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Textová podoba smlouvy Smlouva č. 5395960: Prodej dřevní hmoty

Příloha LS Rumpelmayr Sobeslavi2-2018_2Q.pdf

Upozornění: Text přílohy byl získán strojově a nemusí přesně odpovídat originálu. Zejména u strojově nečitelných smluv, kde jsme použili OCR. originál smlouvy stáhnete odsud


                        Správa lesů města Soběslavi, spol. s.r.o. Nr.: CZD 2-2018 SOB 

U jatek 850/ III II. Quartal 2018

CZ-392 01 Soběslav Enns, 16.04.2018
UID-Nr.: CZ 260 812 37 Vereinbarung vom Marz 2018

Gegenstand: Blochholz, waldfallend        150 fm Fichte

       200 fm Kiefer

Es handelt sich um Sägerundholz aus laufender Aufarbeitung, aus geschlossenen, höherwertigen Beständen, ohne merklich 

höhere Anteile an Buchs, Grobastigkeit, Harzgallen und Schwarzästen. Die Lieferung erfolgt im Sortimentsverhältnis des

Bestandes! Kein Desortieren von Sortimenten, insbesondere der Stärkeklassen 1a² bis 4b. Die Stärkeklassen 5+

sollen nicht geliefert werden. Sägerundholz ist rissfrei gesund zu schneiden. Schadholz, insbesondere rissiges,

gebrochenes oder kontaminiertes Holz (zB Metall) ist ausgeschlossen.
 

Qualität: A/B: frisch, gerade, nicht abholzig, nicht grobastig oder grobjährig, frei von Pilz- oder Käferbefall, ohne Farbfehler

C: krumm/abholzig/grobastig, Wipfelholz (nicht, wenn grob aus Starkholzhieben), auffälliger Buchs, mehrere 

Harzgallen, beginnende stirnseitige Verfärbung im Bereich der Überlänge

X=Cx: grobe Wipfelstücke (z.B. aus Starkholzhieben), starke Krümmungen oder starker Buchs wenn sägefähig;

viele Harzgallen, bei Vorkommen von zwei groben oder mehreren C-Merkmalen.

Y=Braun: Hartbraun = beginnende Braunfäule -"nagelfest", Rotstreif; (intakte Faserfestigkeit und Holzstruktur)

K=Käfer: Holz mit Borkenkäferbefall (solange nicht X oder Y), keine holzbrütenden Insekten, keine rissigen Dürrlinge

F=Faserholz: nicht sägefähig, jedoch Industrieholz, Nutzholzbohrer, Bockkäfer; Durchmesser Zopf < 10 cm, Wurzel > 70 cm

Z=Auschuss: Weichfäule, rissige Dürrlinge, extrem krumme Stücke, Zwiesel, durchgehende Risse, Metall-/Splitterholz

Im Übrigen gemäß den Österreichischen Holzhandelsusancen 2006. 

Preise:

Ausformung: fachgerecht. Mindestzopf 12 cm o.R., Wurzeldurchmesser max. 70 cm. 

Hauptlängen (m): Alle Längen zuzüglich Überlänge (10cm/Stk.).

Fichte 1a² 1b 2a 2b 3ab 4a 4b 5ab Kiefer 1a¹ 1a² 1b 2a 2b 3ab 4a 4b 5ab

A/B 5 5 4 4 4 4 4 4/5 A/B 4 4 4 4 4 4 4 4 4

C/X/Y 5 5 4 4 4 4 4 4/5 C/X/Y 4 4 4 4 4 4 4 4 4

K 5 5 4 4 4 4 4 4/5 K 4 4 4 4 4 4 4 4 4

3m-Längen sollen nicht geliefert werden.

Beginn:     Ende: 

Vermessung und Sortierung: im Werk   Es steht dem Lieferanten frei, bei der Sortierung anwesend zu sein.

Abrechnung:   14-tägig Zahlung:   60 Tage nach Abrechnung

Holz in Rinde: Die Vermessung erfolgt in Rinde, der Rindenabzug nach der Tabelle der Forstl. Bundesversuchsanstalt.

PEFC- Zertifizierung: Der Verkäufer erklärt, dass die gegenständl. Lieferung aus PEFC-zertifiziertem Wald stammt und dass er das Merkblatt

erhalten hat. Die Bedingungen und die Dokumentation der Nachhaltigkeit werden eingehalten.

Siehe Beiblatt.

01. April 2018

DONAUSÄGE RUMPLMAYR GmbH                   RURU DONAUSÄGE RUMPLMAYR GmbH

Bahnhofstr. 50                                                                            Altmünster EnnS ... precision

4813 Altmünster, AUSTRIA

E: Officedruru.at, WWW, ruru.at

T: +43 76 12 / 87 7 OO, F: +43 76 12 / 88 7 55

UID-Nr.: ATU 61954727 | FN 107642y LG Wels

Oberbank AG

|BAN: AT67 15O6OOO 171 2652OO | BIC: OBKLAT2L                                SCHLUSSBRIEF

1a¹

5

5

30. Juni 2018Bereitstellung/Lieferzeit:

5



EINKAUFSBESTIMMUNGEN:

Menge: Eine Ca.-Menge kann, wenn durch Zwingende Umstände nicht genauer möglich, bis maximal 10 % unteroder

Überschritten Werden. Der Käufer behält sich VOr, darüber hinaus gehende Lieferungen zum Tagespreis

abzurechnen oder Zurückzuweisen.

Qualität: Der Käufer behält sich bei Verkäuferabmaß VOI, Qualität und Maß beim Eingang auf der Säge ZU

kontrollieren. Das Sortierergebnis der Sortimente C, X, Y K bzw. Wenn man vereinbart, B/C, ist durch eindeutige

Markierung an beiden Enden gut sichtbar zu machen. Sind nach Erstellung des Verkäuferabmaßes Liefer- Oder

Lagerschäden möglich und wird über eine Vergütung keine Einigung erzielt, erfolgt ein nochmaliges Aufmaß. Im

Falle von Werksabmaß werden Krümmung und Abholzigkeit auf der geeichten Verme8Sungsanlage ermittelt.

Ausformung: Der Käufer behält sich VOf, im Falle, dass die Vereinbarten Hauptlängen nicht eingehalten werden

(AnteilsSpielraum + 10 %), die Abnahme des VOm Vertrag abweichenden Rundholzes zu verweigern. Die

Ausformung erfolgt grundsätzlich mit Rücksicht auf die Geradschaftigkeit der Bloche, unter Einhaltung des Oben

erwähnten Spielraumes SOWie von Mindestlänge und Mindestzopf. Im Ubrigen mUSS die Bearbeitung des Holzes

fachgerecht erfolgen. Wurzelanläufe werden zugeschnitten. Die Entastung hat Stammnahe (rindeneben) Zu

erfolgen. Der Verkäufer nimmt Zur Kenntnis, daSS Holz, Welches den Mindestdurchmesser und/oder die

MindeStlänge nicht aufweist, von der Vermessungsanlage nicht erfasst Werden kann und daher eine Verrechnung

nicht mögsich ist. Holz, welches die Maximallängen nach Holzarten Um mehr als 50 Cm Überschreitet, muss

manipuliert und als Ausschuß abgerechnet werden.

Lagerung:Die Lagerung erfolgt an der LKW-Zug-befahrenen Straße, die für den Käufer Oder dessen Beauftragten

kostenlos benützbar ist. Das Holz ist ZU geordneten Haufen gesammelt und VOm Holz anderer Käufer deutlich

Separiert Zulagern. Die LKW-Beladung muss mit einem üblichen Einmann-Hydraulik-Kran bei kurzer Ladezeit

möglich sein. Besteht die Gefahr eines Käfer-/Insektenbefalles, SOrgt innerhalb der Abfuhrfrist der Verkäufer für

entsprechende Schutzspritzung mit einem in Österreich zugelassenen StammSChutzmittel, nachher geht dies Zu

Lasten des Käufers.

Lieferzeit: :Jeder durch Verspätete Abfuhrbereitstellung eintretende Schaden ist durch den Verkäufer zu tragen,

ausgenommen davon sind Verzögerungen durch höhere Gewalt. Wintereinbruch gilt nur dann als höhere Gewalt,

Wenn dieser im Verhältnis zum 10-jährigen DurchSchnitt mehr als 4 WOChen früher einfällt und als

Erfüllungshindemis nachgewiesen wird. Höhere Gewalt kann der Verkäufer nur dann geltend machen, Wenn er

dies bei Eintreten unverzüglich dem Käufer Schriftlich Zur Kenntnis gebracht hat. Der Käufer ist in Solchen Fällen

berechtigt, die Räumung zu Ortsüblichen Tarifen auf KOSten des Verkäufers durchführen Zulassen, Oder es steht

dem Käufer frei, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die bei Späterer AUSlieferung geltenden Tagespreise

abzurechnen.

Zahlung: Die Auslieferung erfolgt über den Zeitraum etwa verteilt. Der Käufer wird jeweils schriftlich im Voraus von

der Abfuhrbereitstellung informiert. Ergeben sich Verschiebungen, sind diese sofort bei Auftreten dem Käufer

schriftlich mitzuteilen. Anzahlungen, Wenn Vereinbart, Werden erst nach Rechtskraft des Vertrages geleistet und

Setzen Voraus, dass bereits Holz in entsprechender Menge geSChlägert ist. |st eine Bankhaftung Vereinbart, sind

die Kosten dafür vom Verkäufer zu tragen. Sie kann auch nur nach Maßgabe des Rundholzes in Anspruch

genommen Werden, welches vom Käufer durch Ubernahme und Abfuhr in Sein Eigentum übernommen Wurde. Ein

geltend gemachter EigentumSVorbehalt Schließt die Inanspruchnahme der Bankhaftung aus. Den Nachweis für

die übernommene Ware erbringt der Käufer auf Grund der Werksabmaß,

Reklamationeri: Sind innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang auf der Säge möglich. Bei Werksabmaß

anerkennt der Verkäufer das Sortierer - gebnis, ES Steht dem Verkäufer frei, bei der Ubernahme anwesend

Zu sein. Allfällige Stellungnahmen bezüglich des Sortierergeb nisses haben Schriftlich, innerhalb einer Woche

nach Zustellung der Einzelstammprotokolle zu erfolgen.

Sonstiges:Der Unterzeichnete erklärt für den Verkäufer, über den Kaufgegenstand rechtmäßig frei Verfügen zu

können, und dass eine Schlägerungsgenehmigung vorliegt. Auf Ersuchen des Käufers ist der Nachweis hierfür

VOrzulegen.

Gültigkeit: Für den KaufabSChluss gelten aUSSchließlich die im VOrliegenden Schlussbrief enthaltenen

Bedingungen, Einkaufsbestimmungen Und im Übrigen die Österreichischen Holzhandelsusancen 2006.

Absprachen oder Mitteilungen jeder Art bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der ausdrücklichen, Schriftlichen

Bestätigung des Käufers. Entsteht aus diesem Vertrag in Sachlicher Hinsicht ein Streit, SO unterwerfen sich die

Vertragsparteien in allen Fällen, unter Ausschluss des Ordentlichen Rechtsweges, der SchiedsgerichtSOrdnung

und dem Schiedsgericht der Wiener Warenbörse, welches österreichisches Recht anzuwenden hat. In

Rechtsfragen gilt als Gerichtsstand Gmunden.

Erfolgt innerhalb VOn 14 Tagen kein SChriftlicher Einspruch des Verkäufers, gilt gegenständlicher Schlussbrief als

angenommen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Schriftlicher Einspruch, gilt die Vorvereinbarung als vom Käufer

angenommen,

Käufer:                                                        Einkauf.“                                                             Werkäufer: