreffend),

 die Beantragung von UiG und ZiE (soweit zutreffend), sowie die Vollständig-
       keit der Unterlagen hierzu,

 die vollständige Erbringung des vertraglich geschuldeten Leistungsbildes.
       Dies sollte im Rahmen einer internen Qualitätsprüfung nach dem 4-Augen-
       Prinzip geprüft werden und zwar hinsichtlich:

o  des Leistungsumfanges (Vollständigkeit der Planung),

o  der Qualität der Planung (Einhaltung der anerkannten Regeln der

   Technik/ Regelwerk, Passfähigkeit mit korrespondierenden Gewer-

   ken (Schnittstellen),

o  korrekten und vollständigen Erstellung des Modells entsprechend den BIM-

   Vorgaben/AIA für die jeweilige Leistungsphase,

o  die Einhaltung der für die vorliegende Planung relevanten betriebli-

   chen Randbedingungen,

                                                                                    54
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Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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o  die Prüfung der vorgesehenen Planungsfristen auf Plausibilität und

   Auskömmlichkeit im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Gesamt-

   maßnahme,

o  die Vorgaben der AIA und BAP erfüllt werden.

Ein schriftlicher Prüfbericht ist dem Auftraggeber mit Abschluss jeder Leistungsphase
unaufgefordert vorzulegen. Planungsbegleitende Qualitätssicherung wird durch die
Definition und Kontrolle von Q-Meilensteinen in Zusammenarbeit mit den Planerstel-
lern, den internen Qualitätsprüfern sowie dem Auftraggeber durchgeführt.

5.4 Hinweise zur Durchführung des Risikomanagementverfahrens nach
        CSM-Verordnung

Durch den AN sind grundsätzlich zu beachten:

"Durchführungsverordnung (EU)Nr. 402/2013 der Kommission vom 30.04.2013 über
die gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risi-
ken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 352/2009" (CSM-Verordnung)

DB-Richtlinie 451.0100 Betriebliches, organisatorisches und technisches Risikoma-
nagement im System Bahn - Teil 1: Handbuch RM. Der AG führt das Verfahren nach
CSM-VO gesamthaft für das Projekt durch. Durch den AN sind in Abstimmung mit
dem AG ggf. gewerkweise Dokumente zu erstellen, die im CSM-Prozess erforderlich
sind.

Hierzu gehören:
    Systemdefinition
    Sicherheits-/ Signifikanzprüfung
    Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.)
    Durchführung des bzw. Beteiligung am Risikomanagementverfahren
    ggf. Arbeitshilfen für spezifische Gewerke (z.B. Oberbau)

Der AG stellt dem AN hierfür die relevanten Arbeitsanweisungen, Vorlagen, Arbeits-
hilfen usw. zur Verfügung.

5.5 Planungskoordination
Zu den Leistungen der Planungskoordination wird auf die Anlage 1.8 verwiesen.

                                                                                                               55
Projektbeschreibung / Vorbemerkungen/ weitergehende  Anlage Nr. 1.0               Blatt 56/57
Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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5.6 Terminplan der Planung
Zu den Leistungen der Terminplanung der Planung wird auf Anlage 1.7 verwiesen.

5.7 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung/ parlamentarische Befassung
Für die Parlamentarische Befassung ist auf Basis der Vorplanung eine Mitwirkung
des AN für die Erstellung der Unterlagen erforderlich.
Dabei sind folgende Vorplanungsergebnisse für die Erstellung der Unterlage aufzu-
bereiten:
Lösung (Vorplanungsergebnis)

        Trassenvorschlag (Kurzbeschreibung; verkehrlicher Nutzen)
        Umweltauswirkungen und Konzepte zum Ausgleich
        Konzepte zum Lärm- und Erschütterungsschutz
        Kosten (Wirtschaftlichkeit)
Im Zusammenhang mit der Durchführung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §
25 Abs. 3 VwVfG sind folgende Informationen zu sammeln, zu dokumentieren und für
den Bericht zur parlamentarischen Befassung zusammenzustellen:
     Überblick der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (Allgemeines: Zeitraum, For-

         mat, Sitzungen, Arbeitsgruppen, Runde Tische, etc.)
     Überblick gesetzlicher Grundlagen
     In der Vorzugsvariante berücksichtigte Forderungen
     In der Vorzugsvariante nicht berücksichtigte Forderungen
     Forderungen nach übergesetzlichen Maßnahmen

             o Beschreibung Kernforderungen inkl. Kostendarstellung (getrennt nach
                  gesetzlichem und übergesetzlichem Rahmen)

             o Tabellarische Darstellung der Vorzugsvariante und der Forderungen mit
                  Auswirkungen

5.8 Corporate Design Richtlinien
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Forderungen des Auftraggebers an einen
einheitlichen visuellen Auftritt zu berücksichtigen und hierbei insbesondere die je-
weils geltenden Corporate Design Richtlinien des Auftraggebers umzusetzen. Die
Corporate Design-Richtlinien der DB sind zu finden im "DB Marketingportal" im
Hauptmenü unter "Corporate Design". Die Anmeldung erfolgt über:

                                                                                                               56
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Leistungsbeschreibung                                zum Vertrag Nr.

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www.deutschebahn. com/marketingportal. Weitere Auskünfte erhalten Sie über de-
sign@deutschebahn.com.

6.0 Kapazitive Ausgestaltung

Das entsprechende Leistungsangebot ist mit einem qualifizierten Personalkonzept
und einem fortzuschreibenden Organigramm zu untersetzen. Die Personen sind,
gemäß Teilnahmeantrag, namentlich nach Funktion und Qualifikation zu benennen.
Weiterhin hat der AN weitere technische Mitarbeiter, hinsichtlich Organisation, Sach-
bearbeitung, Erstellung technischer Zeichnungen, etc. zur Erfüllung der ausgeschrie-
benen Leistungen vorzuhalten und zu kalkulieren.

Die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter für die ausgeschriebene Planungsleistung
müssen die im Teilnahmeantrag beschriebene Qualifikationen und erfolgreiche Be-
rufserfahrung in der Planung von komplexen Aus- oder Neubauprojekten von Eisen-
bahninfrastrukturmaßnahmen nachweisen.

Es wird erwartet, dass die im Teilnahmeantrag namentlich benannten Personen auch
bei der Ausführung des Auftrags zum Einsatz kommen werden. Im Übrigen gelten
die Bedingungen des zugrundeliegenden Ingenieurvertrages.

                                                                                  57