Textová podoba smlouvy Smlouva č. 17306779: Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender

Příloha A-01.6 BIM-Leistungsbild_Objektplanung_Verkehrsanlagen.pdf

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                        Anlage Nr. 1.6                                                 Blatt 1/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                  Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes
Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

Die vorliegende Standardleistungsbeschreibung ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an
dieser Unterlage das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu.
Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der DB AG.

Die Leistungsbeschreibung enthält die Vorgaben zur Anwendung der „BIM-Methodik – Digitales
Planen und Bauen“ für die hier gegenständlich benannte Planungsleistung.

Anwendungsbereich:
 bei Projekten der DB Station&Service AG
 bei Projekten der DB Netz AG

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

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Inhalt                                                                                        siehe Anlage 1.0
Maßnahmen-/Projektbeschreibung und Vorbemerkungen                                             Blatt 5 bis Blatt 18

    übertragene Leistungen

    zur Übertragung vorgesehene Leistungen (Option)

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
                                                             Anlage Nr. 1.6                   Blatt 2/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                          Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

     Maßnahmen-/Projektbeschreibung und Vorbemerkungen

1.   Allgemeine Beschreibung

1.1  Zu planende Baumaßnahme(n)

siehe Anlage Projektbeschreibung

1.2  Lage / örtliche Verhältnisse

siehe Anlage Projektbeschreibung

1.3  Betroffene Gebietskörperschaften

1.4  Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter

siehe Anlage Projektbeschreibung

1.5  Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse

2.   Vorbemerkungen

2.1  Besprechungen, Termine, Niederschriften

           Zu Beginn jedes Projektes ist ein BIM-Kick-Off mit allen Beteiligten durchzuführen. Dar-
           über hinaus gelten die Anforderungen in den BIM-Vorgaben / Auftraggeber-Informations-
           anforderungen (AIA) zu Besprechungen, Terminen und Niederschriften.
siehe Anlage Projektbeschreibung

2.2  Zuständigkeiten beim Auftraggeber

siehe Anlage Projektbeschreibung

2.3  Einsatz von EDV-Systemen
     Die Planung ist mittels der BIM-Methodik zu erbringen.
     Die Anforderungen aus den BIM-Vorgaben / AIA sind zwingend zu beachten.

siehe Anlage Projektbeschreibung

2.4  Weitere Vorbemerkungen

     Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das entsprechende BIM-Mo-
     dell/Bauwerksdatenmodell gemäß den detaillierten Beschreibungen in den BIM-Vorga-

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
                                         Anlage Nr. 1.6                                       Blatt 3/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen      Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

 Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum
           ben/AIA. Alle mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bauteile/Objekte/Planungsleis-
           tungen sind in das BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell zu integrieren und zu übergeben.
           Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Qualitätssicherung si-
           cher und dokumentiert dies.

siehe Anlage Projektbeschreibung

2.5    Zuständigkeit des Auftragnehmers

       Dem Objektplaner obliegt die fachliche Koordination aller Fachgewerke.
                        Der projektspezifische BIM-Abwicklungsplan (BAP) ist federführend durch
                        den Objektplaner zu erstellen, mit dem AG abzustimmen und im Projektver-
                        lauf anzupassen und fortzuschreiben.

       Mitwirkungspflicht: Dem Objektplaner obliegt die Mitwirkungspflicht bei der fachlichen Ko-
       ordination aller Fachgewerke.

                             Bei der Erstellung und Fortschreibung des BAP wirkt der Objektplaner im
                             Projektverlauf mit.
siehe Anlage Projektbeschreibung

3.     Sonstiges

3.1    Qualitätsprüfer

siehe Anlage Projektbeschreibung

3.2    Hinweise zur Durchführung des Risikomanagementverfahrens nach CSM-Verordnung

siehe Anlage Projektbeschreibung

3.3    Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47
3.3.1  HOAI)
       Standardisierte Planung/ Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungsverzeich-
       nisse

       Die standardisierten Planungen, Richtzeichnungen, Rahmenplanungen und Musterleis-
       tungsverzeichnisse sind grundsätzlich zu verwenden.

       Leistungsphase 2: Vorplanung

        In der Leistungsphase 2 muss überprüft werden, ob die standardisierte Planung
           im Projekt technisch umsetzbar ist. Grundlage für diese Entscheidung sind die ge-
           ometrischen Randbedingungen. In der Erarbeitung des Planungskonzepts sollen
           dann die standardisierte Planung eingearbeitet werden.

        Durch die Anwendung der standardisierten Planung kann der Umfang der Pla-
           nungsvarianten eingeschränkt werden. Abstimmungen mit Dritten, Behörden und

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
                                     Anlage Nr. 1.6                                           Blatt 4/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen  Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

                     weiteren Fachplaner, das Analysieren der Grundlagen und das Beschaffen von
                     Karten verbleiben durch die standardisierte Planung unverändert.
           Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
                 In der Leistungsphase müssen die Entwurfspläne auf der Grundlage der standar-
                     disierten Planung und den Hinwiesen zu den konstruktiven Details ausgearbeitet
                     werden. Durch die Vorgaben ergeben sich Erleichterungen in den zeichnerischen
                     Darstellungen des Gesamtentwurfs.
                 Die Leistungen zu Bauzeiten- und Kostenplanungen, Abstimmungen mit Dritten
                     und Behörden sind ohne Einschränkungen zu erbringen.
           Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
                 Die Leistungen der Genehmigungsplanung sind unberührt von der Anwendung
                     der standardisierten Planung.
           Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
                 Durch die konsequente Anwendung von Richtzeichnungen wird der Aufwand in
                     der Ausführungsplanung in Bezug auf das Tragwerk abgemindert.
           Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

       Für die Mengenermittlung gibt es Vorgaben. Dazu gibt es für die Erstellung der Vergabe-
       unterlagen verbindliche Musterleistungsverzeichnisse.

3.3.2  Anwendung der BIM-Methodik, BIM-Projektvorlage, iTWO 5D Stammprojekt, BIM-Bauteil-
       bibliothek (nur DB S&S)
       Der AG räumt dem AN für die Planung von Verkehrsstationen Nutzungsrechte an der
       BIM-Projektvorlage, dem iTWO 5D Stammprojekt sowie der BIM-Bauteilbibliothek ein.
       Dies ermöglicht dem AN die effizientere Erbringung der werkvertraglichen Leistung.
       Durch die Anwendung der BIM-Methodik und die Nutzung der vorgenannten Arbeitsmittel
       können Grundleistungen oder Teile von Grundleistungen einzelner Leistungsphasen ent-
       fallen. Insbesondere gilt das vorgenannte für die Leistungsphasen 3, 5 und 6.

3.3.3  Berücksichtigung bei der Honorarfindung
       Die Leistungsminderungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung
       der Auftragnehmerleistungen honorarmindernd zu berücksichtigen.

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 5/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI in                                              Zum Vertrag Nr. 20FEI45508
Verbindung mit Anlage 13 HOAI

Leistungsphase 1:      Grundlagenermittlung

                       Leistungstext                                                              Leistung
                               1
                                                                                              AN  AG                 ent-
                                                                                                                     fällt

                                                                                              23 4

1.1 Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung X
          des Auftraggebers
          Der AN hat im Benehmen mit dem AG ggf. anhand aller übergebenen Aufgabenstel-
          lungen/ Projektunterlagen (insbes. des Projekthandbuches /Projektanforderungska-
          taloges/Projektauftrags / Ergebnisse Raumordnungsverfahren), / vorhandener Be-
          standsunterlagen die Vorstellungen des AG sowie die mit der Bauaufgabe verfolgten
          Ziele zu hinterfragen, aufzuklären und zu konkretisieren.
          Die Rahmenbedingungen für die Bedarfserfüllung sind unter Berücksichtigung von
          - bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten
          - nachbarrechtlicher Einflussfaktoren
          - eisenbahnbetrieblicher Belange
          - Qualitätsstandards (ggf. in V. m. einem Vergleichsobjekt)
          - Kostenrahmen
          - Planungsgrenzen
          - Planungs- und Bauzeit (z. B. abschnittsweise Durchführung, Arbeiten bei laufen-
              den Betrieb)
          zu präzisieren und die Betroffenen/Beteiligten festzustellen.
          Das mit dem AG abgestimmte Ergebnis ist zu ordnen und schriftlich festzuhalten.

1.2 Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leis- X
          tungsbedarf
          Ermitteln, werten, festlegen und dokumentieren aller Randbedingungen die sich aus
          der Örtlichkeit, der Zielsetzung der Planungsaufgabe, dem Bereich des AG, der übri-
          gen Unternehmensbereiche der DB AG und deren Planungsabsichten, Rechten, vor-
          handener Bauwerke etc. Dritter ergeben. Hierzu gehören auch die aus Rahmenpla-
          nungen (z.B. Raumordnung, Bauleitplanung, Verkehrsentwicklungsplanung, Grün-
          ordnungsplanung) sowie Planungen Dritter feststellbaren Planungsabsichten im vor-
          gesehenen Baubereich. Bei Differenzen zwischen Aufgabenstellung und Randbedin-
          gungen ist der AG zu informieren; Vorschläge zur Konfliktbewältigung sind aufzuzei-
          gen.
          Der AN hat den AG in Bezug auf den erforderlichen Leistungsbedarf zu beraten. In
          Betracht kommen Baugrund- und hydrologische Untersuchungen, Kampfmittelräu-
          mung, Leitungserkundungen, Vermessungsleistungen, landschaftsplanerische Leis-
          tungen, denkmalpflegerischer und wasserrechtlicher Beitrag, Grunddatenermittlung,
          Lärmimmissionsermittlungen, Zugzahlen etc. Es ist darauf zu achten, dass die Fach-
          planerleistungen der Aufgaben entsprechend angepasst und angemessen sind. Der
          Umfang der erforderlichen Fachbeiträge ist zu ermitteln; die Aufgabenstellungen
          schriftlich festzulegen
           Überprüfung von Abhängigkeiten zu anderen Bauvorhaben im Planungsraum.

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 6/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI in                                              Zum Vertrag Nr. 20FEI45508
Verbindung mit Anlage 13 HOAI

Leistungsphase 1:        Grundlagenermittlung

                         Leistungstext                                                            Leistung
                                 1
                                                                                              AN  AG                 ent-
                                                                                                                     fällt

                                                                                              23 4

1.3 Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung X
          fachlich Beteiligter
          Neben der Abgrenzung der Leistungen und der Verantwortungsbereiche ist auch
          das Anforderungsprofil und die erforderliche Qualifikation der Fachplaner
          darzustellen sowie der vsl. Umfang der Fachplanerleistungen mit überschlägiger
          Kostenermittlung darzulegen. Ferner ist der AG hinsichtlich geeigneter Fachplaner
          zu beraten; auf Verlangen sind entsprechende Firmen zu benennen.

1.4 Ortsbesichtigung                                                                          X

Durchführung und Dokumentation von Ortsbesichtigungen zum

- Abschätzen der Realisierungsmöglichkeiten und erforderlicher Leistungen

- Ziehen von Rückschlüssen auf Untergrund und Grundwasser anhand der Vegeta-
   tion

- Feststellen von Randbedingungen.

In diesem Zusammenhang hat der AN durch Inaugenscheinnahme auch zu prüfen,
ob die verfügbaren Ausgangsdaten (Bestandsunterlagen etc.) mit der Örtlichkeit
übereinstimmen und vollständig sind. Bei Abweichungen bzw. Unvollständigkeit ist
der AG zu unterrichten; die erforderlichen Ergänzungen sind aufzuzeigen und ggf.
sind zusätzliche Maßnahmen (z.B. Schlitzen für Kabelstände) gesondert zu beauftra-
gen.

1.5 Bestandsaufnahme/ Aufnahme vorhandener Bausubstanz                                        X

Die im Baubereich vorhandene Bausubstanz ist aufzunehmen und hinsichtlich ihrer
Eignung für die beabsichtigte Bauaufgabe zu bewerten. Anfertigen einer Fotodoku-
mentation (Übersichtsfotos und Detailfotos) gemäß Anforderungen des AG.

Soweit hierbei die Entnahme von Materialproben erforderlich wird, so werden diese
gesondert vergütet. Art und Umfang der Probennahme ist mit dem AG abzustimmen.

Alle Unterlagen der Bestandsaufnahme sind dem AG in Papierform und in digitaler
Form nach Anforderungen des AG zu übergeben.

1.6 Erfassung/Aufnahme aller Bauelemente und technischen Anlagen im Bestand X
          im Bereich der Planungsgrenzen (Zusatzposition für 1.5)

Alle für die Erledigung der Planungsaufgabe (Projektauftrag) und Vervollständigung
des BIM-Bestandsmodells unter Berücksichtigung der Vorgaben der AiA erforderli-
chen Inhalte sind aufzunehmen. Sich daraus ergebende Maßnahmen sind mit dem-
Auftraggeber abzustimmen.

1.7 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (Ersatzposi-                                          X
tion für BIM siehe 1.8)

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 7/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI in                                              Zum Vertrag Nr. 20FEI45508
Verbindung mit Anlage 13 HOAI

Leistungsphase 1:      Grundlagenermittlung

                                      Leistungstext                                               Leistung

                                              1                                               AN  AG                 ent-
                                                                                                                     fällt
Die Daten, die die Grundlage für die Planung bilden sollen, sind mit dem AG zu erör-
tern und abzustimmen. Die dabei identifizierten Planungsdaten und Festlegungen                23 4
sind aktenkundig festzuhalten.

Zusammenfassen Erläutern und Dokumentieren aller Arbeitsergebnisse in einem Be-
richt, so dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Gesichtspunkte und
Randbedingungen möglich ist.

Begründeter Vorschlag zum weiteren Vorgehen.

1.8 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (Ersatzposi-                   X
tion für 1.7)

Die Daten, die die Grundlage für die Planung bilden sollen, sind mit dem AG zu erör-
tern und abzustimmen. Die dabei identifizierten Planungsdaten und Festlegungen
sind aktenkundig festzuhalten.

Zusammenfassen Erläutern und Dokumentieren aller Arbeitsergebnisse in einem Be-
richt, so dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Gesichtspunkte und
Randbedingungen möglich ist.
Vervollständigen des BIM-Bestandsmodells unter Berücksichtigung der BIM-Vorga-
ben/AIA auf Basis des vermessungstechnischen Bestandsmodells.

Begründeter Vorschlag zum weiteren Vorgehen.
Darstellung der Erkenntnisse der Grundlagenermittlung, die zur Erledigung des Pla-
nungsauftrages relevant sind, in demselben 3D-Raum.

1.9 Verifizierung Baugrundmodell und vermessungstechnisches Bestandsmodell X
          Das vom AG übergebene Baugrundmodell sowie das vom AN erstellte vermes-
          sungstechnische Bestandsmodell ist anhand der Ergebnisse im Rahmen der Ortsbe-
          sichtigung und aller weiteren neuen Erkenntnisse aus der Grundlagenermittlung zu
          verifizieren. Der BIM-Gesamtkoordinator übernimmt die Gesamtkoordination bei der
          Verifizierung des Modells. Alle anderen Fachdisziplinen verifizieren die Fachmodelle
          Bestand ihres Gewerks und übergeben die Ergebnisse der Verifizierung an den BIM-
          Gesamtkoordinator zur Erstellung eines Gesamtberichtes zur Übergabe an den AG.

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 8/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI                                                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

in Verbindung mit Anlage 13 HOAI

Leistungsphase 2: Vorplanung

                              Leistungstext                                                       Leistung
                                      1
                                                                                              AN  AG  ent-
                                                                                                      fällt

                                                                                              234

2.1 Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten                                                 X

Die zur Lösung der Aufgaben notwendigen Karten sind bei den zuständigen Ämtern
zu beschaffen und auszuwerten. Sie gehen in das Eigentum des AG über und sind
mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.

Erforderliche Bearbeitungen bzw. Ergänzungen sind mit dem AG abzustimmen.

2.2 Analyse der Grundlagen (Zusatzposition für BIM siehe 2.18)                                X

Die Analyse und Aufbereitung der Planungsgrundlagen haben sowohl nach qualitati-
ven als auch nach quantitativen Gesichtspunkten zu erfolgen. Hierbei sind alle bis-
her vorhandenen Unterlagen, Werte, Ergebnisse und Vorgaben des AG zu berück-
sichtigen. Festgestellte Mängel sind zu dokumentieren.

2.3 Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingun- X
         gen sowie Planungen Dritter
         Die Planungsabsichten und -ziele sind im Vorfeld mit den zuständigen Behörden
         und Maßnahmenträgern, von denen eine Einwirkung auf die Planung anzunehmen
         ist wie Eisenbahn-Bundesamt, Státní fond dopravní infrastruktury, Straßenbaulast-
         träger, Denkmalschutz, Spartenträger, Bezirks-/Landesregierungen, DB internen
         Stellen und Unternehmensbereichen, etc. zu erörtern und abzustimmen. Die Rand-
         bedingungen sind zu Wichten und zu bewerten, dabei sind die von den Beteiligten
         verfolgten Absichten und Forderungen zu koordinieren. Hierzu sind Informations-
         und Abstimmungsgespräche zu führen; bei Rückfragen die Maßnahme/das Projekt
         zu erläutern. Das hierzu erforderliche Informationsmaterial ist zu erstellen und im
         Rahmen der Gespräche zu präsentieren.
         Durch die beabsichtigte Planung sich ergebende Auswirkungen sind aufzuzeigen;
         auf eventuelle Probleme ist hinzuweisen.
         Weiterhin ist abzuklären, ob die landesplanerische Stellungnahme in Form eines
         Raumordnungsverfahren (ROV) notwendig wird.

2.4 Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und X
         konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung
         der Umweltverträglichkeit (Zusatzposition für BIM siehe 2.18)
         Durchführen von zur Lösung der Aufgabenstellung erforderlichen Erkundungen z. B.
         Nutzung angrenzender Flächen, Ver- und Entsorgungsleistungen.
         Erarbeiten geeigneter Lösungsmöglichkeiten in zeichnerischer und verbaler Form,
         so dass der AG in die Lage versetzt wird die Lösungsvorschläge zu erkennen und
         zu beurteilen. Abstimmen der Sicherungsmaßnahmen über die Sicherung von Ar-
         beitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in
         Gleisbereichen gem. Ril 132.0118 und Ril 132.0123 mit der für den Bahnbetrieb zu-
         ständigen Stelle.
         Die Vor- und Nachteile der Lösungsvorschläge sind synoptisch in einer Entschei-
         dungsmatrix unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien zusammenzustel-
         len:

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 9/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI                                                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

in Verbindung mit Anlage 13 HOAI                                                                  Leistung

Leistungsphase 2: Vorplanung                                                                  AN  AG  ent-
                                               Leistungstext                                          fällt

                                                       1                                      234

               (Kunst-)Bauwerke (Art, Abmessungen etc.)

     Zweckmäßigkeit mit Blick auf Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit
     Eingriff in den Eisenbahnbetrieb
     Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung die Gefahren aus dem Bahnbetrieb
     Bauzeit
     Bauphasen oder Bauzustände, Erstellen einer gewerkeübergreifenden Baube-
     triebstechnologie mit Darstellen von baubetriebstechnologischen Varianten
     (technische Lösung, Kosten, Termine, betriebliche Kapazitäten)
     betriebstechnologische Nachweisführung (Ermitteln der betrieblichen Kapazität
     während der Bauzeit unter Berücksichtigung der Bauzustände, mit Hilfe geeig-
     neter Software) einschließlich Geschwindigkeitskonzeption und Gegenüberstel-
     lung der betrieblichen Ergebnisse in den einzelnen baubetriebstechnologischen
     Varianten
     Ergebnis des Grob-Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzeptes sowie der
     Altschotterverwertung
     Schwierigkeiten der Ausführung mit Blick auf die Durchsetzbar-/Genehmigungs-
     fähigkeit (z.B. UIG/ZIE; EIGV)
     Bauliche und konstruktive Gestaltung
     Lebenszykluskosten
     geplante Sanierungsmaßnahmen (z. B. DB Sanierungsmanagement)
     Planung von Abwasseranlagen
     Lärmvermeidung (z.B. Bewertung Baulärm der Bautechnologie/ Maschinenein-
     satz insbesondere bei Nachtarbeit)
     Auswirkung der Baugrunderkenntnisse auf Logistik und Materialabtransporte/
     Deponien
     Flächenbedarf Dritter für Bautechnologie, Baustelleneinrichtung, Baustraßen
     Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz (z.B. Flucht- und ret-
     tungswege, Ausstattung etc.)
Die Ergebnisse sind mit dem AG und den Beteiligten/Betroffenen zu erörtern; hierbei
sind auch die Lebenszykluskosten der unterschiedlichen Varianten zu betrachten.
Das Resultat ist schriftlich festzuhalten.

2.5 Erarbeiten eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung von bis zu 5 Varian-                                     X
ten je Hauptvariante nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstel-
lung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung
fachlich Beteiligter (Ersatzposition für BIM siehe 2.19)

Erarbeiten alternativer Lösungsmöglichkeiten (Varianten) nach gleichen Anforderun-
gen unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (z.B.

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 10/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI                                                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

in Verbindung mit Anlage 13 HOAI

Leistungsphase 2: Vorplanung

                                      Leistungstext                                               Leistung

                                              1                                               AN  AG  ent-
                                                                                                      fällt
Baugrundgutachter, Landschaftsplaner, interne Stellen des AG, sonstigen Unterneh-
mensbereich der DB AG, Versorgungsunternehmen).                                               234

Darstellen der Lösungen in Lage und Höhe sowie Ausarbeiten signifikanter Quer-
schnitte, überschlägige Mengen- und Kostenermittlung der Varianten anhand von
Erfahrungswerten.

Untersuchen der Varianten hinsichtlich ihrer Einflüsse auf bauliche und konstruktive
Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten (LCC), Umwelt-
verträglichkeit, eisenbahnbetriebliche Belange, Durchsetzbar-/Genehmigungsfähig-
keit.

Variantenvergleich und begründete Festlegung des Ausführungsvorschlages in Ab-
stimmung mit dem AG.

Die Unterlagen sind in zeichnerischer und verbaler Hinsicht so aufzubereiten, dass
danach eine eindeutige Beurteilung möglich ist.

2.5.1 Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage                           X

Auswerten vorhandener Knotenuntersuchungen/Streckenuntersuchungen und/oder
qualifizierter Aufgabenstellungen. Berücksichtigen/Einarbeiten daraus sich ergeben-
der Anforderungen in Abstimmung mit dem AG.

2.5.2 Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen X
         nach Tabellenwerten
         Die Ermittlungen sind auf der Grundlage der jeweils aktuellen gesetzlichen Vorga-
         ben bzw. der Schall 03 durchzuführen und im Planungskonzept zu berücksichtigen.

2.5.3 Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detail- X
         lierte schalltechnische Untersuchungen
         Es ist insbesondere zu klären, ob aktive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutz-
         wände/Lärmschutzwälle zweckmäßig und möglich sind und/oder ob passive Schall-
         schutzmaßnahmen wie z. B. Lärmschutzfenster in Betracht kommen.
         Es ist eine Kostenvorgabe als Zielgröße für die Planung mit dem AG zu definieren.
         Zusätzlich sind vom AN alle Produktrisiken zu ermitteln und monetär zu bewerten.

2.6 Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vor- X
         gänge und Bedingungen
         Klärung der fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen in
         funktionaler und organisatorischer Hinsicht einschließlich Reihenfolge und Zeitablauf
         der Realisierung.
         Schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse und Erläutern gegenüber dem AG,
         sowie gegenüber Aufsichtsbehörden und sonstigen Beteiligten im Rahmen von Er-
         läuterungsterminen und Konzeptbesprechungen.

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 11/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI                                                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

in Verbindung mit Anlage 13 HOAI

Leistungsphase 2: Vorplanung

                              Leistungstext                                                       Leistung
                                      1
                                                                                              AN  AG  ent-
                                                                                                      fällt

                                                                                              234

2.7 Vorabstimmungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteilig- X
         ten über die Genehmigungsfähigkeit, ggf. Mitwirken bei Verhandlungen über
         die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
         Ziel der Vorabstimmungen ist die Klärung öffentlich-rechtlicher (z. B. Verfahren nach
         § 18 AEG), planungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und bedeutsamer Voraussetzun-
         gen für die Genehmigungsfähigkeit. In Betracht kommen daher vor allem entspre-
         chende Verhandlungen mit der zuständigen Außenstelle des Eisenbahn-Bundesam-
         tes sowie mit betroffenen Behörden und Infrastrukturbetreibern/Eigentümern, von
         denen Zustimmungen und Dokumente für das tschechische Gebietsverfahren erfor-
         derlich sind. In diesem Zusammenhang hat der AN auch die Zuwendungsfähigkeit
         zu eruieren, dem AG aufzuzeigen und bei Verhandlungen mitzuwirken.
         Sind Maßnahmen der Altlastensanierung betroffen, werden diese Abstimmungen
         ausschließlich AG-seitig durch DB Sanierungsmanagement durchgeführt.
         Die Ergebnisse der Verhandlungen sind schriftlich festzuhalten und mit dem AG zu
         erörtern. Evtl. Vorgaben von Zuschussgebern sind bei der weiteren Planung in Ab-
         stimmung mit dem AG zu berücksichtigen.

2.8 Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 X
         Terminen
         Auf der Grundlage, der im Rahmen der Planungstätigkeit zu erstellenden Unterlagen
         sind in Abstimmung mit dem AG Präsentationsunterlagen (z.B. Folien, Planvergrö-
         ßerungen) der präferierten Lösung zu erstellen. Das Planungskonzept des Ausfüh-
         rungsvorschlages ist gegenüber Dritten wie z.B. Bürgern und politischen Gremien zu
         erläutern.

2.9 Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen (Zusatz- X
         position für BIM siehe 2.18)
         Vorgebrachte Anregungen und Hinweise von Bürgern bzw. politischen Gremien so-
         wie die Ergebnisse von Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung
         fachlich Beteiligten sind aufzubereiten und in Abstimmung mit dem AG in das Pla-
         nungskonzept einzuarbeiten.

2.10 Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Ver- X
         wendung für ein Raumordnungsverfahren (Zusatzposition für BIM siehe 2.18)
         Im Falle eines Raumordnungsverfahrens sind die erforderlichen Antragsunterlagen
         mit der zuständigen Landesplanungsbehörde und dem EBA abzustimmen und in der
         in § 16 Nr. 3 des Vertrags genannten Anzahl dem AG geordnet zu übergeben.

2.11 Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen                        X

Erstellen der Kostenschätzung für die ausgewählten Lösungsvorschläge einschl. der
Zuarbeiten der an der Planung fachlich Beteiligten (z.B. Umweltplaner)unter Benut-
zung des Projektsteuerungs-Systems iTWO der DB AG nach Maßgabe von § 16 Nr.
6 des Vertrages unter Beachtung folgender Bestimmungen:

- Projektkosten planen Ril 215.0101 bzw. 215.0102

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 12/18

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in Verbindung mit Anlage 13 HOAI

Leistungsphase 2: Vorplanung

                              Leistungstext                                                       Leistung
                                      1
                                                                                              AN  AG  ent-
                                                                                                      fällt

                                                                                              234

- Bilanzierung des Anlagevermögens Ril 21011
- Kostengruppenkatalog der DB Ril 808.0210A01.
Die Kostenschätzung ist in iTWO nach Abstimmung mit dem AG nach buchhalteri-
schen und finanzierungstechnischen Gesichtspunkten zu kontieren.
Die Zuordnung der Kosten zu den Kontierungszielen (PSP-Elemente, AiB, Kosten-
stelle, Aufwand) ist mit der Anlagenbuchhaltung des betreffenden Unternehmensbe-
reiches abzustimmen.
Die Zuordnung der Kosten zu den Finanzierungskennzeichen ist mit der zuständi-
gen Fachabteilung abzustimmen und darzustellen. Die Basis der Schätzung (Leis-
tungsumfang und Jahr) sind zu dokumentieren.
Die Kosten der Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem
Bahnbetrieb sind mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle abzustimmen. Die
Kosten für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Baumaßnahme zur Abwendung
von Gefahren aus Boden- und Grundwasserverunreinigungen (Altlasten) sind mit
der für die Altlastenbearbeitung zuständigen Stelle des AG abzustimmen.
Die Kosten für die erarbeiteten Varianten einschließlich der Varianten der Baube-
triebstechnologie sind je gesondert zu erarbeiten und in iTWO einzustellen. Ein Vari-
antenvergleich ist durchzuführen.
Die Kostenschätzung ist mit den Budgetvorgaben zu vergleichen. Zusätzlich sind
vom AN alle Projektrisiken zu ermitteln und monetär zu bewerten. Die Kostenschät-
zung und die Projektrisiken sind mit dem AG abzustimmen.
Abschließend ist eine Kostenvorgabe unter Berücksichtigung der Projektrisiken als
Zielgröße für die Planung mit dem AG zu definieren.
Die Ermittlung der Kosten wird zusätzlich auch in Form der Anlage 22 Souhrnný ro-
zpočet stavby v přípravě (Ermittlung der Kosten des Baus in Vorbereitung) erstellt.

2.12 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren                                                                     X
(Ersatzposition für BIM siehe 2.20)

Die Ergebnisse der ausgewählten Varianten der Vorplanung sind anhand der im Mo-
dul 809 bzw. 813 genannten Beiträge darzustellen und zu beschreiben.

Soweit der Eisenbahnbetrieb beeinträchtigt wird, sind auch die für die Anmeldung
zur Integrierten Bündelung notwendigen Angaben zu liefern.

Die Vorplanung ist umfassend zu erläutern und ggf. zu verteidigen.

2.13 Informationsmaterial                                                                     X

Zur Erläuterung des Planungskonzepts gegenüber Dritten wie z.B. Bürgern und poli-
tischen Gremien ist in Abstimmung mit dem AG folgendes Informationsmaterial an-
zufertigen:

perspektivische Darstellung von Einzelbauwerken

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 13/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI                                                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

in Verbindung mit Anlage 13 HOAI                                                                  Leistung

Leistungsphase 2: Vorplanung                                                                  AN  AG  ent-
                                               Leistungstext                                          fällt

                                                       1                                      234

               colorierte Darstellung
               Fotomontagen
               Visualisierungen
               Textbeiträge
               Präsentationen
               Planunterlagen

2.14 Ermitteln/Aufbereiten der Daten für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen                    X

Zur Beurteilung der Investitionsentscheidung für die gewählte Planungslösung wird
eine Wirtschaftlichkeitsrechnung (WR) durch den AG erstellt. Der AN hat in Abstim-
mung mit dem AG die hierfür erforderlichen Daten zu ermitteln und aufzubereiten
sowie die Datenerhebung anderer fachlich Beteiligter zu koordinieren. Alle für die
WR erforderlichen Daten einschl. der Beiträge anderer fachlich Beteiligter sind auf
Plausibilität zu prüfen und zusammenzustellen.

2.15 Freigabeantrag                                                                           X

Für die interne Freigabe zur Entwurfsplanung ist ein Freigabeantrag nach den Vor-
gaben des AG und unter Berücksichtigung der Wertgrenzen zu erstellen.

2.16 Mitwirken bei Anträgen/Vereinbarungen                                                    X

Der AN hat bei der Vorbereitung und Erarbeitung von Verträgen/Vereinbarungen
mitzuwirken, den AG bei den Verhandlungen zu unterstützen und die Zusammen-
stellung der vsl. Kosten zu erarbeiten.

Es kommen in Betracht

Antrag zu Aufnahme in das Bundesprogramm nach GVFG

Planungsvereinbarungen mit Trägern öffentlicher Belange.

2.17 Risikomanagementverfahren nach CSM-Verordnung                                            X

(Verordnung (EU) Nr. 402/2013)

Der AG führt das Verfahren nach CSM-VO gesamthaft für das Projekt durch.
Durch den AN sind, in Abstimmung mit dem AG ggf. gewerkeweise, Dokumente zu

erstellen, die im CSM-Prozess erforderlich sind. Hierzu gehören:

Erstellen der vorläufigen Systemdefinition

Mitwirken bei der Sicherheits-/Signifikanzprüfung

Mitwirkung bei der Durchführung des Sicherheitsmethode gem. Ril 451.0100

Bei Erfordernis: Durchführen Gefährdungsanalyse und Festlegen Risikoakzep-
tanzprinzip im Zusammenwirken mit dem AG und ggf. weiterer Stellen im Rah-
men eines Risikomanagementverfahren.

Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.)

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 14/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI                                                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

in Verbindung mit Anlage 13 HOAI                                                                  Leistung

Leistungsphase 2: Vorplanung                                                                  AN  AG  ent-
                                               Leistungstext                                          fällt

                                                       1                                      234

      Bei Erfordernis: Gefährdungskontrolle
nach den Vorgaben des AG, ggf. unter Zuhilfenahme von Arbeitshilfen für spezifi-
sche Gewerke (z.B. Oberbau).
Der AG stellt dem AN hierfür nach Aufforderung die relevanten Arbeitsanweisungen,
Vorlagen, Arbeitshilfen usw. zur Verfügung.

2.18 Umsetzung der BIM-Methodik (Zusatzposition für Positionen 2.2, 2.4, 2.9, 2.10) X
         Analyse und Aufbereitung des BIM-Bestandsmodells unter Verwendung der weite-
         ren Grundlagen, Erarbeiten geeigneter Lösungsmöglichkeiten in Form von BIM-Mo-
         dellen/Bauwerksdatenmodellen, Überarbeitung der BIM-Modelle/Bauwerksdatenmo-
         delle und darauf basierender Unterlagen.
         Bereitstellen von Unterlagen aus dem BIM-Modell für ein Raumordnungsverfahren
         (sofern Pos. 2.18 beauftragt wurde).

2.19 Erarbeiten eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung von bis zu 5 Vari- X
         anten nach gleichen Anforderungen BIM-Modellen/Bauwerksdatenmodelle
         und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fach-
         lich Beteiligter (Ersatzposition für 2.5)

Erarbeiten alternativer Lösungsmöglichkeiten (Varianten) nach gleichen Anforderun-
gen unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (z.B.
Baugrundgutachter, Landschaftsplaner, interne Stellen des AG, Planer DB-Energie-
Anlagen, sonstigen Unternehmensbereich der DB AG, Versorgungsunternehmen).

Darstellen der Lösungen im BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell je Variante unter Be-
rücksichtigung der Vorgaben der AIA/BAP sowie Ausarbeiten signifikanter Unterla-
gen (z.B. 2D-Pläne), Mengen- und Kostenermittlung der Varianten anhand von Er-
fahrungswerten auf Basis des BIM-Modells/Bauwerksdatenmodells. Grundstücke für
mögliche Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen sowie Lagerflächen sind zu
identifizieren und im Modell darzustellen. Untersuchen der Varianten hinsichtlich ih-
rer Einflüsse auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaft-
lichkeit, Umweltverträglichkeit, eisenbahnbetriebliche Belange, Durchsetzbar-/Ge-
nehmigungsfähigkeit.

Variantenvergleich und begründete Festlegung des Ausführungsvorschlages in Ab-
stimmung mit dem AG. Die Variantenentscheidung des AG ist anhand der BIM-Mo-
delle/Bauwerksdatenmodelle unter Einbeziehung der wesentlichen Projektbeteiligten
herbeizuführen. Hierzu sind alle Fachmodelle je Variante mit allen geometrischen
Erkenntnissen des Bestandes in ein und den gleichen 3D-Raum zu führen und dar-
zustellen.

Das Modell und die zugehörigen Unterlagen sind so aufzubereiten, dass danach
eine eindeutige Beurteilung möglich ist.

2.20 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren (Ersatzposition für 2.12)                    X

Die Ergebnisse der ausgewählten Lösungsmöglichkeiten der Vorplanung sind an-
hand der im Ril 809 bzw. 813 genannten Beiträge darzustellen und zu beschreiben,

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
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Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 15/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI                                                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

in Verbindung mit Anlage 13 HOAI

Leistungsphase 2: Vorplanung

                                      Leistungstext                                               Leistung

                                              1                                               AN  AG  ent-
                                                                                                      fällt
wobei die Planunterlagen durch die BIM-Modelle/Bauwerksdatenmodelle ergänzt
werden. Die entsprechenden Pläne mit allen wesentlichen technischen Informatio-               234
nen sind auf Basis des BIM-Modells/Bauwerksdatenmodells zu erstellen und in
Form von Schnitten und Übersichten anzulegen.

Alle Fachplanungen sind im BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell zusammenzuführen
und darzustellen. Hierzu sind alle Fachmodelle durch den BIM-Gesamtkoordinator
zu einem qualitätsgeprüften koordinierten Gesamtmodell gem. AIA zur Übergabe an
den AG zusammenzustellen. Die Fachmodelle sind dem BIM-Gesamtkoordinator
dazu qualitätsgesichert zu übergeben.

Soweit der Eisenbahnbetrieb beeinträchtigt wird, sind auch die für die Anmeldung
zur Integrierten Bündelung notwendigen Angaben termingerecht zu liefern.

Die Vorplanung ist umfassend zu erläutern und ggf. zu verteidigen. Konflikte mit und
Betroffenheiten von Anlagen Dritter sind aufzuzeigen. Das Planungsergebnis ist im
Rahmen einer regelmäßigen Planungsbesprechung (Virtual Design Reviews) gegen-
über dem Auftraggeber zu verteidigen.

Ableitung von 2D-Plänen aus 3D-Modellen
Erstellen von richtlinienkonformen, konventionellen Planunterlagen (2D-Pläne
aus dem BIM-Modell) in Papierform. Die zu verwendenden Maßstäbe sind vorab
mit der vertragsabwickelnden Stelle festzulegen. Die Verkehrsanlagen sind mittels
Übersichts-/Lage-/Höhenpläne, Konstruktionszeichnungen, Schnitten und Detail-
zeichnungen, etc. so darzustellen, dass die in dieser Leistungsphase erforderlichen
Genehmigungen eingeholt werden können.

2.21 Visualisierung markanter Punkte/Objekte im Planungsraum im Laufe des Pro- X
         jektfortschrittes in Abstimmung mit dem AG aus BIM-Modell/Bauwerksdaten-
         modell (gemäß BIM-Vorgaben/AIA)
         Aus dem BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell zu erstellenden Visualisierungen:
                       Visualisierungsmodell der Planung
                       3D-Renderings
                       Videos
                       Virtual Reality-Anwendungen
                       Visualisierungen des Bauablaufs
                       Visualisierungen der Baukosten
                       Visualisierungen der LCC

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 16/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI                                                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

in Verbindung mit Anlage 13 HOAI

Leistungsphase 2: Vorplanung

                              Leistungstext                                                       Leistung
                                      1
                                                                                              AN  AG  ent-
                                                                                                      fällt

                                                                                              234

2.22 Erstellung Umgebungsmodell (nur für DB Station&Service AG)                                                      X

Durch den Objektplaner ist ein Umgebungsmodell zu erstellen und zu übergeben.
Die Anforderungen an das Umgebungsmodell sind den BIM-Vorgaben zu entneh-
men.
Hinweis: Die Grenze des Umgebungsmodells ist in geeigneter Form vom AG zu de-
finieren.

2.23 Betriebstechnologische Nachweisführung                                                   X

Erarbeiten einer überschlägigen betriebstechnologischen Nachweisführung, mit Hilfe
geeigneter Software, für den Endzustand mit folgenden Aussagen:

- Betriebliche Kapazität und Betriebsdurchführungsqualität anhand der betrieb-
     lichen Aufgabenstellung und eines abgestimmten Fahrplans

- Geschwindigkeitskonzeption (VzG)
- Signalisierung mit Fahr- und Rangierstraßen
- Anschlüsse im Personenverkehr

2.24 Modellbasierte Darstellung des Bauablaufs (BIM-Zusatzposition nur für DB                 X
Netz / Großprojekte)

Modellbasierte Darstellung des Bauablaufs im Rahmen der Variantenuntersuchung
unter Berücksichtigung der AIA durch Verknüpfung des BIM-Modells/Bauwerksdaten-
modells mit übergeordneten Terminen je Fachgewerk.

2.25 Modellbasierte Darstellung der Baukosten (BIM-Zusatzposition nur für DB                  X
Netz / Großprojekte)

Modellbasierte Darstellung der Baukosten im Rahmen der Variantenuntersuchung
unter Berücksichtigung der AIA durch Verknüpfung mit den Kosten aus der Kosten-
schätzung auf Objektebene.

2.26 Verifizierung digitales Gesamtmodell Bestand                                             X

Einmal pro Jahr sind die Fachmodelle Bestand auf Übereinstimmung mit der Örtlich-
keit zu überprüfen. Dort wo Veränderungen durch eine neue abgeschlossene Bausi-
tuation vorliegen, ist der BIM-Gesamtkoordinator hinsichtlich der Notwendigkeit ei-
ner Nachvermessung und Anpassung der Fachmodelle Bestand zu informieren. So-
weit die Ergänzungen/Änderungen des Gesamtmodells Bestand keine vermes-
sungstechnischen Leistungen betreffen, sind die Ergänzungen durch die entspre-
chend beteiligte Fachdisziplin vorzunehmen. Die Änderungen der Fachmodelle Be-
stand haben gemäß den Vorgaben aus den AIA zu erfolgen.

Der BIM-Gesamtkoordinator erstellt ein qualitätsgeprüftes koordiniertes Gesamtmo-
dell Bestand zur Übergabe an den AG. Die geänderten Fachmodelle sind dem BIM-
Gesamtkoordinator zur Erstellung eines koordinierten Gesamtmodells Bestand qua-
litätsgeprüft zu übergeben.

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 17/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI                                                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

in Verbindung mit Anlage 13 HOAI

Leistungsphase 2: Vorplanung

                              Leistungstext                                                       Leistung
                                      1
                                                                                              AN  AG  ent-
                                                                                                      fällt

                                                                                              234

2.27 Erstellung von Trassierungsvorentwürfen (Zusatzposition 2.5)                             X

Im Rahmen der Lph 1/2 sind Trassierungsvorentwürfe gem. Ril 883.5000 zu den Va-
rianten mit fahrdynamischer und gleisgeometrischer Vorprüfung sowie optimierter
Grenzlastberechnung zu erstellen. Es sind hierfür zwei mögliche Trassenvarianten
unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Bebauung, Umwelt, Baugrund)
zu erarbeiten und zu bewerten. Die Trassenvarianten sind mit dem AG abzustim-
men.

Andere Fachsparten, z.B. Oberleitung, Ingenieurbau oder LST haben ihre Planun-
gen auf die Trassierungsvorentwürfe auszurichten und müssen die Auswirkungen
auf ihre Anlage erkennen können. Die Trassierungsvorentwürfe sind für die fachlich
Beteiligten u.a. Grundlage ihrer Kostenschätzungen.

- Rechnerische Festlegung der Anlage in den Haupt- und Kleinpunkten
- Darlegung der Auswirkungen auf Zwangspunkte
- Nachweise Lichtraumprofil
- Pläne M 1:1000
- Geschwindigkeitswegeband

Erläuterungsbericht

2.28 Erstellen eines Rettungswegekonzeptes gemäß Leitfaden des Eisenbahn-Bun- X
         desamtes

2.29 Erstellen eines Baustraßen-/ Lagerflächen- und Logistikkonzeptes                         X

2.30 Beschaffen, Auswerten und Zusammenstellen der betroffenen Grundstücke                    X

Zu den geplanten Varianten sind die vorhabenbezogenen Auswirkungen auf Grund-
stücke und Flächen abzuschätzen.

Es sind Pläne zu erstellen mit Darstellung der

- zu erwerbenden
- vorübergehend in Anspruch zu nehmende

- dinglich zu belastende

Grundstücke und Flächen

Es ist keine parzellenscharfe Darstellung für den deutschen Anteil des gemeinsa-
men Planungsraumes (Projektteil 2) erforderlich. Für den tschechischen Bereich ist
eine parzellenscharfe Darstellung notwendig.

Von den zuständigen Liegenschaftskatastern sind zu den betroffenen Grundstücken
und Flächen die ALKIS-Daten mit den eigentümerbezogenen Angaben einzuholen.

In der Zusammenstellung der betroffenen Grundstücke sind je Variante die Grund-
stücks- und Flurnummern sowie die Grundstücksflächengröße, Grundstücksanzahl
und Anzahl der betroffenen Eigentümer aufzuführen.

2.31 Kampfmittelrisikoprüfung und Luftbildauswertung                                          X

208.1212Z11 Standardleistungsbeschreibung BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen                 Gültig ab: 24.06.2019
                          Fachautor: FE.EI-SO | Dr. Thomas Schriek | Tel.: 0341 2342-390      Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.SPM | Dr. Thomas Rühl | Tel.: 030 297-65410        Gültig ab: 09.12.2019
                          Ergänzung BIM: I.NGM 1 | Dr. Daniel Forsmann | Tel.: 030 297-65990
Leistungsbeschreibung                                                                         Anlage Nr. 1.6 Blatt 18/18

BIM - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI                                                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

in Verbindung mit Anlage 13 HOAI

Leistungsphase 2: Vorplanung

                              Leistungstext                                                       Leistung
                                      1
                                                                                              AN  AG  ent-
                                                                                                      fällt

                                                                                              234

2.32 Streckenbänder erstellen und fortschreiben                                               X

Erstellung eines schematischen Übersichtsplanes je Variante mit Kilometrierung,
Darstellung aller relevanter Baumaßnahmen/ Bauwerke.

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