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Textová podoba smlouvy Smlouva č. 458337: prodej dřevní hmoty

Příloha Rump 201604 - Dokumenty Google.pdf

Upozornění: Text přílohy byl získán strojově a nemusí přesně odpovídat originálu. Zejména u strojově nečitelných smluv, kde jsme použili OCR. originál smlouvy stáhnete odsud


                        25. 10. 2016                                                  Rump 201604.pdf - Dokumenty Google

              DONAUSÄGE RUMPLMAYR GmbH                        RURU DONAUSÄGE RUMPLMAYR GmbH

              Bahnhofstr. 50                                                                      Altmünster EnnS ... precision

              4813 Altmünster, AUSTRIA

              E: Officedruru.at, WWW, ruru.at

              T: +43 76 12 / 87 7 OO, F: +43 76 12 / 88 7 55

              UID-Nr.: ATU 61954727 | FN 107642y LG Wels

              Oberbank AG

              |BAN: AT67 15O6OOO 171 2652OO || BIC: OBKLAT2L SCHLUSSBRIEF

              Správa lesů města Sobeslavi, spol. s.r.o.                                           N.: CZD 4-2016 SOB
              Ujatek 850/III                                                                          IV. Quarta || 2016
              CZ-392 01 Soběslav                                                                       Enns, 13.10.2016

              UID-Nr.: CZ 26O 81237 Vereinbarung vom 23.09.2016

              Es handelt sich um Sägerundholz aus laufender Aufarbeitung, aus geschlossenen, höherwertigen Beständen,
              ohne merklich höhere Anteile an Buchs, Grobastigkeit, Harzgallen und Schwarzästen. Die Lieferung erfolgt im
              Sortimentsverhältnis des Bestandes! Kein Desortieren von Sortimenten, insbesondere der Stärkeklassen 1a*2 bis
              4b. Die Stärkeklassen 5+ sollen nicht geliefert werden. Sägerundholz ist rissfrei gesund zu schneiden. Schadholz,
              insbesondere rissiges, gebrochenes oder kontaminiertes Holz (zB Metall) ist ausgeschlossen.

                         :
              A/B: frisch, gerade, nicht abholzig, nicht grobastig oder grobjährig, frei von Pilz- oder Käferbefall, ohne Farbfehler
              C: krumm/abholzig/grobastig, Wipfelholz (nicht, wenn grob aus Starkholzhieben), auffälliger Buchs, mehrere

                                          Harzgallen, beginnende stirnseitige Verfärbung im Bereich der Überlänge
              X=CX: grobe Wipfelstücke (z.B. aus Starkholzhieben), starke Krümmungen oder starker Buchs wenn sägefähig

                                  viele Harzgallen, bei Vorkommen von Zwei groben oder mehreren C-Merkmalen.
              Y=Braun: Hartbraun = beginnende Braunfäule -"nagelfest", Rotstreif (intakte Faserfestigkeit und Holzstruktur)
              K-Käfer: Holz mit Borkenkäferbefall (solange nicht X oder Y), keine holzbrütenden Insekten, keine rissigen
              Dürrlinge
              F=Faserholz: nicht sägefähig, jedoch Industrieholz, Nutzholzbohrer, Bockkäfer; Durchmesser Zopf < 10 cm, Wurzel
              > 70 cm
              Z=Auschuss: Weichfäule, rissige Dürrlinge, extrem krumme Stücke, Zwiesel, durchgehende Risse,
              Metall-/Splitterholz Im Übrigen gemäß den Österreichischen Holzhandelsusancen 2006.
              Preise: Siehe Beiblatt.
              Aformung: fachgerecht. Mindestzopf 12 cm o.R., Wurzeldurchmesser max. 70 cm.

              Fichte 1a 1a* 1b 2a 2b 3ab 4a 4b) 5ab Kiefer 1 a 1a? 1b. 2a 2b 3ab 4a 4b. AWB 5 5 5 4 4 4 4 4 4/5 AB 4 4 4 4. 4 4
              4 4. ΟIX/Υ 5 5 5 4 4 4. 4 4 4/5 CIX/Y 4 4 4 4. 4 4 4 4. K 5 5 5 4. 4 4. 4. 4. 4/5 K 4 4. 4. 4. 4 4. 4. 4.
              Für Hauptlänge 4m: als Stammform-bedingte Verschnittlänge gilt für einzelne Stücke 3m (max. 5%), anteilig

https://docs.google.com/document/d/1ZZqXqFtHKHlSnZAKBZyKFCQ27uUqCiZcNCGGMD5PQDg/edit                                                  1/4
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              mitgehend.
              Für Hauptlänge 5m: als Stammform-bedingte Verschnittlänge primär 4msonst für einzelne Stücke 3m (max. 5%).
              Bereitstellung/Lieferzeit: Beginn: 01. Oktober 2016 Ende: 16. Dezember 2016
              Vermessung und Sortierung: im Werk Es steht dem Lieferanten frei, bei der Sortierung anwesend zu sein.

              Holz in Rinde: Die Vermessung erfolgt in Rinde, der Rindenabzug nach der Tabelle der Forstl.
              Bundesversuchsanstalt.
              PEFC-Zertifizierung: Der Verkäufer erklärt, dass die gegenständl. Lieferung aus PEFC-Zertifiziertem Wald stammt
              und dass er das Merkblatt erhalten hat. Die Bedingungen und die Dokumentation der Nachhaltigkeit werden
              eingehalten.
              Bitte Werden, Unterschrift Inseitig

https://docs.google.com/document/d/1ZZqXqFtHKHlSnZAKBZyKFCQ27uUqCiZcNCGGMD5PQDg/edit                                           2/4
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              EINKAUFSBESTIMMUNGEN:

              Menge: Eine Ca.-Menge kann, wenn durch Zwingende Umstände nicht genauer möglich, bis maximal 10 % unter-
              oder Überschritten Werden. Der Käufer behält sich VOr, darüber hinaus gehende Lieferungen zum Tagespreis
              abzurechnen oder Zurückzuweisen.

              Qualität: Der Käufer behält sich bei Verkäuferabmaß VOI, Qualität und Maß beim Eingang auf der Säge ZU
              kontrollieren. Das Sortierergebnis der Sortimente C, X, Y K bzw. Wenn man vereinbart, B/C, ist durch eindeutige
              Markierung an beiden Enden gut sichtbar zu machen. Sind nach Erstellung des Verkäuferabmaßes Liefer- Oder
              Lagerschäden möglich und wird über eine Vergütung keine Einigung erzielt, erfolgt ein nochmaliges Aufmaß. Im
              Falle von Werksabmaß werden Krümmung und Abholzigkeit auf der geeichten Verme8Sungsanlage ermittelt.

              Ausformung: Der Käufer behält sich VOf, im Falle, dass die Vereinbarten Hauptlängen nicht eingehalten werden
              (AnteilsSpielraum + 10 %), die Abnahme des VOm Vertrag abweichenden Rundholzes zu verweigern. Die
              Ausformung erfolgt grundsätzlich mit Rücksicht auf die Geradschaftigkeit der Bloche, unter Einhaltung des Oben
              erwähnten Spielraumes SOWie von Mindestlänge und Mindestzopf. Im Ubrigen mUSS die Bearbeitung des Holzes
              fachgerecht erfolgen. Wurzelanläufe werden zugeschnitten. Die Entastung hat Stammnahe (rindeneben) Zu
              erfolgen. Der Verkäufer nimmt Zur Kenntnis, daSS Holz, Welches den Mindestdurchmesser und/oder die
              MindeStlänge nicht aufweist, von der Vermessungsanlage nicht erfasst Werden kann und daher eine Verrechnung
              nicht mögsich ist. Holz, welches die Maximallängen nach Holzarten Um mehr als 50 Cm Überschreitet, muss
              manipuliert und als Ausschuß abgerechnet werden.

              Lagerung:Die Lagerung erfolgt an der LKW-Zug-befahrenen Straße, die für den Käufer Oder dessen Beauftragten
              kostenlos benützbar ist. Das Holz ist ZU geordneten Haufen gesammelt und VOm Holz anderer Käufer deutlich
              Separiert Zulagern. Die LKW-Beladung muss mit einem üblichen Einmann-Hydraulik-Kran bei kurzer Ladezeit
              möglich sein. Besteht die Gefahr eines Käfer-/Insektenbefalles, SOrgt innerhalb der Abfuhrfrist der Verkäufer für
              entsprechende Schutzspritzung mit einem in Österreich zugelassenen StammSChutzmittel, nachher geht dies Zu
              Lasten des Käufers.

              Lieferzeit: :Jeder durch Verspätete Abfuhrbereitstellung eintretende Schaden ist durch den Verkäufer zu tragen,
              ausgenommen davon sind Verzögerungen durch höhere Gewalt. Wintereinbruch gilt nur dann als höhere Gewalt,
              Wenn dieser im Verhältnis zum 10-jährigen DurchSchnitt mehr als 4 WOChen früher einfällt und als
              Erfüllungshindemis nachgewiesen wird. Höhere Gewalt kann der Verkäufer nur dann geltend machen, Wenn er
              dies bei Eintreten unverzüglich dem Käufer Schriftlich Zur Kenntnis gebracht hat. Der Käufer ist in Solchen Fällen
              berechtigt, die Räumung zu Ortsüblichen Tarifen auf KOSten des Verkäufers durchführen Zulassen, Oder es steht
              dem Käufer frei, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die bei Späterer AUSlieferung geltenden Tagespreise
              abzurechnen.

              Zahlung: Die Auslieferung erfolgt über den Zeitraum etwa verteilt. Der Käufer wird jeweils schriftlich im Voraus von
              der Abfuhrbereitstellung informiert. Ergeben sich Verschiebungen, sind diese sofort bei Auftreten dem Käufer
              schriftlich mitzuteilen. Anzahlungen, Wenn Vereinbart, Werden erst nach Rechtskraft des Vertrages geleistet und
              Setzen Voraus, dass bereits Holz in entsprechender Menge geSChlägert ist. |st eine Bankhaftung Vereinbart, sind
              die Kosten dafür vom Verkäufer zu tragen. Sie kann auch nur nach Maßgabe des Rundholzes in Anspruch
              genommen Werden, welches vom Käufer durch Ubernahme und Abfuhr in Sein Eigentum übernommen Wurde. Ein
              geltend gemachter EigentumSVorbehalt Schließt die Inanspruchnahme der Bankhaftung aus. Den Nachweis für
              die übernommene Ware erbringt der Käufer auf Grund der Werksabmaß,

              Reklamationeri: Sind innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang auf der Säge möglich. Bei Werksabmaß
              anerkennt der Verkäufer das Sortierer - gebnis, ES Steht dem Verkäufer frei, bei der Ubernahme anwesend
              Zu sein. Allfällige Stellungnahmen bezüglich des Sortierergeb nisses haben Schriftlich, innerhalb einer Woche
              nach Zustellung der Einzelstammprotokolle zu erfolgen.

              Sonstiges:Der Unterzeichnete erklärt für den Verkäufer, über den Kaufgegenstand rechtmäßig frei Verfügen zu
              können, und dass eine Schlägerungsgenehmigung vorliegt. Auf Ersuchen des Käufers ist der Nachweis hierfür
              VOrzulegen.

https://docs.google.com/document/d/1ZZqXqFtHKHlSnZAKBZyKFCQ27uUqCiZcNCGGMD5PQDg/edit                                                3/4
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              Gültigkeit: Für den KaufabSChluss gelten aUSSchließlich die im VOrliegenden Schlussbrief enthaltenen
              Bedingungen, Einkaufsbestimmungen Und im Übrigen die Österreichischen Holzhandelsusancen 2006.
              Absprachen oder Mitteilungen jeder Art bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der ausdrücklichen, Schriftlichen
              Bestätigung des Käufers. Entsteht aus diesem Vertrag in Sachlicher Hinsicht ein Streit, SO unterwerfen sich die
              Vertragsparteien in allen Fällen, unter Ausschluss des Ordentlichen Rechtsweges, der SchiedsgerichtSOrdnung
              und dem Schiedsgericht der Wiener Warenbörse, welches österreichisches Recht anzuwenden hat. In
              Rechtsfragen gilt als Gerichtsstand Gmunden.

              Erfolgt innerhalb VOn 14 Tagen kein SChriftlicher Einspruch des Verkäufers, gilt gegenständlicher Schlussbrief als
              angenommen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Schriftlicher Einspruch, gilt die Vorvereinbarung als vom Käufer
              angenommen,

              Käufer:                   Einkauf.“                                     Werkäufer:

              DONAUSAGE RUMPLMAYR GmbH

              ,\|

https://docs.google.com/document/d/1ZZqXqFtHKHlSnZAKBZyKFCQ27uUqCiZcNCGGMD5PQDg/edit                                              4/4