Textová podoba smlouvy Smlouva č. 17306779: Neubaustrecke Dresden – Prag Planungsleistungen grenzübergreifender

Příloha A-01.4 BIM-Objektplanung Ingbauwerke.pdf

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                        BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke                Anlage Nr. 1.4  Blatt 1/18

                                                     Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes

Neubaustrecke Dresden -Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

Die vorliegende Standardleistungsbeschreibung ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG
steht an dieser Unterlage das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu.
Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der DB AG.

Die Leistungsbeschreibung enthält die Vorgaben zur Anwendung der „BIM-Methodik
– Digitales Planen und Bauen“ für die hier gegenständlich benannte Planungsleis-
tung.
Anwendungsbereich:
 bei Projekten der DB Station&Service AG
 bei Projekten der DB Netz AG

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

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Inhalt                                               Blatt 6 bis Blatt 18

    übertragene Leistungen
    zur Übertragung vorgesehene Leistungen (Option)
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke                     Anlage Nr. 1.4      Blatt 2/18

                                                          Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes

Neubaustrecke Dresden -Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

     Maßnahmen-/Projektbeschreibung und Vorbemerkungen

1.   Allgemeine Beschreibung

1.1  Zu planende Baumaßnahme(n)

1.2  Lage / örtliche Verhältnisse

1.3  Betroffene Gebietskörperschaften

1.4  Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter

1.5  Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse

2.   Vorbemerkungen

2.1  Besprechungen, Termine, Niederschriften

     Zu Beginn jedes Projektes ist ein BIM-Kick-Off mit allen Beteiligten durchzuführen. Dar-
     über hinaus gelten die Anforderungen in den BIM-Vorgaben / Auftraggeber-Informations-
     anforderungen (AIA) zu Besprechungen, Terminen und Niederschriften.

siehe Anlage Projektbeschreibung

2.2  Zuständigkeiten beim Auftraggeber

siehe Anlage Projektbeschreibung

2.3  Einsatz von EDV-Systemen

     Die Planung ist mittels der BIM-Methodik zu erbringen.
     Die Anforderungen aus den BIM-Vorgaben / AIA sind zwingend zu beachten.

siehe Anlage Projektbeschreibung

2.4  Weitere Vorbemerkungen

     Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das jeweilige BIM-Mo-
     dell/Bauwerksdatenmodell mit den mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bautei-
     len/Objekten. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Quali-
     tätssicherung sicher und dokumentiert dies.

siehe Anlage Projektbeschreibung

2.5  Zuständigkeit des Auftragnehmers

     Dem Objektplaner obliegt die fachliche Koordination aller Fachgewerke.
                      Der projektspezifische BIM-Abwicklungsplan (BAP) ist federführend durch
                      den Objektplaner zu erstellen, mit dem AG abzustimmen und im Projektver-
                      lauf anzupassen und fortzuschreiben.

     Mitwirkungspflicht: Dem Objektplaner obliegt die Mitwirkungspflicht bei der fachlichen Ko-
     ordination aller Fachgewerke.
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke   Anlage Nr. 1.4  Blatt 3/18

                                        Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes

Neubaustrecke Dresden -Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

                             Bei der Erstellung und Fortschreibung des BAP wirkt der Objektplaner im
                             Projektverlauf mit.
siehe Anlage Projektbeschreibung
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke   Anlage Nr. 1.4  Blatt 4/18

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes

Neubaustrecke Dresden -Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

3.     Sonstiges

3.1    Qualitätsprüfer

siehe Anlage Projektbeschreibung

3.2    Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke
3.2.1  (§ 43 HOAI)
       Standardisierte Planung/ Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungsver-
3.2.2  zeichnisse
       Die standardisierten Planungen, Richtzeichnungen, Rahmenplanungen und Musterleis-
       tungsverzeichnisse sind grundsätzlich zu verwenden.
       Leistungsphase 2: Vorplanung

             In der Leistungsphase 2 soll überprüft werden, ob die standardisierte Planung an-
                 gewendet werden kann. Grundlage für diese Entscheidung sind die geometri-
                 schen Randbedingungen. In der Erarbeitung des Planungskonzepts sollen dann
                 die standardisierte Planung eingearbeitet werden.

             Durch die Anwendung der standardisierten Planung kann der Umfang der Pla-
                 nungsvarianten eingeschränkt werden. Abstimmungen mit Dritten, Behörden und
                 weiteren Fachplaner, das Analysieren der Grundlagen und das Beschaffen von
                 Karten verbleiben durch die standardisierte Planung unverändert.

       Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
             In der Leistungsphase müssen die Entwurfspläne auf der Grundlage der standar-
                 disierten Planung und den Hinwiesen zu den konstruktiven Details ausgearbeitet
                 werden. Durch die Vorgaben ergeben sich Erleichterungen in den zeichnerischen
                 Darstellungen des Gesamtentwurfs.
             Die Leistungen zu Bauzeiten- und Kostenplanungen, Abstimmungen mit Dritten
                 und Behörden sind ohne Einschränkungen zu erbringen.

       Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
             Die Leistungen der Genehmigungsplanung sind unberührt von der Anwendung
                 der standardisierten Planung.

       Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
             Durch die konsequente Anwendung von Richtzeichnungen wird der Aufwand in
                 der Ausführungsplanung in Bezug auf das Tragwerk abgemindert.

       Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
       Für die Mengenermittlung gibt es Vorgaben. Dazu gibt es für die Erstellung der Vergabe-
       unterlagen verbindliche Musterleistungsverzeichnisse.

3.2.3  Anwendung der BIM-Methodik, BIM-Projektvorlage, iTWO 5D Stammprojekt, BIM-Bauteil-
       bibliothek (nur DB S&S)
       Der AG räumt dem AN für die Planung von Verkehrsstationen Nutzungsrechte an der
       BIM-Projektvorlage, dem iTWO 5D Stammprojekt sowie der BIM-Bauteilbibliothek ein.
       Dies ermöglicht dem AN die effizientere Erbringung der werkvertraglichen Leistung.
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke   Anlage Nr. 1.4  Blatt 5/18

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Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes

Neubaustrecke Dresden -Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum

       Durch die Anwendung der BIM-Methodik und die Nutzung der vorgenannten Arbeitsmittel
       können Grundleistungen oder Teile von Grundleistungen einzelner Leistungsphasen ent-
       fallen. Insbesondere gilt das vorgenannte für die Leistungsphasen 3, 5 und 6.

3.2.4  Berücksichtigung bei der Honorarfindung
       Die Leistungsminderungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung
       der Auftragnehmerleistung honorarmindernd zu berücksichtigen.
Leistungsbeschreibung                            Anlage Nr. 1.4 Blatt 6/18
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI
in Verbindung mit Anlage 12 HOAI                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

Leistungstext                                                                            Leistung
        1                                                                            AN AG ent-

                                                                                                     fällt
                                                                                      23 4

1.1 Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung X
          des Auftraggebers

Der AN hat im Benehmen mit dem AG ggf. anhand aller übergebenen Aufgaben-
stellungen/ Projektunterlagen (insbes. Projekthandbuches / Projektauftrags , Ergeb-
nisse Raumordnungsverfahren), vorhandener Bestandsunterlagen die Vorstellun-
gen des AG sowie die mit der Bauaufgabe verfolgten Ziele zu hinterfragen, aufzu-
klären und zu konkretisieren.

Die Rahmenbedingungen für die Bedarfserfüllung sind unter Berücksichtigung von
- bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten
- nachbarrechtlicher Einflussfaktoren
- eisenbahnbetrieblicher Belange
- Qualitätsstandards (ggf. in V. m. einem Vergleichsobjekt)
- Kostenrahmen
- Planungsgrenzen
- Planungs- und Bauzeit (z. B. abschnittsweise Durchführung, Arbeiten bei laufen-

   dem Betrieb)

zu präzisieren und die Betroffenen/Beteiligten festzustellen.

Das mit dem AG abgestimmte Ergebnis ist zu ordnen und schriftlich festzuhalten.

1.2 Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leis- X
          tungsbedarf
          Ermitteln, werten, festlegen und dokumentieren aller Randbedingungen die sich aus
          der Örtlichkeit, der Zielsetzung der Planungsaufgabe, dem Bereich des AG, der üb-
          rigen Unternehmensbereiche der DB AG und deren Planungsabsichten, Rechten,
          vorhandener Bauwerke etc. Dritter ergeben. Hierzu gehören auch die aus Planun-
          gen Dritter feststellbaren Planungsabsichten im vorgesehenen Baubereich. Bei Dif-
          ferenzen zwischen Aufgabenstellung und Randbedingungen ist der AG zu informie-
          ren; Vorschläge zur Konfliktbewältigung sind aufzuzeigen.
          Der AN hat den AG in Bezug auf den erforderlichen Leistungsbedarf zu beraten. In
          Betracht kommen Baugrund- und hydrologische Untersuchungen, Kampfmittelräu-
          mung, Leitungserkundungen, Vermessungsleistungen, landschaftsplanerische Leis-
          tungen, denkmalpflegerischer und wasserrechtlicher Beitrag, Grunddatenermittlung,
          Lärmimmissionsermittlungen, Zugzahlen etc. Es ist darauf zu achten, dass die
          Fachplanerleistungen der Aufgaben entsprechend angepasst und angemessen
          sind. Der Umfang der erforderlichen Fachbeiträge ist zu ermitteln; die Aufgabenstel-
          lungen schriftlich festzulegen.
          Überprüfung von Abhängigkeiten zu anderen Bauvorhaben im Planungsraum.
Leistungsbeschreibung                                           Anlage Nr. 1.4 Blatt 7/18
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI
in Verbindung mit Anlage 12 HOAI                                Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

                      Leistungstext                                                       Leistung
                              1                                                       AN AG ent-

                                                                                                      fällt
                                                                                       23 4

1.3 Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung X
          fachlich Beteiligter
          Neben der Abgrenzung der Leistungen und der Verantwortungsbereiche ist auch
          das Anforderungsprofil und die erforderliche Qualifikation der Fachplaner darzustel-
          len sowie der vsl. Umfang der Fachplanerleistungen mit überschlägiger Kostener-
          mittlung darzulegen. Ferner ist der AG hinsichtlich geeigneter Fachplaner zu bera-
          ten; auf Verlangen sind entsprechende Firmen zu benennen.

1.4 Bei Objekten nach § 41 Nr. 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klä- X
          ren der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
          Die für das Bauwerk möglichen Tragwerkslösungen sind zu klären; die aus wirt-
          schaftlicher Sicht geeigneten Konstruktionen mit dem Tragwerksplaner abzustim-
          men.

1.5 Ortsbesichtigung                                                                  X

Durchführung und Dokumentieren von Ortsbesichtigungen zum

- Abschätzen der Realisierungsmöglichkeiten und erforderlicher Leistungen

- Ziehen von Rückschlüssen auf Untergrund und Grundwasser anhand der Vege-
   tation

- Feststellen von Randbedingungen

In diesem Zusammenhang hat der AN durch Inaugenscheinnahme auch zu prüfen,
ob die verfügbaren Ausgangsdaten (Bestandsunterlagen etc.) mit der Örtlichkeit
übereinstimmen und vollständig sind. Bei Abweichungen bzw. Unvollständigkeit ist
der AG zu unterrichten; die erforderlichen Ergänzungen sind aufzuzeigen und ggf.
sind zusätzliche Maßnahmen (z.B. Schlitzen für Kabelstände) gesondert zu beauf-
tragen.

1.6 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse                                  X
(Ersatzposition für BIM siehe 1.8)

Die Daten, die die Grundlage für die Planung bilden sollen, sind mit dem AG zu erör-
tern und abzustimmen. Die dabei identifizierten Planungsdaten und Festlegungen
sind aktenkundig festzuhalten.

Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren aller Arbeitsergebnisse in einem
Bericht, so dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Gesichtspunkte
und Randbedingungen möglich ist.

Begründeter Vorschlag zum weiteren Vorgehen.

1.7 Bestandsaufnahme / Aufnahme vorhandener Bausubstanz                               X

Die im Baubereich vorhandene Bausubstanz ist aufzunehmen und hinsichtlich ihrer
Eignung für die beabsichtigte Bauaufgabe zu bewerten. Anfertigen einer Fotodoku-
mentation (Übersichtsfotos und Detailfotos) gemäß Anforderungen des AG.
Soweit hierbei die Entnahme von Materialproben erforderlich wird, so werden diese
gesondert vergütet. Art und Umfang der Probennahme ist mit dem AG abzustim-
men. Alle Unterlagen der Bestandsaufnahme sind dem AG in Papierform und in di-
gitaler Form nach Anforderungen des AG zu übergeben.
Leistungsbeschreibung                            Anlage Nr. 1.4 Blatt 8/18
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI
in Verbindung mit Anlage 12 HOAI                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

     Leistungstext                                                                           Leistung
             1                                                                           AN AG ent-

                                                                                                         fällt
                                                                                          23 4

1.8  Erfassung/Aufnahme aller Bauelemente und technischen Anlagen im Bestand             X
     im Bereich der Planungsgrenzen (Zusatzposition für 1.5)
     Alle für die Erledigung der Planungsaufgabe (Projektauftrag) und Vervollständigung

     des BIM-Bestandsmodells unter Berücksichtigung der Vorgaben der AiA erforderli-
     chen Inhalte sind aufzunehmen. Sich daraus ergebende Maßnahmen sind mit dem-
     Auftraggeber abzustimmen.

1.9 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (Ersatzposi- X
          tion für 1.6)

     Die Daten, die die Grundlage für die Planung bilden sollen, sind mit dem AG zu er-
     örtern und abzustimmen. Die dabei identifizierten Planungsdaten und Festlegungen
     sind aktenkundig festzuhalten.

     Zusammenfassen Erläutern und Dokumentieren aller Arbeitsergebnisse in einem
     Bericht, so dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Gesichtspunkte
     und Randbedingungen möglich ist.
     Vervollständigen des BIM-Bestandsmodells unter Berücksichtigung der BIM-Vorga-
     ben/AIA auf Basis des vermessungstechnischen Bestandsmodells.

     Begründeter Vorschlag zum weiteren Vorgehen.
     Darstellung der Erkenntnisse der Grundlagenermittlung, die zur Erledigung des Pla-
     nungsauftrages relevant sind, in demselben 3D-Raum.

1.10 Verifizierung Baugrundmodell und vermessungstechnisches Bestandsmodell X
          Das vom AG übergebene Baugrundmodell sowie das vom AN erstellte vermes-
          sungstechnische Bestandsmodell ist anhand der Ergebnisse im Rahmen der Orts-
          besichtigung und aller weiteren neuen Erkenntnisse aus der Grundlagenermittlung
          zu verifizieren. Der BIM-Gesamtkoordinator übernimmt die Gesamtkoordination bei
          der Verifizierung des Modells. Alle anderen Fachdisziplinen verifizieren die Fachmo-
          delle Bestand ihres Gewerks und übergeben die Ergebnisse der Verifizierung an
          den BIM-Gesamtkoordinator zur Erstellung eines Gesamtberichtes zur Übergabe an
          den AG.
Leistungsbeschreibung                                           Anlage Nr. 1.4 Blatt 9/18
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI
in Verbindung mit Anlage 12 HOAI                                Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Leistungsphase 2: Vorplanung

                              Leistungstext                                                Leistung
                                      1                                                AN AG ent-

                                                                                                       fällt
                                                                                        23 4

2.1 Analysieren der Grundlagen (Zusatzpositionen für BIM 2.18)                         X

Die Analyse und Aufbereitung der Planungsgrundlagen haben sowohl nach qualita-
tiven als auch nach quantitativen Gesichtspunkten zu erfolgen. Hierbei sind alle bis-
her vorhandenen Unterlagen, Werte, Ergebnisse und Vorgaben des AG zu berück-
sichtigen. Festgestellte Mängel sind zu dokumentieren.

2.2 Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedin-          X
gungen sowie Planungen Dritter

Die Planungsabsichten und -ziele sind im Vorfeld mit den zuständigen Behörden
und Maßnahmenträgern von denen eine Einwirkung auf die Planung anzunehmen
ist (Eisenbahn-Bundesamt, Státní fond dopravní infrastruktury, Straßenbaulastträ-
ger, Denkmalschutz, Spartenträger, Bezirks-/Landesregierungen, DB internen Stel-
len und Unternehmensbereichen, etc.) zu erörtern und abzustimmen. Die Randbe-
dingungen sind zu wichten und zu bewerten, dabei sind die von den Beteiligten ver-
folgten Absichten und Forderungen zu koordinieren. Hierzu sind Informations- und
Abstimmungsgespräche zu führen; bei Rückfragen die Maßnahme/das Projekt zu
erläutern. Das hierzu erforderliche Informationsmaterial ist zu erstellen und im Rah-
men der Gespräche zu präsentieren.

Durch die beabsichtigte Planung sich ergebende Auswirkungen sind aufzuzeigen;
auf eventuelle Probleme ist hinzuweisen.

Weiterhin ist abzuklären, ob eine landesplanerische Stellungnahme in Form eines
Raumordnungsverfahrens (ROV) notwendig wird. Im Falle eines Raumordnungsver-
fahrens sind die erforderlichen Antragsunterlagen mit der zuständigen Landespla-
nungsbehörde und dem EBA abzustimmen und in der in § 16 Nr. 3 des Vertrags ge-
nannten Anzahl dem AG geordnet zu übergeben.

Für die Erteilung einer tschechischen územní rozhodnutí (deutsch: Gebietsentschei-
dung) werden die Antragsunterlagen des tschechischen Anteils des Projektteils 2
durch den AN an den zuständigen Auftragnehmer Planung des Projektteil 3 überge-
ben, welcher diese entsprechenden Unterlagen zur gemeinsamen Dokumentation
für das tschechische Gebietsverfahrens zusammenfasst.

2.3 Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche             X
und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beach-
tung der Umweltverträglichkeit (Zusatzpositionen für BIM 2.18)

Durchführen von zur Lösung der Aufgabenstellung erforderlichen Erkundungen,
z. B. Nutzung angrenzender Flächen, Ver- und Entsorgungsleitungen.

Erarbeiten geeigneter Lösungsmöglichkeiten in zeichnerischer und verbaler Form,
so dass der AG in die Lage versetzt wird die Lösungsvorschläge zu erkennen und
zu beurteilen. Abstimmen der Sicherungsmaßnahmen über die Sicherung von Ar-
beitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in
Gleisbereichen gem. Ril 132.0118 und Ril 132.0123 mit der für den Bahnbetrieb zu-
ständigen Stelle.
Leistungsbeschreibung                            Anlage Nr. 1.4 Blatt 10/18
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI
in Verbindung mit Anlage 12 HOAI                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Leistungsphase 2: Vorplanung                                                                       Leistung
                                               Leistungstext                                   AN AG ent-

                                                       1                                                       fällt
                                                                                                23 4
          Die Vor- und Nachteile der Lösungsvorschläge sind synoptisch in einer Entschei-
          dungsmatrix unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien zusammenzustel-
          len:

                Wirtschaftlichkeit
                Umweltverträglichkeit
                Eingriff in den Eisenbahnbetrieb
                Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb
                Bauzeit
                Bauphasen oder Bauzustände, Erstellen einer gewerkeübergreifenden Baube-
                triebs-technologie mit Darstellen von baubetriebstechnologischen Varianten
                (technische Lösung, Kosten, Termine, betriebliche Kapazität)
                betriebstechnologische Nachweisführung (Ermitteln der betrieblichen Kapazität
                während der Bauzeit unter Berücksichtigung der Bauzustände, mit Hilfe geeig-
                neter Software) einschließlich Geschwindigkeitskonzeption und Gegenüberstel-
                lung der betrieblichen Ergebnisse in den einzelnen baubetriebstechnologischen
                Varianten
                Schwierigkeiten der Ausführung mit Blick auf die Durchsetzbar-/ Genehmi-
                gungsfähigkeit (z.B. UIG/ZIE, EIGV)
                Bauliche und konstruktive Gestaltung
                Lebenszykluskosten
                Lärmvermeidung (z.B. Bewertung Baulärm der Bautechnologie/ Maschinenein-
                satz insbesondere bei Nachtarbeit)
                Auswirkung der Baugrunderkenntnisse auf Logistik und Materialabtransporte/
                Deponien
                Flächenbedarf Dritter für Bautechnologie, Baustelleneinrichtung, Baustraßen
                Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz (z.B. Flucht- und Ret-
                tungswege, Ausstattung etc.)
              …
          Die Ergebnisse sind mit dem AG und den Beteiligten/Betroffenen zu erörtern; hier-
          bei sind auch die Lebenszykluskosten der unterschiedlichen Varianten zu betrach-
          ten. Das Resultat ist schriftlich festzuhalten.

2.4 Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten                                                  X

Die zur Lösung der Aufgabe notwendigen Karten sind bei den zuständigen Ämtern
zu beschaffen und auszuwerten. Sie gehen in das Eigentum des AG über und sind
mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.

Erforderliche Bearbeitung bzw. Ergänzungen sind mit dem AG abzustimmen.
Leistungsbeschreibung                                             Anlage Nr. 1.4 Blatt 11/18
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI
in Verbindung mit Anlage 12 HOAI                                  Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Leistungsphase 2: Vorplanung                                                              Leistung
                                               Leistungstext                          AN AG ent-

                                                       1                                              fällt
                                                                                       23 4

2.5 Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternati-            X
ven Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer
Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der
Planung fachlich Beteiligter (Ersatzposition für BIM siehe 2.18)

Erarbeiten alternativer Lösungsmöglichkeiten (Varianten) nach gleichen Anforde-
rungen unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
(z.B. Tragwerksplaner, Baugrundgutachter, Landschaftsplaner, interne Stellen des
AG, sonstigen Unternehmensbereich der DB AG, Versorgungsunternehmen).

Überschlägige fachspezifische Berechnungen und gestalterische Aspekte.

Überschlägige Mengen- und Kostenermittlung der Varianten anhand von Erfah-
rungswerten.

Untersuchen der Varianten hinsichtlich ihrer Einflüsse auf bauliche und konstruktive
Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten (LCC)

Umweltverträglichkeit, eisenbahnbetriebliche Belange, Durchsetzbar-/Genehmi-
gungsfähigkeit.

Variantenvergleich und begründete Festlegung des Ausführungsvorschlages in Ab-
stimmung mit dem AG.

Die Unterlagen sind in zeichnerischer und verbaler Hinsicht so aufzubereiten, dass
danach eine eindeutige Beurteilung möglich ist.

2.6 Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge,             X
Vorgänge und Bedingungen

Klärung der fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen in
funktionaler und organisatorischer Hinsicht einschließlich Reihenfolge und Zeitab-
lauf der Realisierung.

Schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse und Erläutern gegenüber dem AG,
sowie gegenüber Aufsichtsbehörden und sonstigen Beteiligten im Rahmen von Er-
läuterungsterminen und Konzeptbesprechungen.

2.7 Vorabstimmungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Betei- X
          ligten über die Genehmigungsfähigkeit, ggf. Mitwirken bei Verhandlungen
          über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
          Ziel der Vorabstimmungen ist die Klärung öffentlich-rechtlicher (z. B. Verfahren
          nach § 18 AEG), planungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und bedeutsamer Voraus-
          setzungen für die Genehmigungsfähigkeit. In Betracht kommen daher vor allem ent-
          sprechende Verhandlungen mit der zuständigen Außenstelle des Eisenbahn-Bun-
          desamtes, sowie mit betroffenen Behörden und Infrastrukturbetreibern/Eigentümern
Leistungsbeschreibung                              Anlage Nr. 1.4 Blatt 12/18
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI
in Verbindung mit Anlage 12 HOAI                   Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Leistungsphase 2: Vorplanung                                                                    Leistung
                                               Leistungstext                                AN AG ent-

                                                       1                                                    fällt
                                                                                             23 4
          von denen Zustimmungen und Dokumente für das tschechische Gebietsverfahren
          erforderlich sind.
          In diesem Zusammenhang hat der AN auch die Zuwendungsfähigkeit zu eruieren,
          dem AG aufzuzeigen und bei Verhandlungen mitzuwirken.
          Die Ergebnisse der Verhandlungen sind schriftlich festzuhalten und mit dem AG zu
          erörtern. Evtl. Vorgaben von Zuschussgebern sind bei der weiteren Planung in Ab-
          stimmung mit dem AG zu berücksichtigen.

2.8 Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Bürgern und poli- X
          tischen Gremien an bis zu 2 Terminen
          Auf der Grundlage, der im Rahmen der Planungstätigkeit zu erstellenden Unterla-
          gen sind in Abstimmung mit dem AG Präsentationsunterlagen (z. B. Folien, Planver-
          größerungen) der präferierten Lösung zu erstellen. Das Planungskonzept des Aus-
          führungsvorschlages ist gegenüber Dritten wie z.B. Bürgern und politischen Gre-
          mien zu erläutern.

2.9 Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen (Zu-                     X
satzposition für BIM siehe 2.18)

Vorgebrachte Anregungen und Hinweise von Bürgern bzw. politischen Gremien so-
wie die Ergebnisse von Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung
fachlich Beteiligten sind aufzubereiten und in Abstimmung mit dem AG in das Pla-
nungskonzept einzuarbeiten.

2.10 Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen                      X

Erstellen der Kostenschätzung für die ausgewählten Lösungsvorschläge einschl.
der Zuarbeiten, der an der Planung fachlich Beteiligten (z.B. Umweltplaner) unter
Benutzung des Projektsteuerungs-Systems iTWO der DB AG nach Maßgabe von §
16 Nr. 6 des Vertrages unter Beachtung folgender Bestimmungen:

- Projektkosten planen Ril 215.0101 bzw. 215.0102

- Bilanzierung des Anlagevermögens Ril 21011

- Kostengruppenkatalog der DB Ril 808.0210A01.

Die Kostenschätzung ist in iTWO nach Abstimmung mit dem AG nach buchhalteri-
schen und finanzierungstechnischen Gesichtspunkten zu kontieren.

Die Zuordnung der Kosten zu den Kontierungszielen (PSP-Elemente, AiB, Kosten-
stelle, Aufwand) ist mit der Anlagenbuchhaltung des betreffenden Unternehmensbe-
reiches abzustimmen.

Die Zuordnung der Kosten zu den Finanzierungskennzeichen ist mit der zuständi-
gen Fachabteilung abzustimmen und darzustellen. Die Basis der Schätzung (Leis-
tungsumfang und Jahr) sind zu dokumentieren.

Die Kosten der Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem
Bahnbetrieb sind mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle abzustimmen. Die
Leistungsbeschreibung                                               Anlage Nr. 1.4 Blatt 13/18
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI
in Verbindung mit Anlage 12 HOAI                                    Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Leistungsphase 2: Vorplanung

                                     Leistungstext                                        Leistung
                                                                                      AN AG ent-
                                             1
                                                                                                      fällt
Kosten für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Baumaßnahme zur Abwendung                 23 4
von Gefahren aus Boden- und Grundwasserverunreinigungen (Altlasten) sind mit der
für die Altlastenbearbeitung zuständigen Stelle des AG abzustimmen.
Die Kosten für die erarbeiteten Varianten einschließlich der Varianten der Baube-
triebstechnologie sind je gesondert zu erarbeiten und in iTWO einzustellen.
Ein Variantenvergleich ist durchzuführen.

Die Kostenschätzung ist mit den Budgetvorgaben zu vergleichen. Zusätzlich sind
vom AN alle Projektrisiken zu ermitteln und monetär zu bewerten. Die Kostenschät-
zung und die Projektrisiken sind mit dem AG abzustimmen.
Abschließend ist eine Kostenvorgabe unter Berücksichtigung der Projektrisiken als
Zielgröße für die Planung mit dem AG zu definieren.
Die Ermittlung der Kosten wird zusätzlich auch in Form der Anlage 22 Souhrnný ro-
zpočet stavby v přípravě (Ermittlung der Kosten des Baus in Vorbereitung) erstellt.

2.11 Zusammenstellen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (Ersatzposi-            X
tion für BIM siehe 2.19)

Die Ergebnisse der ausgewählten Varianten der Vorplanung sind anhand der im Ril
809 bzw. 813 genannten Beiträge darzustellen und zu beschreiben.

Soweit der Eisenbahnbetrieb beeinträchtigt wird, sind auch die für die Anmeldung zur
Integrierten Bündelung notwendigen Angaben zu liefern.

Die Vorplanung ist umfassend zu erläutern und ggf. zu verteidigen.

2.12 Informationsmaterial                                                             X

Zur Erläuterung des Planungskonzepts gegenüber Bürgern und politischen Gre-
mien ist in Abstimmung mit dem AG folgendes Informationsmaterial anzufertigen:

perspektivische Darstellung des/der Ingenieurbauwerke(s)

colorierte Darstellung

Fotomontagen

Visualisierungen

Textbeiträge

Präsentationen

Planunterlagen

2.13 Ermitteln/Aufbereiten der Daten für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen            X

Zur Beurteilung der Investitionsentscheidung für die gewählte Planungslösung wird
eine Wirtschaftlichkeitsrechnung (WR) durch den AG erstellt. Der AN hat in Abstim-
mung mit dem AG die hierfür erforderlichen Daten zu ermitteln und aufzubereiten
sowie die Datenerhebung anderer fachlich Beteiligter zu koordinieren. Alle für die
Leistungsbeschreibung                               Anlage Nr. 1.4 Blatt 14/18
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI
in Verbindung mit Anlage 12 HOAI                    Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Leistungsphase 2: Vorplanung                                                                       Leistung
                                               Leistungstext                                   AN AG ent-

                                                       1                                                       fällt
                                                                                                23 4
          WR erforderlichen Daten einschl. der Beiträge anderer fachlich Beteiligter sind auf
          Plausibilität zu prüfen und zusammenzustellen.                                        X
2.14 Freigabeantrag
          Für die interne Freigabe zur Entwurfsplanung ist ein Freigabeantrag nach den Vor-    X
          gaben des AG und unter Berücksichtigung der Wertgrenzen zu erstellen.
2.15 Mitwirken bei Anträgen/Vereinbarungen
          Der AN hat bei der Vorbereitung und Erarbeitung von Anträgen/Vereinbarungen
          mitzuwirken, den AG bei den Verhandlungen zu unterstützen und die Zusammen-
          stellung der vsl. Kosten zu erarbeiten.
          Es kommen in Betracht

                Antrag zu Aufnahme in das Bundesprogramm nach GVFG
                Planungsvereinbarungen mit Trägern öffentlicher Belange.

2.16 Risikomanagementverfahren nach CSM-Verordnung                                             X

(Verordnung (EU) Nr. 402/2013)

Der AG führt das Verfahren nach CSM-VO gesamthaft für das Projekt durch.
Durch den AN sind, in Abstimmung mit dem AG ggf. gewerkeweise, Dokumente zu

erstellen, die im CSM-Prozess erforderlich sind. Hierzu gehören:

Erstellen der vorläufigen Systemdefinition

Mitwirken bei der Sicherheits-/Signifikanzprüfung

Mitwirkung bei der Durchführung des Sicherheitsmethode gem. Ril 451.0100

Bei Erfordernis: Durchführen Gefährdungsanalyse und Festlegen Risikoakzep-
tanzprinzip im Zusammenwirken mit dem AG und ggf. weiterer Stellen im Rah-
men eines Risikomanagementverfahren.

Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.)

Bei Erfordernis: Gefährdungskontrolle

nach den Vorgaben des AG, ggf. unter Zuhilfenahme von Arbeitshilfen für spezifi-
sche Gewerke (z.B. Oberbau).

Der AG stellt dem AN hierfür nach Aufforderung die relevanten Arbeitsanweisun-
gen, Vorlagen, Arbeitshilfen usw. zur Verfügung.

2.17 Umsetzung der BIM-Methodik (Zusatzposition für Pos. 2.1, 2.2, 2.3, 2.9)                   X

Analyse und Aufbereitung des BIM-Bestandsmodells unter Verwendung der weiteren
Grundlagen, Erarbeiten geeigneter Lösungsmöglichkeiten in Form von BIM-Model-
len/Bauwerksdatenmodellen, Überarbeitung der BIM-Modelle/Bauwerksdatenmo-
delle und darauf basierender Unterlagen.
Leistungsbeschreibung                            Anlage Nr. 1.4 Blatt 15/18
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI
in Verbindung mit Anlage 12 HOAI                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Leistungsphase 2: Vorplanung

                              Leistungstext          Leistung
                                      1          AN AG ent-

                                                                 fällt
                                                  23 4

2.18 Erarbeiten eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung von bis zu 5 Vari- X
          anten nach gleichen Anforderungen in Form von BIM-Modellen/Bauwerksda-
          tenmodelle und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der
          Planung fachlich Beteiligter (Ersatzposition für 2.5)
          Erarbeiten alternativer Lösungsmöglichkeiten (Varianten) nach gleichen Anforde-
          rungen unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
          (z.B. Baugrundgutachter, Umweltplaner, interne Stellen des AG, Planer DB Ener-
          gie-Anlagen, sonstigen Unternehmensbereiche der DB AG, Versorgungsunterneh-
          men).
          Überschlägige fachspezifische Berechnungen und gestalterische Aspekte.
          Überschlägige Mengen- und Kostenermittlung der Varianten anhand von Erfah-
          rungswerten.
          Darstellen der Lösungen im BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell je Variante unter Be-
          rücksichtigung der Vorgaben der AIA/ BAP sowie Ausarbeiten signifikanter Unterla-
          gen (z.B. 2D-Pläne), Mengen- und Kostenermittlung der Varianten anhand von Er-
          fahrungswerten auf Basis des BIM-Modells/Bauwerksdatenmodells. Grundstücke
          für mögliche Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen sowie Lagerflächen sind zu
          identifizieren und im Modell darzustellen.
          Untersuchen der Varianten hinsichtlich ihrer Einflüsse auf bauliche und konstruktive
          Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit, eisenbahn-
          betriebliche Belange, Durchsetzbar-/Genehmigungsfähigkeit.
          Variantenvergleich und begründete Festlegung des Ausführungsvorschlages in Ab-
          stimmung mit dem AG. Die Variantenentscheidung des AG ist anhand der BIM-Mo-
          delle/Bauwerksdatenmodelle unter Einbeziehung der wesentlichen Projektbeteilig-
          ten herbeizuführen. Hierzu sind alle Fachmodelle je Variante mit allen geometri-
          schen Erkenntnissen des Bestandes durch den BIM-Gesamtkoordinator als quali-
          tätsgeprüftes Koordinationsmodell in ein und den gleichen 3D-Raum zu führen und
          darzustellen. Die Fachmodelle sind dem BIM-Gesamtkoordinator dazu qualitätsge-
          recht zu übergeben.
          Das Modell und die zugehörigen Unterlagen sind so aufzubereiten, dass danach eine
          eindeutige Beurteilung möglich ist.

2.19 Zusammenstellen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (Ersatzposi- X
          tion für 2.11)
          Die Ergebnisse der ausgewählten Lösungsmöglichkeiten der Vorplanung sind an-
          hand der im Ril 809 bzw. 813 genannten Beiträge darzustellen und zu beschreiben,
          wobei die Planunterlagen durch die BIM-Modelle/Bauwerksdatenmodelle ergänzt
          werden. Die entsprechenden Pläne mit allen wesentlichen technischen Informatio-
          nen sind auf Basis des BIM-Modells/Bauwerksdatenmodells zu erstellen und in
          Form von Schnitten und Übersichten anzulegen.
          Soweit der Eisenbahnbetrieb beeinträchtigt wird, sind auch die für die Anmeldung
          zur Integrierten Bündelung notwendigen Angaben termingerecht zu liefern.
Leistungsbeschreibung                            Anlage Nr. 1.4 Blatt 16/18
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI
in Verbindung mit Anlage 12 HOAI                 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Leistungsphase 2: Vorplanung                                                                      Leistung
                                               Leistungstext                                  AN AG ent-

                                                       1                                                      fällt
                                                                                               23 4
          Die Vorplanung ist umfassend zu erläutern und ggf. zu verteidigen. Konflikte mit
          und Betroffenheiten von Anlagen Dritter sind aufzuzeigen. Das Planungsergebnis       X
          ist im Rahmen einer regelmäßigen Planungsbesprechung (Virtual Design Reviews)
          gegenüber dem Auftraggeber zu verteidigen.

         Ableitung von 2D-Plänen aus 3D-Modellen
         Erstellen von richtlinienkonformen, konventionellen Planunterlagen (2D-Pläne aus
         dem BIM-Modell) in Papierform. Die zu verwendenden Maßstäbe sind vorab mit
         der vertragsabwickelnden Stelle festzulegen. Die Ingenieurbauwerke sind mittels
         Übersichts-/Lage-/Höhenpläne, Konstruktionszeichnungen, Schnitten und Detail-
         zeichnungen, etc. so darzustellen, dass die in dieser Leistungsphase erforderlichen
         Genehmigungen eingeholt werden können.

2.20 Visualisierung markanter Punkte/Objekte im Planungsraum im Laufe des Pro-
          jektfortschrittes in Abstimmung mit dem AG aus BIM-Modell/Bauwerksdaten-
          modell (gemäß BIM-Vorgaben/AIA)
          Aus dem BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell zu erstellenden Visualisierungen:
                       Visualisierungsmodell der Planung
                       3D-Renderings
                       Videos
                       Virtual Reality-Anwendungen
                       Visualisierungen des Bauablaufs
                       Visualisierungen der Baukosten
                       Visualisierungen der LCC

2.21 Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Ver- X
          kehrslenkung mit Abbildung im BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell
          Die wesentlichen Bauphasen sind zu ermitteln. Der Bauablaufplan ist entsprechend
          aufzustellen.
          Alle notwendigen Bauzustände und Maßnahmen zur (z. B. Baubehelfe, Provisorien,
          Lagerplätze, temporäre Flucht- und Rettungswege) sind planerisch zu bearbeiten
          und kostenmäßig zu bewerten. Alle Kosten sind in der Kostenschätzung zu berück-
          sichtigen.
          Ein schematischer, grafisch dargestellter Bauphasenplan mit Benennung der Zeit-
          räume/Termine und Beschreibung des Inhalts der Bauphasen (ggf. ergänzt um eine
          Tabelle) ist aus dem BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell zu erstellen und ggf. mit
          den Verkehrsanlagenplaner abzustimmen. Initial soll eine Verknüpfung mit überge-
          ordneten Terminen je Fachgewerk auf Ebene des Gesamtmodells erfolgen.
          Auf Seiten des AN fungiert der Objektplaner konstruktiver Ingenieurbau als BIM-Ge-
          samtkoordinator und ist verantwortlich für Zusammenführung der Fachmodelle der
          anderen beteiligten Fachdisziplinen zu einem koordinierten Gesamtmodell inklusive
          verknüpftem Bauablauf für die Varianten der Vorplanung unter Berücksichtigung der
          Vorgaben in den AIA.
Leistungsbeschreibung                                                  Anlage Nr. 1.4 Blatt 17/18
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI
in Verbindung mit Anlage 12 HOAI                                       Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Leistungsphase 2: Vorplanung                                                            Leistung
                                               Leistungstext                        AN AG ent-

                                                       1                                            fällt
                                                                                     23 4

Die Bauphasenfolge ist mit den beteiligten Fachplanern, Baubetriebsplanern und
dem Baubetriebskoordinator abzustimmen. Bei Bedarf sind die gewerkespezifi-
schen Besonderheiten und Abhängigkeiten in einem gesonderten Bericht darzustel-
len.

2.22 Modellbasierte Darstellung des Bauablaufs (BIM-Zusatzposition nur für DB       X
Netz / Großprojekte)

Modellbasierte Darstellung des Bauablaufs im Rahmen der Variantenuntersuchung
unter Berücksichtigung der AIA durch Verknüpfung des BIM-Modells/Bauwerksda-
tenmodells mit übergeordneten Terminen je Fachgewerk.

2.23 Modellbasierte Darstellung der Baukosten (BIM-Zusatzposition nur für DB        X
Netz / Großprojekte)

Modellbasierte Darstellung der Baukosten im Rahmen der Variantenuntersuchung
unter Berücksichtigung der AIA durch Verknüpfung mit den Kosten aus der Kosten-
schätzung auf Objektebene.

2.24 Verifizierung digitales Gesamtmodell Bestand                                   X

Einmal pro Jahr sind die Fachmodelle Bestand auf Übereinstimmung mit der Ört-
lichkeit zu überprüfen. Dort wo Veränderungen durch eine neue abgeschlossene
Bausituation vorliegen, ist der BIM-Gesamtkoordinator hinsichtlich der Notwendig-
keit einer Nachvermessung und Anpassung der Fachmodelle Bestand zu informie-
ren. Soweit die Ergänzungen/Änderungen des Gesamtmodells Bestand keine ver-
messungstechnischen Leistungen betreffen, sind die Ergänzungen durch die ent-
sprechend beteiligte Fachdisziplin vorzunehmen. Die Änderungen der Fachmodelle
Bestand haben gemäß den Vorgaben aus den AIA zu erfolgen.

Der BIM-Gesamtkoordinator erstellt ein qualitätsgeprüftes koordiniertes Gesamtmo-
dell Bestand zur Übergabe an den AG. Die geänderten Fachmodelle sind dem BIM-
Gesamtkoordinator zur Erstellung eines koordinierten Gesamtmodells Bestand qua-
litätsgeprüft zu übergeben.

2.25 Erstellen eines Rettungswegekonzeptes gemäß Leitfaden des Eisenbahn-Bun- X
          desamtes

Dabei sollen auch Zwischenangriffe, Nothalt, Überholbahnhof sowie die Rettung wäh-
rend der Baudurchführung betrachtet werden.

2.26 Erstellen eines Baustraßen-/ Lagerflächen- und Logistikkonzeptes               X

2.27 Beschaffen, Auswerten und Zusammenstellen der betroffenen Grundstücke          X

Zu den geplanten Varianten sind die vorhabenbezogenen Auswirkungen auf Grund-
stücke und Flächen abzuschätzen.

Es sind Pläne zu erstellen mit Darstellung der

- zu erwerbenden

- vorübergehend in Anspruch zu nehmende
Leistungsbeschreibung                                 Anlage Nr. 1.4 Blatt 18/18
BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI
in Verbindung mit Anlage 12 HOAI                      Zum Vertrag Nr. 20FEI45508

Leistungsphase 2: Vorplanung

                                     Leistungstext                                      Leistung
                                                                                    AN AG ent-
                                             1
                                                                                                    fällt
     - dinglich zu belastende                                                        23 4
Grundstücke und Flächen

Es ist keine parzellenscharfe Darstellung für den deutschen Anteil des gemeinsa-
men Planungsraumes (Projektteil 2) erforderlich. Für den tschechischen Bereich ist
eine parzellenscharfe Darstellung notwendig.

Von den zuständigen Liegenschaftskatastern sind zu den betroffenen Grundstücken
und Flächen die ALKIS-Daten mit den eigentümerbezogenen Angaben einzuholen.
In der Zusammenstellung der betroffenen Grundstücke sind je Variante die Grund-
stücks- und Flurnummern sowie die Grundstücksflächengröße, Grundstücksanzahl
und Anzahl der betroffenen Eigentümer aufzuführen.

2.28 Kampfmittelrisikoprüfung und Luftbildauswertung                                X