Textová podoba smlouvy Smlouva č. 17306779: Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender

Příloha A-19 Staatlich autorisierte Ingenieure.pdf

Upozornění: Text přílohy byl získán strojově a nemusí přesně odpovídat originálu. Zejména u strojově nečitelných smluv, kde jsme použili OCR. originál smlouvy stáhnete odsud


                        Anlage 19

20FEI45508 Neubaustrecke Dresden-Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

Staatlich autorisierte Ingenieure
Der Bieter ist verpflichtet, zusammen mit dem Angebot (siehe Ingenieurvertrag §14) eine Liste (eine
Beispielliste finden Sie unten) der folgenden staatlichen autorisierten Ingenieure mit Zulassung
(Registrierung) nach dem tschechischen Gesetz Nr. 360/1992 Sb., über Berufsausübung von
autorisierten Architekten und über Berufsausübung von autorisierten Ingenieuren und Technikern im
Bauwesen, in der geltenden Fassung („Berufszulassungsgesetz“), mit Zulassung zur Durchführung
von Bautätigkeiten im Bergbau nach dem Gesetz Nr. 61/1988, und mit Zulassung zur Bearbeitung von
Dokumenten und Gutachten nach § 19 des tschechischen Gesetzes Nr. 100/2001 Sb., über die
Beurteilung der Einflüsse auf die Umwelt, in der geltenden Fassung für die folgenden Berufe, die an der
Erfüllung des öffentlichen Auftrags beteiligt sind, einzureichen:

         Staatlich autorisierter Ingenieur
 1 staatlich autorisierter Ingenieur für Hochbauplanung – Zulassung (Registrierung) im Umfang

         nach § 5 Abs. 3 lit. a) des Berufszulassungsgesetzes, d.h. im Bereich Hochbau

 2 staatlich autorisierter Ingenieur für Verkehrswegebauplanung – Zulassung (Re-gistrierung) im
         Umfang nach § 5 Abs. 3 lit. b) des Berufszulassungsgesetzes, d.h. im Bereich
         Verkehrswegebau*

 3 staatlich autorisierter Ingenieur für Planung von Brücken und Ingenieurbauwerken (Brücken) –
         Zulassung (Registrierung) im Umfang nach § 5 Abs. 3 lit. d) des Berufszulassungsgesetzes,
         d.h. im Bereich Brücken und Ingenieurbauwerke*

 4 staatlich autorisierter Ingenieur für Planung der technischen Ausrüstung für Bauwerke
         (Sicherungstechnik) – Zulassung (Registrierung) im Umfang nach § 5 Abs. 3 lit. e) des
         Berufszulassungsgesetzes, d.h. im Bereich technische Ausrüstung für Bauwerke*

 5 staatlich autorisierter Ingenieur für Planung der technischen Ausrüstung für Bauwerke
         (Spannungsversorgung) – Zulassung (Registrierung) im Umfang nach § 5 Abs. 3 lit. e) des
         Berufszulassungsgesetzes, d.h. im Bereich technische Ausrüstung für Bauwerke*

 6 Zuverlässigkeits- und Sicherheitsfachkraft
 7 staatlich autorisierter Ingenieur für Geotechnik – Zulassung (Registrierung) im Umfang nach §

         5 Abs. 3 lit. i) des Berufszulassungsgesetzes, d.h. im Bereich Geotechnik**
 8 staatlich autorisierter Ingenieur für Brandschutz von Bauwerken – Zulassung (Registrierung)

         im Umfang nach § 5 Abs. 3 lit. j) des Berufszulassungsgesetzes, d.h. im Bereich Brandschutz
         von Bauwerken
 9 staatlich autorisierter Ingenieur für Oberleitungen – Zulassung (Registrierung) im Umfang nach
         § 5 Abs. 3 lit. e) des Berufszulassungsgesetzes, d.h. im Bereich technische Ausrüstung von
         Bauwerken
 10 Fachkraft für Durchführung von Bautätigkeiten im Bergbau – Zulassung zur Durchführung von
         Bautätigkeiten im Bergbau nach 61/1988

Staatlich autorisierte Ingenieure in der Tschechischen Republik

Der Bieter hat die vorgenannten Personale im Ingenieurvertrag unter § 14 „Staatlich autorisierte
Ingenieure in der Tschechischen Republik“ mit Angebotsabgabe zu benennen. Nachfolgend genannte
Unterlagen sind erforderlich und einzureichen: Bestätigungen unter Punkt A und Berechtigungen
unter Punkt B unten. Sofern diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegen sind die

                                                                                                                 1
                                                                                 Anlage 19

Unterlagen (Bestätigungen unter Punkt A) und Berechtigungen unter Punkt B) bis spätestens 8
Wochen nach Zuschlagserteilung dem AG unaufgefordert zur Prüfung vorzulegen.

A)  Bestätigung der Teilnahme jedes Autorisierten Ingenieurs an mindestens 1 Referenzprojekt,
das in der Erstellung der Planungsunterlagen mindestens in Ausführlichkeit der Dokumentation für
Erlass der Flächennutzungsgenehmigung (tschechisch: územní rozhodnutí)nach der tschechischen
Verordnung Nr. 499/2006 Sb. (oder der Dokumentation in entsprechender Ausführlichkeitsstufe) für
einen Neubauabschnitt der Strecke in Kategorie nationale Bahnstrecke mit Entwurfgeschwindigkeit von
mindestens 200 km/h entsprechend den Anforderungen der Technischen Spezifikationen für
Interoperabilität besteht, für jeden autorisierten Ingenieur. Die Bestätigung muss in Form einer
Eigenerklärung des autorisierten Ingenieurs vorgelegt werden und muss relevanten Angaben über
Teilnahme des Ingenieurs an dem Referenzprojekt beinhalten, so dass der AG die Erfüllung der
obenangeführten Anforderungden an die Referenzprojektteilnahme überprüfen kann.

B)  die entsprechende Berechtigung für jeden Autorisierten Ingenieur.

Die Position des Autorisierten Ingenieurs für die [mit * gekennzeichneten] Bereiche kann durch eine
Person nachgewiesen werden, die die vom Auftraggeber im Anlage 19 festgelegte fachliche
Leistungsfähigkeit des Personals vollumfänglich selbst erfüllt, oder sie kann durch zwei Personen
nachgewiesen werden, die diese Qualifikationsvoraussetzungen zusammen (gemeinam) erfüllen
müssen. In der zweiten genannten Variante gilt daher, dass eine Person die notwendige Erfahrung mit
Planung in dem jeweiligen Bereich haben muss, wobei die zweite Person die Zulassung/Registrierung
nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 360/1992 Sb. sowie die Erfahrung mit der Dokumentation für
Planfeststellungsverfahren oder Dokumentation in entsprechender Ausführlichkeitsstufe für ein
Bauwerk auf der konventionellen Bahn – nationale oder entsprechende Strecke (ohne Bindung an
Anforderungen der Technischen Spezifikationen für Interoperabilität) nachweisen muss.

Die [mit ** gekennzeichnete] Position des autorisierten Ingenieurs für Geotechnik kann durch eine
Person nachgewiesen werden, die die vom Auftraggeber festgelegten Qualifikationsvoraussetzungen
vollumfänglich selbst erfüllt, oder sie kann durch zwei und mehr Personen nachgewiesen werden, die
diese Qualifikationsvoraussetzungen zusammen (gemeinam) erfüllen müssen. In der zweiten
genannten Variante gilt daher, dass eine Person die notwendige Erfahrung mit Planung
Hochgeschwindigkeitsstrecke VRT1 haben muss, wobei die zweite und jede weitere Person i) die
Zulassung/Registrierung nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 360/1992 Sb. sowie ii) die Erfahrung mit der
Dokumentation für Planfeststellungsverfahren für ein Bauwerk auf der konventionellen Bahn – nationale
oder entsprechende Strecke (ohne Bindung an Anforderungen der Technischen Spezifikationen für
Interoperabilität) nachweisen muss.

Eine Person kann mehrere notwendige Zulassungen als autorisierte Person im jeweiligen Fachbereich
nachweisen.

                                                                                             2