Upozornění: Text přílohy byl získán strojově a nemusí přesně odpovídat originálu. Zejména u strojově nečitelných smluv, kde jsme použili OCR. originál smlouvy stáhnete odsud
Vorgaben vom 01.05.2017 Vorgaben für die Verwendung von Bauelementen mit Anwenderfreigabe DB Station&Service AG Grundlagen/Bautechnik (I.SBB) Europaplatz 1 10557 Berlin Inhaltsverzeichnis Versionsverwaltung 3 1 Einleitung 4 1.1 Baustandards 4 1.2 Definition „Bauelemente mit Anwenderfreigabe“ 4 1.2.1 Beispiel Ausstattungselemente 4 1.2.2 Beispiel Leuchtenauswahlliste 5 2 Einsatz von „Bauelementen mit Anwenderfreigabe“ im Rahmen der 6 Baustandards 2.1 Ausschreibungstexte 6 2.2 Bauteilbibliothek 6 2.3 Aufgabe des Anlagentypverantwortlichen 7 3 Prozess „Anwenderfreigabe von qualitätsgesicherten Bauelementen“ 8 3.1 Prozessablauf „Anwenderfreigabe von qualitätsgesicherten Bauelementen“ 8 3.2 Ersatz für Typzulassung EBA 9 3.3 Auswahl qualitätsgesicherter Bauelemente 9 Vorgaben für die Verwendung von Bauelementen mit Anwenderfreigabe vom 01.05.2017 Seite 2 Versionsverwaltung Nr. Version Änderung 01 01.08.2016 Erstausgabe 02 16.12.2016 Aktualisierung und Ergänzung Kapitel 2.2 03 01.05.2017 Änderung Kapitel 2.2 bzgl. Geltungsbereich BIM-Vorgaben und zu beachtende Anlagen Vorgaben für die Verwendung von Bauelementen mit Anwenderfreigabe vom 01.05.2017 Seite 3 1.2.2 Beispiel Leuchtenauswahlliste Die grundsätzlichen Anforderungen an Leuchten, welche im Geltungsbereich der Richtlinie 81305 eingesetzt werden sind: - sie müssen ein VDE- oder ENEC-Zeichen aufweisen, - sie sollen in Schutzklasse II oder III und mit einer planparallelen Abdeckung ausgerüstet sein - bei Leuchten im Freien muss mindestens die Schutzart IP 54 eingehalten werden Hinweis: Die Anforderungen an Leuchten sind im DB-Portal (Leuchtenauswahllis- te\DB Station&Service AG) veröffentlicht. Nicht gelistete Leuchten können beim zentralen Einkauf, direkt beim AK Beleuchtung oder bei der Zentrale der DB Station&Service AG (I.SBA(3)) vorgeschlagen werden. Die Vorlage des ausgefüllten Bewerbungsbogens sowie der Prüfberichte eines nach dem ENEC-Abkommen zertifizierten Prüfinstitutes sind Voraussetzung für eine Begutachtung der Leuchte. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen und Begutachtung der Leuchte wird eine Technische Freigabe ausgesprochen und die Leuchte in die Leuchtenauswahlliste aufgenommen. Vorgaben für die Verwendung von Bauelementen mit Anwenderfreigabe vom 01.05.2017 Seite 5 2 Einsatz von „Bauelementen mit Anwenderfreigabe“ im Rahmen der Baustandards Das Ergebnis des Prozesses „Anwenderfreigabe von qualitätsgesicherten Bauelementen“ ist ein Freigabedokument. Die Anwenderfreigabe bezieht sich immer auf ein bestimmtes Bauele- ment von einem definierten Hersteller/Lieferant. Eine Unterscheidung zwischen Eigenentwick- lungen und Bauelementen im Eigentum der Hersteller ist nicht erforderlich. 2.1 Ausschreibungstexte Für LV-Positionen, die „Bauelemente mit Anwenderfreigabe" betreffen, ist folgender Text zu verwenden: „... Bauelement x mit Anwenderfreigabe gemäß Liste „Anwenderfreigaben für Bauelemente“.“ Beispiel: Produktgruppe Ascher Edelstahl, mit Überdachung für Stationen der Kategorie 1-3, inkl. aller Befestigungselemente. Interne Bestell-Nr.: S 03.05.11-11, Bauelement mit Anwenderfreigabe gemäß Liste "Anwenderfreigaben für Bauelemente" - "Qualitätszertifikat" DB Station&Service AG. Hersteller/ Typ vom Bieter einzutragen: §§(60) '...' Montage auf vorh. Betonplatte, Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr 'IseB Asch 30'. Für Baumaßnahmen der Deutschen Bahn ist die Vorgabestruktur Baubeschreibung / Vorbe- merkung zu verwenden. Das Kapitel 0.2.12 Eignungs- und Gütenachweise der Ergänzungstex- te DB Station&Service (Stand 18.02.2016) enthält folgende Formulierung: „Sofern der Anbieter anstelle der gelisteten „Bauelemente mit Anwenderfreigabe“ abweichende Bauelemente anbieten möchte, ist vor Angebotsabgabe die Gleichwertigkeit durch den Prozess „Anwenderfreigabe von qualitätsgesicherten Bauelementen“ nachzuweisen. Der Prozess wird durch den Anlagentypverantwortlichen geführt. Dieser ist über den Projektleiter zu erfragen.“ Hinweis: Die Liste der „Anwenderfreigaben für Bauelemente“ ist frei verfügbar und wird auf der Informa- tionsplattform im Internet sowie im Wiki Personenbahnhöfe bereitgestellt. Internet: http://www1.deutschebahn.com/sus- infoplattform/start/Anwenderfreigabe_fuer_Bauelemente.html Wiki Personenbahnhöfe: http://wiki.bahn-net.db.de/confluence/pages/viewpage.action?pageId=109414369 2.2 Bauteilbibliothek Für Bauelemente mit Anwenderfreigabe sind vom Hersteller Objekte für die Bauteilbibliothek der DB Station&Service AG entsprechend den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik für Projekte im LoD 100 und 200, inkl. der zugehörigen Ausschreibungstexte, zu übergeben (Hin- weis: Die Objekte sind herstellerneutral zu erstellen). Insbesondere sind die folgenden Anlagen der BIM-Vorgaben zu beachten: - BIM-Pflichtenheft - Modellierungsvorschrift - BIM-Pflichtenheft - Level of Detail (LoD) - BIM-Pflichtenheft - Level of Information (LoI) Vorgaben für die Verwendung von Bauelementen mit Anwenderfreigabe vom 01.05.2017 Seite 6 http://wiki.bahn-net.db.de/confluence/display/sus/Informationsplattform+- +Vorgaben+zur+Anwendung+der+BIM+Methodik 2.3 Aufgabe des Anlagentypverantwortlichen Die technischen Anforderungen an die Bauelemente und die Bedingungen/Prüfkriterien sind vom Anlagentypverantwortlichen schriftlich festzulegen (Technisches Lastenheft). Die Liste der „Anwenderfreigaben für Bauelemente“ ist von dem entsprechenden Anlagentyp- verantwortlichen zu erstellen, fortzuschreiben und zur Veröffentlichung an I.SBB(3) zu überge- ben. Für die Ausschreibung der Bauleistungen ist die Vorgehensweise nach 2.1 zu gewährleisten. Vorgaben für die Verwendung von Bauelementen mit Anwenderfreigabe vom 01.05.2017 Seite 7 3 Prozess „Anwenderfreigabe von qualitätsgesicherten Bauele- menten“ Mit dem Prozess „Anwenderfreigabe von qualitätsgesicherten Bauelementen“ wird eine Stan- dardisierung bereits praktizierter Prozesse und die Ausweitung auf weitere Bauelemente er- reicht. Ziel ist das Sicherstellen der Verwendung von qualitätsgesicherten Bauelementen. 3.1 Prozessablauf „Anwenderfreigabe von qualitätsgesicherten Bauelementen“ Mit der Technischen Mitteilung (TM 2015-04 I.SBB) wird das Verfahren zur Anwenderfreigabe von qualitätsgesicherten Bauelementen (Baustoffe, Bauteile, Produkte, Komponenten der Anla- gentechnik einschließlich Systeme von Hard- und Software) eingeführt. Vorgaben für die Verwendung von Bauelementen mit Anwenderfreigabe vom 01.05.2017 Seite 8 3.2 Ersatz für Typzulassung EBA Mit dem Prozess „Anwenderfreigabe von qualitätsgesicherten Bauelementen“ wird seitens der DB Station&Service AG eine dem ehemaligen EBA-Typzulassungsverfahren vergleichbare Re- gelung für typisierte Bauprodukte/Bauelemente getroffen (siehe TM 2015-04 I.SBB). Die Anwenderfreigabe erfolgt u.a. durch derzeit noch befristete temporäre Typ-Freigaben als Übergangsregelung (siehe TM 2013-11 I.SBB1) für Hersteller von Bahnsteigkonstruktionen mit auslaufender EBA-Typzulassung (z.B. Bahnsteigkanten). 3.3 Auswahl qualitätsgesicherter Bauelemente Der geplante Verfahrensweg (siehe 3.1) wird gleichermaßen für die Auswahl qualifizierter Bau- elemente für die Baustandards genutzt. Von den Anlagentypverantwortlichen sind relevante Bauelemente zu identifizieren, die zukünftig dem Anwenderfreigabeverfahren zu unterziehen sind. Für jedes Bauelement sind „Prüfkriterien“ in Form von Lastenheften und/oder Checklisten zu- sammenzustellen. Die Anwenderfreigabe erfolgt durch die anlagentypverantwortliche Organisationseinheit. Der Anlagentypverantwortliche beobachtet den Markt, hält Kontakt zu den Herstellern und in- formiert darüber, wie Anträge auf Anwenderfreigaben gestellt werden können. 1 Diese TM wurde durch die TM 2015-04 I.SBB ersetzt. Seite 9 Vorgaben für die Verwendung von Bauelementen mit Anwenderfreigabe vom 01.05.2017