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BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke Anlage Nr. 1.4 Blatt 1/18 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Neubaustrecke Dresden -Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum Die vorliegende Standardleistungsbeschreibung ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an dieser Unterlage das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung und Weitergabe bedürfen der Zustimmung der DB AG. Die Leistungsbeschreibung enthält die Vorgaben zur Anwendung der „BIM-Methodik – Digitales Planen und Bauen“ für die hier gegenständlich benannte Planungsleis- tung. Anwendungsbereich: bei Projekten der DB Station&Service AG bei Projekten der DB Netz AG LEISTUNGSBESCHREIBUNG -------------- Inhalt Blatt 6 bis Blatt 18 übertragene Leistungen zur Übertragung vorgesehene Leistungen (Option) BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke Anlage Nr. 1.4 Blatt 2/18 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Neubaustrecke Dresden -Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum Maßnahmen-/Projektbeschreibung und Vorbemerkungen 1. Allgemeine Beschreibung 1.1 Zu planende Baumaßnahme(n) 1.2 Lage / örtliche Verhältnisse 1.3 Betroffene Gebietskörperschaften 1.4 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter 1.5 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse 2. Vorbemerkungen 2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften Zu Beginn jedes Projektes ist ein BIM-Kick-Off mit allen Beteiligten durchzuführen. Dar- über hinaus gelten die Anforderungen in den BIM-Vorgaben / Auftraggeber-Informations- anforderungen (AIA) zu Besprechungen, Terminen und Niederschriften. siehe Anlage Projektbeschreibung 2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber siehe Anlage Projektbeschreibung 2.3 Einsatz von EDV-Systemen Die Planung ist mittels der BIM-Methodik zu erbringen. Die Anforderungen aus den BIM-Vorgaben / AIA sind zwingend zu beachten. siehe Anlage Projektbeschreibung 2.4 Weitere Vorbemerkungen Ein wesentliches Ergebnis der jeweiligen Leistungsphase ist das jeweilige BIM-Mo- dell/Bauwerksdatenmodell mit den mit dem Auftraggeber (AG) abgestimmten Bautei- len/Objekten. Der Auftragnehmer (AN) stellt die Einhaltung der Vorgaben für die Quali- tätssicherung sicher und dokumentiert dies. siehe Anlage Projektbeschreibung 2.5 Zuständigkeit des Auftragnehmers Dem Objektplaner obliegt die fachliche Koordination aller Fachgewerke. Der projektspezifische BIM-Abwicklungsplan (BAP) ist federführend durch den Objektplaner zu erstellen, mit dem AG abzustimmen und im Projektver- lauf anzupassen und fortzuschreiben. Mitwirkungspflicht: Dem Objektplaner obliegt die Mitwirkungspflicht bei der fachlichen Ko- ordination aller Fachgewerke. BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke Anlage Nr. 1.4 Blatt 3/18 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Neubaustrecke Dresden -Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum Bei der Erstellung und Fortschreibung des BAP wirkt der Objektplaner im Projektverlauf mit. siehe Anlage Projektbeschreibung BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke Anlage Nr. 1.4 Blatt 4/18 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Neubaustrecke Dresden -Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum 3. Sonstiges 3.1 Qualitätsprüfer siehe Anlage Projektbeschreibung 3.2 Hinweise zur Standardisierung im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke 3.2.1 (§ 43 HOAI) Standardisierte Planung/ Richtzeichnungen/ Rahmenplanungen/ Musterleistungsver- 3.2.2 zeichnisse Die standardisierten Planungen, Richtzeichnungen, Rahmenplanungen und Musterleis- tungsverzeichnisse sind grundsätzlich zu verwenden. Leistungsphase 2: Vorplanung In der Leistungsphase 2 soll überprüft werden, ob die standardisierte Planung an- gewendet werden kann. Grundlage für diese Entscheidung sind die geometri- schen Randbedingungen. In der Erarbeitung des Planungskonzepts sollen dann die standardisierte Planung eingearbeitet werden. Durch die Anwendung der standardisierten Planung kann der Umfang der Pla- nungsvarianten eingeschränkt werden. Abstimmungen mit Dritten, Behörden und weiteren Fachplaner, das Analysieren der Grundlagen und das Beschaffen von Karten verbleiben durch die standardisierte Planung unverändert. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung In der Leistungsphase müssen die Entwurfspläne auf der Grundlage der standar- disierten Planung und den Hinwiesen zu den konstruktiven Details ausgearbeitet werden. Durch die Vorgaben ergeben sich Erleichterungen in den zeichnerischen Darstellungen des Gesamtentwurfs. Die Leistungen zu Bauzeiten- und Kostenplanungen, Abstimmungen mit Dritten und Behörden sind ohne Einschränkungen zu erbringen. Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung Die Leistungen der Genehmigungsplanung sind unberührt von der Anwendung der standardisierten Planung. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Durch die konsequente Anwendung von Richtzeichnungen wird der Aufwand in der Ausführungsplanung in Bezug auf das Tragwerk abgemindert. Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Für die Mengenermittlung gibt es Vorgaben. Dazu gibt es für die Erstellung der Vergabe- unterlagen verbindliche Musterleistungsverzeichnisse. 3.2.3 Anwendung der BIM-Methodik, BIM-Projektvorlage, iTWO 5D Stammprojekt, BIM-Bauteil- bibliothek (nur DB S&S) Der AG räumt dem AN für die Planung von Verkehrsstationen Nutzungsrechte an der BIM-Projektvorlage, dem iTWO 5D Stammprojekt sowie der BIM-Bauteilbibliothek ein. Dies ermöglicht dem AN die effizientere Erbringung der werkvertraglichen Leistung. BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke Anlage Nr. 1.4 Blatt 5/18 Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Neubaustrecke Dresden -Prag Planungsleistungen grenzübergreifender Planungsraum Durch die Anwendung der BIM-Methodik und die Nutzung der vorgenannten Arbeitsmittel können Grundleistungen oder Teile von Grundleistungen einzelner Leistungsphasen ent- fallen. Insbesondere gilt das vorgenannte für die Leistungsphasen 3, 5 und 6. 3.2.4 Berücksichtigung bei der Honorarfindung Die Leistungsminderungen sind in den betroffenen Leistungsphasen bei der Bewertung der Auftragnehmerleistung honorarmindernd zu berücksichtigen. Leistungsbeschreibung Anlage Nr. 1.4 Blatt 6/18 BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungstext Leistung 1 AN AG ent- fällt 23 4 1.1 Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung X des Auftraggebers Der AN hat im Benehmen mit dem AG ggf. anhand aller übergebenen Aufgaben- stellungen/ Projektunterlagen (insbes. Projekthandbuches / Projektauftrags , Ergeb- nisse Raumordnungsverfahren), vorhandener Bestandsunterlagen die Vorstellun- gen des AG sowie die mit der Bauaufgabe verfolgten Ziele zu hinterfragen, aufzu- klären und zu konkretisieren. Die Rahmenbedingungen für die Bedarfserfüllung sind unter Berücksichtigung von - bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten - nachbarrechtlicher Einflussfaktoren - eisenbahnbetrieblicher Belange - Qualitätsstandards (ggf. in V. m. einem Vergleichsobjekt) - Kostenrahmen - Planungsgrenzen - Planungs- und Bauzeit (z. B. abschnittsweise Durchführung, Arbeiten bei laufen- dem Betrieb) zu präzisieren und die Betroffenen/Beteiligten festzustellen. Das mit dem AG abgestimmte Ergebnis ist zu ordnen und schriftlich festzuhalten. 1.2 Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leis- X tungsbedarf Ermitteln, werten, festlegen und dokumentieren aller Randbedingungen die sich aus der Örtlichkeit, der Zielsetzung der Planungsaufgabe, dem Bereich des AG, der üb- rigen Unternehmensbereiche der DB AG und deren Planungsabsichten, Rechten, vorhandener Bauwerke etc. Dritter ergeben. Hierzu gehören auch die aus Planun- gen Dritter feststellbaren Planungsabsichten im vorgesehenen Baubereich. Bei Dif- ferenzen zwischen Aufgabenstellung und Randbedingungen ist der AG zu informie- ren; Vorschläge zur Konfliktbewältigung sind aufzuzeigen. Der AN hat den AG in Bezug auf den erforderlichen Leistungsbedarf zu beraten. In Betracht kommen Baugrund- und hydrologische Untersuchungen, Kampfmittelräu- mung, Leitungserkundungen, Vermessungsleistungen, landschaftsplanerische Leis- tungen, denkmalpflegerischer und wasserrechtlicher Beitrag, Grunddatenermittlung, Lärmimmissionsermittlungen, Zugzahlen etc. Es ist darauf zu achten, dass die Fachplanerleistungen der Aufgaben entsprechend angepasst und angemessen sind. Der Umfang der erforderlichen Fachbeiträge ist zu ermitteln; die Aufgabenstel- lungen schriftlich festzulegen. Überprüfung von Abhängigkeiten zu anderen Bauvorhaben im Planungsraum. Leistungsbeschreibung Anlage Nr. 1.4 Blatt 7/18 BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungstext Leistung 1 AN AG ent- fällt 23 4 1.3 Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung X fachlich Beteiligter Neben der Abgrenzung der Leistungen und der Verantwortungsbereiche ist auch das Anforderungsprofil und die erforderliche Qualifikation der Fachplaner darzustel- len sowie der vsl. Umfang der Fachplanerleistungen mit überschlägiger Kostener- mittlung darzulegen. Ferner ist der AG hinsichtlich geeigneter Fachplaner zu bera- ten; auf Verlangen sind entsprechende Firmen zu benennen. 1.4 Bei Objekten nach § 41 Nr. 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klä- X ren der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung Die für das Bauwerk möglichen Tragwerkslösungen sind zu klären; die aus wirt- schaftlicher Sicht geeigneten Konstruktionen mit dem Tragwerksplaner abzustim- men. 1.5 Ortsbesichtigung X Durchführung und Dokumentieren von Ortsbesichtigungen zum - Abschätzen der Realisierungsmöglichkeiten und erforderlicher Leistungen - Ziehen von Rückschlüssen auf Untergrund und Grundwasser anhand der Vege- tation - Feststellen von Randbedingungen In diesem Zusammenhang hat der AN durch Inaugenscheinnahme auch zu prüfen, ob die verfügbaren Ausgangsdaten (Bestandsunterlagen etc.) mit der Örtlichkeit übereinstimmen und vollständig sind. Bei Abweichungen bzw. Unvollständigkeit ist der AG zu unterrichten; die erforderlichen Ergänzungen sind aufzuzeigen und ggf. sind zusätzliche Maßnahmen (z.B. Schlitzen für Kabelstände) gesondert zu beauf- tragen. 1.6 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse X (Ersatzposition für BIM siehe 1.8) Die Daten, die die Grundlage für die Planung bilden sollen, sind mit dem AG zu erör- tern und abzustimmen. Die dabei identifizierten Planungsdaten und Festlegungen sind aktenkundig festzuhalten. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren aller Arbeitsergebnisse in einem Bericht, so dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Gesichtspunkte und Randbedingungen möglich ist. Begründeter Vorschlag zum weiteren Vorgehen. 1.7 Bestandsaufnahme / Aufnahme vorhandener Bausubstanz X Die im Baubereich vorhandene Bausubstanz ist aufzunehmen und hinsichtlich ihrer Eignung für die beabsichtigte Bauaufgabe zu bewerten. Anfertigen einer Fotodoku- mentation (Übersichtsfotos und Detailfotos) gemäß Anforderungen des AG. Soweit hierbei die Entnahme von Materialproben erforderlich wird, so werden diese gesondert vergütet. Art und Umfang der Probennahme ist mit dem AG abzustim- men. Alle Unterlagen der Bestandsaufnahme sind dem AG in Papierform und in di- gitaler Form nach Anforderungen des AG zu übergeben. Leistungsbeschreibung Anlage Nr. 1.4 Blatt 8/18 BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungstext Leistung 1 AN AG ent- fällt 23 4 1.8 Erfassung/Aufnahme aller Bauelemente und technischen Anlagen im Bestand X im Bereich der Planungsgrenzen (Zusatzposition für 1.5) Alle für die Erledigung der Planungsaufgabe (Projektauftrag) und Vervollständigung des BIM-Bestandsmodells unter Berücksichtigung der Vorgaben der AiA erforderli- chen Inhalte sind aufzunehmen. Sich daraus ergebende Maßnahmen sind mit dem- Auftraggeber abzustimmen. 1.9 Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (Ersatzposi- X tion für 1.6) Die Daten, die die Grundlage für die Planung bilden sollen, sind mit dem AG zu er- örtern und abzustimmen. Die dabei identifizierten Planungsdaten und Festlegungen sind aktenkundig festzuhalten. Zusammenfassen Erläutern und Dokumentieren aller Arbeitsergebnisse in einem Bericht, so dass eine zweifelsfreie Beurteilung aller wesentlichen Gesichtspunkte und Randbedingungen möglich ist. Vervollständigen des BIM-Bestandsmodells unter Berücksichtigung der BIM-Vorga- ben/AIA auf Basis des vermessungstechnischen Bestandsmodells. Begründeter Vorschlag zum weiteren Vorgehen. Darstellung der Erkenntnisse der Grundlagenermittlung, die zur Erledigung des Pla- nungsauftrages relevant sind, in demselben 3D-Raum. 1.10 Verifizierung Baugrundmodell und vermessungstechnisches Bestandsmodell X Das vom AG übergebene Baugrundmodell sowie das vom AN erstellte vermes- sungstechnische Bestandsmodell ist anhand der Ergebnisse im Rahmen der Orts- besichtigung und aller weiteren neuen Erkenntnisse aus der Grundlagenermittlung zu verifizieren. Der BIM-Gesamtkoordinator übernimmt die Gesamtkoordination bei der Verifizierung des Modells. Alle anderen Fachdisziplinen verifizieren die Fachmo- delle Bestand ihres Gewerks und übergeben die Ergebnisse der Verifizierung an den BIM-Gesamtkoordinator zur Erstellung eines Gesamtberichtes zur Übergabe an den AG. Leistungsbeschreibung Anlage Nr. 1.4 Blatt 9/18 BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungstext Leistung 1 AN AG ent- fällt 23 4 2.1 Analysieren der Grundlagen (Zusatzpositionen für BIM 2.18) X Die Analyse und Aufbereitung der Planungsgrundlagen haben sowohl nach qualita- tiven als auch nach quantitativen Gesichtspunkten zu erfolgen. Hierbei sind alle bis- her vorhandenen Unterlagen, Werte, Ergebnisse und Vorgaben des AG zu berück- sichtigen. Festgestellte Mängel sind zu dokumentieren. 2.2 Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedin- X gungen sowie Planungen Dritter Die Planungsabsichten und -ziele sind im Vorfeld mit den zuständigen Behörden und Maßnahmenträgern von denen eine Einwirkung auf die Planung anzunehmen ist (Eisenbahn-Bundesamt, Státní fond dopravní infrastruktury, Straßenbaulastträ- ger, Denkmalschutz, Spartenträger, Bezirks-/Landesregierungen, DB internen Stel- len und Unternehmensbereichen, etc.) zu erörtern und abzustimmen. Die Randbe- dingungen sind zu wichten und zu bewerten, dabei sind die von den Beteiligten ver- folgten Absichten und Forderungen zu koordinieren. Hierzu sind Informations- und Abstimmungsgespräche zu führen; bei Rückfragen die Maßnahme/das Projekt zu erläutern. Das hierzu erforderliche Informationsmaterial ist zu erstellen und im Rah- men der Gespräche zu präsentieren. Durch die beabsichtigte Planung sich ergebende Auswirkungen sind aufzuzeigen; auf eventuelle Probleme ist hinzuweisen. Weiterhin ist abzuklären, ob eine landesplanerische Stellungnahme in Form eines Raumordnungsverfahrens (ROV) notwendig wird. Im Falle eines Raumordnungsver- fahrens sind die erforderlichen Antragsunterlagen mit der zuständigen Landespla- nungsbehörde und dem EBA abzustimmen und in der in § 16 Nr. 3 des Vertrags ge- nannten Anzahl dem AG geordnet zu übergeben. Für die Erteilung einer tschechischen územní rozhodnutí (deutsch: Gebietsentschei- dung) werden die Antragsunterlagen des tschechischen Anteils des Projektteils 2 durch den AN an den zuständigen Auftragnehmer Planung des Projektteil 3 überge- ben, welcher diese entsprechenden Unterlagen zur gemeinsamen Dokumentation für das tschechische Gebietsverfahrens zusammenfasst. 2.3 Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche X und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beach- tung der Umweltverträglichkeit (Zusatzpositionen für BIM 2.18) Durchführen von zur Lösung der Aufgabenstellung erforderlichen Erkundungen, z. B. Nutzung angrenzender Flächen, Ver- und Entsorgungsleitungen. Erarbeiten geeigneter Lösungsmöglichkeiten in zeichnerischer und verbaler Form, so dass der AG in die Lage versetzt wird die Lösungsvorschläge zu erkennen und zu beurteilen. Abstimmen der Sicherungsmaßnahmen über die Sicherung von Ar- beitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen gem. Ril 132.0118 und Ril 132.0123 mit der für den Bahnbetrieb zu- ständigen Stelle. Leistungsbeschreibung Anlage Nr. 1.4 Blatt 10/18 BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Leistungsphase 2: Vorplanung Leistung Leistungstext AN AG ent- 1 fällt 23 4 Die Vor- und Nachteile der Lösungsvorschläge sind synoptisch in einer Entschei- dungsmatrix unter Berücksichtigung der nachfolgenden Kriterien zusammenzustel- len: Wirtschaftlichkeit Umweltverträglichkeit Eingriff in den Eisenbahnbetrieb Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb Bauzeit Bauphasen oder Bauzustände, Erstellen einer gewerkeübergreifenden Baube- triebs-technologie mit Darstellen von baubetriebstechnologischen Varianten (technische Lösung, Kosten, Termine, betriebliche Kapazität) betriebstechnologische Nachweisführung (Ermitteln der betrieblichen Kapazität während der Bauzeit unter Berücksichtigung der Bauzustände, mit Hilfe geeig- neter Software) einschließlich Geschwindigkeitskonzeption und Gegenüberstel- lung der betrieblichen Ergebnisse in den einzelnen baubetriebstechnologischen Varianten Schwierigkeiten der Ausführung mit Blick auf die Durchsetzbar-/ Genehmi- gungsfähigkeit (z.B. UIG/ZIE, EIGV) Bauliche und konstruktive Gestaltung Lebenszykluskosten Lärmvermeidung (z.B. Bewertung Baulärm der Bautechnologie/ Maschinenein- satz insbesondere bei Nachtarbeit) Auswirkung der Baugrunderkenntnisse auf Logistik und Materialabtransporte/ Deponien Flächenbedarf Dritter für Bautechnologie, Baustelleneinrichtung, Baustraßen Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz (z.B. Flucht- und Ret- tungswege, Ausstattung etc.) … Die Ergebnisse sind mit dem AG und den Beteiligten/Betroffenen zu erörtern; hier- bei sind auch die Lebenszykluskosten der unterschiedlichen Varianten zu betrach- ten. Das Resultat ist schriftlich festzuhalten. 2.4 Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten X Die zur Lösung der Aufgabe notwendigen Karten sind bei den zuständigen Ämtern zu beschaffen und auszuwerten. Sie gehen in das Eigentum des AG über und sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. Erforderliche Bearbeitung bzw. Ergänzungen sind mit dem AG abzustimmen. Leistungsbeschreibung Anlage Nr. 1.4 Blatt 11/18 BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Leistungsphase 2: Vorplanung Leistung Leistungstext AN AG ent- 1 fällt 23 4 2.5 Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternati- X ven Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Ersatzposition für BIM siehe 2.18) Erarbeiten alternativer Lösungsmöglichkeiten (Varianten) nach gleichen Anforde- rungen unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (z.B. Tragwerksplaner, Baugrundgutachter, Landschaftsplaner, interne Stellen des AG, sonstigen Unternehmensbereich der DB AG, Versorgungsunternehmen). Überschlägige fachspezifische Berechnungen und gestalterische Aspekte. Überschlägige Mengen- und Kostenermittlung der Varianten anhand von Erfah- rungswerten. Untersuchen der Varianten hinsichtlich ihrer Einflüsse auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten (LCC) Umweltverträglichkeit, eisenbahnbetriebliche Belange, Durchsetzbar-/Genehmi- gungsfähigkeit. Variantenvergleich und begründete Festlegung des Ausführungsvorschlages in Ab- stimmung mit dem AG. Die Unterlagen sind in zeichnerischer und verbaler Hinsicht so aufzubereiten, dass danach eine eindeutige Beurteilung möglich ist. 2.6 Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, X Vorgänge und Bedingungen Klärung der fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen in funktionaler und organisatorischer Hinsicht einschließlich Reihenfolge und Zeitab- lauf der Realisierung. Schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse und Erläutern gegenüber dem AG, sowie gegenüber Aufsichtsbehörden und sonstigen Beteiligten im Rahmen von Er- läuterungsterminen und Konzeptbesprechungen. 2.7 Vorabstimmungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Betei- X ligten über die Genehmigungsfähigkeit, ggf. Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung Ziel der Vorabstimmungen ist die Klärung öffentlich-rechtlicher (z. B. Verfahren nach § 18 AEG), planungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher und bedeutsamer Voraus- setzungen für die Genehmigungsfähigkeit. In Betracht kommen daher vor allem ent- sprechende Verhandlungen mit der zuständigen Außenstelle des Eisenbahn-Bun- desamtes, sowie mit betroffenen Behörden und Infrastrukturbetreibern/Eigentümern Leistungsbeschreibung Anlage Nr. 1.4 Blatt 12/18 BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Leistungsphase 2: Vorplanung Leistung Leistungstext AN AG ent- 1 fällt 23 4 von denen Zustimmungen und Dokumente für das tschechische Gebietsverfahren erforderlich sind. In diesem Zusammenhang hat der AN auch die Zuwendungsfähigkeit zu eruieren, dem AG aufzuzeigen und bei Verhandlungen mitzuwirken. Die Ergebnisse der Verhandlungen sind schriftlich festzuhalten und mit dem AG zu erörtern. Evtl. Vorgaben von Zuschussgebern sind bei der weiteren Planung in Ab- stimmung mit dem AG zu berücksichtigen. 2.8 Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Bürgern und poli- X tischen Gremien an bis zu 2 Terminen Auf der Grundlage, der im Rahmen der Planungstätigkeit zu erstellenden Unterla- gen sind in Abstimmung mit dem AG Präsentationsunterlagen (z. B. Folien, Planver- größerungen) der präferierten Lösung zu erstellen. Das Planungskonzept des Aus- führungsvorschlages ist gegenüber Dritten wie z.B. Bürgern und politischen Gre- mien zu erläutern. 2.9 Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen (Zu- X satzposition für BIM siehe 2.18) Vorgebrachte Anregungen und Hinweise von Bürgern bzw. politischen Gremien so- wie die Ergebnisse von Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten sind aufzubereiten und in Abstimmung mit dem AG in das Pla- nungskonzept einzuarbeiten. 2.10 Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen X Erstellen der Kostenschätzung für die ausgewählten Lösungsvorschläge einschl. der Zuarbeiten, der an der Planung fachlich Beteiligten (z.B. Umweltplaner) unter Benutzung des Projektsteuerungs-Systems iTWO der DB AG nach Maßgabe von § 16 Nr. 6 des Vertrages unter Beachtung folgender Bestimmungen: - Projektkosten planen Ril 215.0101 bzw. 215.0102 - Bilanzierung des Anlagevermögens Ril 21011 - Kostengruppenkatalog der DB Ril 808.0210A01. Die Kostenschätzung ist in iTWO nach Abstimmung mit dem AG nach buchhalteri- schen und finanzierungstechnischen Gesichtspunkten zu kontieren. Die Zuordnung der Kosten zu den Kontierungszielen (PSP-Elemente, AiB, Kosten- stelle, Aufwand) ist mit der Anlagenbuchhaltung des betreffenden Unternehmensbe- reiches abzustimmen. Die Zuordnung der Kosten zu den Finanzierungskennzeichen ist mit der zuständi- gen Fachabteilung abzustimmen und darzustellen. Die Basis der Schätzung (Leis- tungsumfang und Jahr) sind zu dokumentieren. Die Kosten der Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb sind mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle abzustimmen. Die Leistungsbeschreibung Anlage Nr. 1.4 Blatt 13/18 BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungstext Leistung AN AG ent- 1 fällt Kosten für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Baumaßnahme zur Abwendung 23 4 von Gefahren aus Boden- und Grundwasserverunreinigungen (Altlasten) sind mit der für die Altlastenbearbeitung zuständigen Stelle des AG abzustimmen. Die Kosten für die erarbeiteten Varianten einschließlich der Varianten der Baube- triebstechnologie sind je gesondert zu erarbeiten und in iTWO einzustellen. Ein Variantenvergleich ist durchzuführen. Die Kostenschätzung ist mit den Budgetvorgaben zu vergleichen. Zusätzlich sind vom AN alle Projektrisiken zu ermitteln und monetär zu bewerten. Die Kostenschät- zung und die Projektrisiken sind mit dem AG abzustimmen. Abschließend ist eine Kostenvorgabe unter Berücksichtigung der Projektrisiken als Zielgröße für die Planung mit dem AG zu definieren. Die Ermittlung der Kosten wird zusätzlich auch in Form der Anlage 22 Souhrnný ro- zpočet stavby v přípravě (Ermittlung der Kosten des Baus in Vorbereitung) erstellt. 2.11 Zusammenstellen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (Ersatzposi- X tion für BIM siehe 2.19) Die Ergebnisse der ausgewählten Varianten der Vorplanung sind anhand der im Ril 809 bzw. 813 genannten Beiträge darzustellen und zu beschreiben. Soweit der Eisenbahnbetrieb beeinträchtigt wird, sind auch die für die Anmeldung zur Integrierten Bündelung notwendigen Angaben zu liefern. Die Vorplanung ist umfassend zu erläutern und ggf. zu verteidigen. 2.12 Informationsmaterial X Zur Erläuterung des Planungskonzepts gegenüber Bürgern und politischen Gre- mien ist in Abstimmung mit dem AG folgendes Informationsmaterial anzufertigen: perspektivische Darstellung des/der Ingenieurbauwerke(s) colorierte Darstellung Fotomontagen Visualisierungen Textbeiträge Präsentationen Planunterlagen 2.13 Ermitteln/Aufbereiten der Daten für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen X Zur Beurteilung der Investitionsentscheidung für die gewählte Planungslösung wird eine Wirtschaftlichkeitsrechnung (WR) durch den AG erstellt. Der AN hat in Abstim- mung mit dem AG die hierfür erforderlichen Daten zu ermitteln und aufzubereiten sowie die Datenerhebung anderer fachlich Beteiligter zu koordinieren. Alle für die Leistungsbeschreibung Anlage Nr. 1.4 Blatt 14/18 BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Leistungsphase 2: Vorplanung Leistung Leistungstext AN AG ent- 1 fällt 23 4 WR erforderlichen Daten einschl. der Beiträge anderer fachlich Beteiligter sind auf Plausibilität zu prüfen und zusammenzustellen. X 2.14 Freigabeantrag Für die interne Freigabe zur Entwurfsplanung ist ein Freigabeantrag nach den Vor- X gaben des AG und unter Berücksichtigung der Wertgrenzen zu erstellen. 2.15 Mitwirken bei Anträgen/Vereinbarungen Der AN hat bei der Vorbereitung und Erarbeitung von Anträgen/Vereinbarungen mitzuwirken, den AG bei den Verhandlungen zu unterstützen und die Zusammen- stellung der vsl. Kosten zu erarbeiten. Es kommen in Betracht Antrag zu Aufnahme in das Bundesprogramm nach GVFG Planungsvereinbarungen mit Trägern öffentlicher Belange. 2.16 Risikomanagementverfahren nach CSM-Verordnung X (Verordnung (EU) Nr. 402/2013) Der AG führt das Verfahren nach CSM-VO gesamthaft für das Projekt durch. Durch den AN sind, in Abstimmung mit dem AG ggf. gewerkeweise, Dokumente zu erstellen, die im CSM-Prozess erforderlich sind. Hierzu gehören: Erstellen der vorläufigen Systemdefinition Mitwirken bei der Sicherheits-/Signifikanzprüfung Mitwirkung bei der Durchführung des Sicherheitsmethode gem. Ril 451.0100 Bei Erfordernis: Durchführen Gefährdungsanalyse und Festlegen Risikoakzep- tanzprinzip im Zusammenwirken mit dem AG und ggf. weiterer Stellen im Rah- men eines Risikomanagementverfahren. Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) Bei Erfordernis: Gefährdungskontrolle nach den Vorgaben des AG, ggf. unter Zuhilfenahme von Arbeitshilfen für spezifi- sche Gewerke (z.B. Oberbau). Der AG stellt dem AN hierfür nach Aufforderung die relevanten Arbeitsanweisun- gen, Vorlagen, Arbeitshilfen usw. zur Verfügung. 2.17 Umsetzung der BIM-Methodik (Zusatzposition für Pos. 2.1, 2.2, 2.3, 2.9) X Analyse und Aufbereitung des BIM-Bestandsmodells unter Verwendung der weiteren Grundlagen, Erarbeiten geeigneter Lösungsmöglichkeiten in Form von BIM-Model- len/Bauwerksdatenmodellen, Überarbeitung der BIM-Modelle/Bauwerksdatenmo- delle und darauf basierender Unterlagen. Leistungsbeschreibung Anlage Nr. 1.4 Blatt 15/18 BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungstext Leistung 1 AN AG ent- fällt 23 4 2.18 Erarbeiten eines Planungskonzepts einschl. Untersuchung von bis zu 5 Vari- X anten nach gleichen Anforderungen in Form von BIM-Modellen/Bauwerksda- tenmodelle und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Ersatzposition für 2.5) Erarbeiten alternativer Lösungsmöglichkeiten (Varianten) nach gleichen Anforde- rungen unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (z.B. Baugrundgutachter, Umweltplaner, interne Stellen des AG, Planer DB Ener- gie-Anlagen, sonstigen Unternehmensbereiche der DB AG, Versorgungsunterneh- men). Überschlägige fachspezifische Berechnungen und gestalterische Aspekte. Überschlägige Mengen- und Kostenermittlung der Varianten anhand von Erfah- rungswerten. Darstellen der Lösungen im BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell je Variante unter Be- rücksichtigung der Vorgaben der AIA/ BAP sowie Ausarbeiten signifikanter Unterla- gen (z.B. 2D-Pläne), Mengen- und Kostenermittlung der Varianten anhand von Er- fahrungswerten auf Basis des BIM-Modells/Bauwerksdatenmodells. Grundstücke für mögliche Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen sowie Lagerflächen sind zu identifizieren und im Modell darzustellen. Untersuchen der Varianten hinsichtlich ihrer Einflüsse auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit, eisenbahn- betriebliche Belange, Durchsetzbar-/Genehmigungsfähigkeit. Variantenvergleich und begründete Festlegung des Ausführungsvorschlages in Ab- stimmung mit dem AG. Die Variantenentscheidung des AG ist anhand der BIM-Mo- delle/Bauwerksdatenmodelle unter Einbeziehung der wesentlichen Projektbeteilig- ten herbeizuführen. Hierzu sind alle Fachmodelle je Variante mit allen geometri- schen Erkenntnissen des Bestandes durch den BIM-Gesamtkoordinator als quali- tätsgeprüftes Koordinationsmodell in ein und den gleichen 3D-Raum zu führen und darzustellen. Die Fachmodelle sind dem BIM-Gesamtkoordinator dazu qualitätsge- recht zu übergeben. Das Modell und die zugehörigen Unterlagen sind so aufzubereiten, dass danach eine eindeutige Beurteilung möglich ist. 2.19 Zusammenstellen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse (Ersatzposi- X tion für 2.11) Die Ergebnisse der ausgewählten Lösungsmöglichkeiten der Vorplanung sind an- hand der im Ril 809 bzw. 813 genannten Beiträge darzustellen und zu beschreiben, wobei die Planunterlagen durch die BIM-Modelle/Bauwerksdatenmodelle ergänzt werden. Die entsprechenden Pläne mit allen wesentlichen technischen Informatio- nen sind auf Basis des BIM-Modells/Bauwerksdatenmodells zu erstellen und in Form von Schnitten und Übersichten anzulegen. Soweit der Eisenbahnbetrieb beeinträchtigt wird, sind auch die für die Anmeldung zur Integrierten Bündelung notwendigen Angaben termingerecht zu liefern. Leistungsbeschreibung Anlage Nr. 1.4 Blatt 16/18 BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Leistungsphase 2: Vorplanung Leistung Leistungstext AN AG ent- 1 fällt 23 4 Die Vorplanung ist umfassend zu erläutern und ggf. zu verteidigen. Konflikte mit und Betroffenheiten von Anlagen Dritter sind aufzuzeigen. Das Planungsergebnis X ist im Rahmen einer regelmäßigen Planungsbesprechung (Virtual Design Reviews) gegenüber dem Auftraggeber zu verteidigen. Ableitung von 2D-Plänen aus 3D-Modellen Erstellen von richtlinienkonformen, konventionellen Planunterlagen (2D-Pläne aus dem BIM-Modell) in Papierform. Die zu verwendenden Maßstäbe sind vorab mit der vertragsabwickelnden Stelle festzulegen. Die Ingenieurbauwerke sind mittels Übersichts-/Lage-/Höhenpläne, Konstruktionszeichnungen, Schnitten und Detail- zeichnungen, etc. so darzustellen, dass die in dieser Leistungsphase erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden können. 2.20 Visualisierung markanter Punkte/Objekte im Planungsraum im Laufe des Pro- jektfortschrittes in Abstimmung mit dem AG aus BIM-Modell/Bauwerksdaten- modell (gemäß BIM-Vorgaben/AIA) Aus dem BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell zu erstellenden Visualisierungen: Visualisierungsmodell der Planung 3D-Renderings Videos Virtual Reality-Anwendungen Visualisierungen des Bauablaufs Visualisierungen der Baukosten Visualisierungen der LCC 2.21 Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Ver- X kehrslenkung mit Abbildung im BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell Die wesentlichen Bauphasen sind zu ermitteln. Der Bauablaufplan ist entsprechend aufzustellen. Alle notwendigen Bauzustände und Maßnahmen zur (z. B. Baubehelfe, Provisorien, Lagerplätze, temporäre Flucht- und Rettungswege) sind planerisch zu bearbeiten und kostenmäßig zu bewerten. Alle Kosten sind in der Kostenschätzung zu berück- sichtigen. Ein schematischer, grafisch dargestellter Bauphasenplan mit Benennung der Zeit- räume/Termine und Beschreibung des Inhalts der Bauphasen (ggf. ergänzt um eine Tabelle) ist aus dem BIM-Modell/Bauwerksdatenmodell zu erstellen und ggf. mit den Verkehrsanlagenplaner abzustimmen. Initial soll eine Verknüpfung mit überge- ordneten Terminen je Fachgewerk auf Ebene des Gesamtmodells erfolgen. Auf Seiten des AN fungiert der Objektplaner konstruktiver Ingenieurbau als BIM-Ge- samtkoordinator und ist verantwortlich für Zusammenführung der Fachmodelle der anderen beteiligten Fachdisziplinen zu einem koordinierten Gesamtmodell inklusive verknüpftem Bauablauf für die Varianten der Vorplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben in den AIA. Leistungsbeschreibung Anlage Nr. 1.4 Blatt 17/18 BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Leistungsphase 2: Vorplanung Leistung Leistungstext AN AG ent- 1 fällt 23 4 Die Bauphasenfolge ist mit den beteiligten Fachplanern, Baubetriebsplanern und dem Baubetriebskoordinator abzustimmen. Bei Bedarf sind die gewerkespezifi- schen Besonderheiten und Abhängigkeiten in einem gesonderten Bericht darzustel- len. 2.22 Modellbasierte Darstellung des Bauablaufs (BIM-Zusatzposition nur für DB X Netz / Großprojekte) Modellbasierte Darstellung des Bauablaufs im Rahmen der Variantenuntersuchung unter Berücksichtigung der AIA durch Verknüpfung des BIM-Modells/Bauwerksda- tenmodells mit übergeordneten Terminen je Fachgewerk. 2.23 Modellbasierte Darstellung der Baukosten (BIM-Zusatzposition nur für DB X Netz / Großprojekte) Modellbasierte Darstellung der Baukosten im Rahmen der Variantenuntersuchung unter Berücksichtigung der AIA durch Verknüpfung mit den Kosten aus der Kosten- schätzung auf Objektebene. 2.24 Verifizierung digitales Gesamtmodell Bestand X Einmal pro Jahr sind die Fachmodelle Bestand auf Übereinstimmung mit der Ört- lichkeit zu überprüfen. Dort wo Veränderungen durch eine neue abgeschlossene Bausituation vorliegen, ist der BIM-Gesamtkoordinator hinsichtlich der Notwendig- keit einer Nachvermessung und Anpassung der Fachmodelle Bestand zu informie- ren. Soweit die Ergänzungen/Änderungen des Gesamtmodells Bestand keine ver- messungstechnischen Leistungen betreffen, sind die Ergänzungen durch die ent- sprechend beteiligte Fachdisziplin vorzunehmen. Die Änderungen der Fachmodelle Bestand haben gemäß den Vorgaben aus den AIA zu erfolgen. Der BIM-Gesamtkoordinator erstellt ein qualitätsgeprüftes koordiniertes Gesamtmo- dell Bestand zur Übergabe an den AG. Die geänderten Fachmodelle sind dem BIM- Gesamtkoordinator zur Erstellung eines koordinierten Gesamtmodells Bestand qua- litätsgeprüft zu übergeben. 2.25 Erstellen eines Rettungswegekonzeptes gemäß Leitfaden des Eisenbahn-Bun- X desamtes Dabei sollen auch Zwischenangriffe, Nothalt, Überholbahnhof sowie die Rettung wäh- rend der Baudurchführung betrachtet werden. 2.26 Erstellen eines Baustraßen-/ Lagerflächen- und Logistikkonzeptes X 2.27 Beschaffen, Auswerten und Zusammenstellen der betroffenen Grundstücke X Zu den geplanten Varianten sind die vorhabenbezogenen Auswirkungen auf Grund- stücke und Flächen abzuschätzen. Es sind Pläne zu erstellen mit Darstellung der - zu erwerbenden - vorübergehend in Anspruch zu nehmende Leistungsbeschreibung Anlage Nr. 1.4 Blatt 18/18 BIM - Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 HOAI Zum Vertrag Nr. 20FEI45508 Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungstext Leistung AN AG ent- 1 fällt - dinglich zu belastende 23 4 Grundstücke und Flächen Es ist keine parzellenscharfe Darstellung für den deutschen Anteil des gemeinsa- men Planungsraumes (Projektteil 2) erforderlich. Für den tschechischen Bereich ist eine parzellenscharfe Darstellung notwendig. Von den zuständigen Liegenschaftskatastern sind zu den betroffenen Grundstücken und Flächen die ALKIS-Daten mit den eigentümerbezogenen Angaben einzuholen. In der Zusammenstellung der betroffenen Grundstücke sind je Variante die Grund- stücks- und Flurnummern sowie die Grundstücksflächengröße, Grundstücksanzahl und Anzahl der betroffenen Eigentümer aufzuführen. 2.28 Kampfmittelrisikoprüfung und Luftbildauswertung X